freiwillige Versicherung während Zweitstudiums?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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raindrop
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freiwillige Versicherung während Zweitstudiums?

Beitragvon raindrop » 09.01.2014, 13:21

Hallo!

Während meines Erststudiums war ich durch meine Mutter in einer privaten Krankenversicherung und habe daher (leider ohne mich vorher darüber zu informieren), die Befreiung von der Versicherungspflicht unterschrieben.
Nach dem Studium habe ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und bin dadurch in die gesetzliche Krankenkasse gekommen.

Nun überlege ich, ein Zweitstudium zu beginnen.
Gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht auch fürs Zweitstudium?
Kann ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen oder wäre ich gezwungen, bei einem Zweitstudium wieder in eine private Krankenkasse zu wechseln?

Vielen Dank für eine Antwort!

raindrop

Cassiesmann
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Re: freiwillige Versicherung während Zweitstudiums?

Beitragvon Cassiesmann » 09.01.2014, 18:36

raindrop hat geschrieben:Gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht auch fürs Zweitstudium?


Ja, gilt sie. Wie alt sind Sie?

raindrop
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Beitragvon raindrop » 09.01.2014, 19:11

ich bin 24

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Beitragvon heinrich » 09.01.2014, 19:39

wann genau war die EXMA des ersten Studiums

von wann bis wann genau dauert die versicherungspflichtige Beschäftigung

wann ist die geplante neue Studienaufnahme.


Sind Deine Eltern gesetzlich oder privat krankenversichert.

Falls nur einer Deiner Elternteile gesetzlich versichert ist,
hat der der privat versicherte ein Gesamteinkommen von mehr als 53.000 EUR (Hinweis an die Profis: genaue Grenze habe ich gerade nicht im Kopf)

Sind Deine Eltern (Dein Papa und Deine Mama) noch verheiratet.

Bitte ALLES genau beantworten. Ich sehe da eine gute Chance.

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Beitragvon Cassiesmann » 09.01.2014, 19:39

Falls die Mutter beihilfeberechtigt ist, besteht ggf. bis zum 25. Lebensjahr (+ Dienstzeiten) noch Beihilfe.

Die GKV für Studenten kostet rund 78€ im Monat, eine PKV dürfte je nach Tarif knapp über 100€ in einem Studententarif liegen. Möglicherweise ist auch der Tarif PSKV etwas für Sie, der von Leistungsniveau in der nähe der GKV liegt. Lassen Sie sich dazu mal beraten.

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Beitragvon raindrop » 09.01.2014, 20:07

Exmatrikulation des ersten Studiums: August 2011
Eintritt in gesetzliche Versicherung durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung: Juli 2011
seitdem war ich ohne Unterbrechung in der GKV (Arbeit mehrfach gewechselt, dazwischen über Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter in GKV versichert)
aktuell arbeitssuchend, über Agentur für Arbeit in GKV. werde voraussichtlich nächsten Monat wieder sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen und diese bis zum Beginn des Studiums ausführen. Studiumsbeginn voraussichtlich Oktober 2014, zu dem Zeitpunkt werde ich bereits 25 Jahre alt sein
Meine Eltern waren nie (miteinander) verheiratet, mein Vater lebt nicht mehr. meine Mutter ist in der privaten Krankenversicherung. Bruttojahresverdienst müsste unter 53000 liegen (genaue Gehaltszahlen weiß ich aber nicht). meine Mutter ist beihilfeberechtigt

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Beitragvon Cassiesmann » 09.01.2014, 20:25

Danke für die Beschreibung, ändert aber nichts am Sachverhalt, dass die Befreiung auch fürs neue Studium gilt.

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Beitragvon raindrop » 09.01.2014, 20:51

@ cassiesmann: hatte mich mit meiner antwort auf die fragen von heinrich bezogen...

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Beitragvon ratte1 » 09.01.2014, 23:00

Hallo,

Cassiesmann hat geschrieben:Danke für die Beschreibung, ändert aber nichts am Sachverhalt, dass die Befreiung auch fürs neue Studium gilt.


Der Spitzenverband der KK beurteilt das seit 2012 anders, nämlich so:

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) gilt
für ein nachfolgendes bzw. späteres Studium generell nicht. Der erneute Eintritt von Versicherungspflicht aufgrund eines neuen Studienganges eröffnet dann erneut ein Befreiungsrecht und damit die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Die Befreiungswirkung gilt nur dann noch fort, wenn sich das neue Studium (Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule) und die damit einhergehende grundsätzliche Versicherungspflicht
• nahtlos an den bisherigen Befreiungstatbestand anschließt oder
• nach einer sozialversicherungsrechtlich irrelevanten Unterbrechung von höchstens einem Monat eintritt und dieser Zeit kein anderer Versicherungspflichttatbestand vorliegt.


Quelle: http://www.haufe.de/personal/entgelt/st ... 30138.html

Viele Grüße

ratte1

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Beitragvon heinrich » 10.01.2014, 07:28

ratte 1 hat Recht


die Rechtsauffassung hat sich geändert. Man ist NICHT mehr unbedingt dauerhaft BEFREIT. Die WAR einmal so.

Nach einer sozialversicherungsrechtlich relevanten Unterbrechung (und dies ist auf jeden Fall der Fall, wenn seit einem ganzen Semester KEINE IMMA vorlag)
liegt beim Beginn einer NEUEN IMMA VERSICHERUNGSPFLICHT als Student vor,
wenn 30. Lebensjahr noch nicht erreicht und nicht über 14. Fachsemester

ALSO: Du wirst als Student versicherungspflichtig. Beitrag 78,50 .
ABER: von dieser Versicherungspflicht kannst Du Dich, wenn du privat versichern willst, auch befreien lassen.

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Beitragvon Cassiesmann » 10.01.2014, 07:46

Wieder was gelernt, Danke!

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Beitragvon raindrop » 10.01.2014, 11:06

super, vielen dank für die hilfe!


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