Studiumsende (bisher bei KVB mitversichert)

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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sirius3100
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Studiumsende (bisher bei KVB mitversichert)

Beitragvon sirius3100 » 28.01.2014, 12:03

Hallo,

bisher bin ich über meinen Vater bei der KVB mitversichert , und habe jetzt das Problem dass diese Leistung bald wegfällt da ich entweder mein Studium beende, bzw. ich am 24.2. ein Alter von 27* Jahren erreiche und ich damit dort nicht mehr mitversichert werden kann.
Die KVB ist ja in dem Sinne weder eine private noch eine gesetzliche Versicherung womit ich ja bisher weder über das eine noch über das andere versichert gewesen wäre.

Jetzt habe ich am 7.2. Abgabetermin für meine Masterarbeit und mir bieten sich da zwei Möglichkeiten:
a) Ich lasse mich zu diesem Termin exmatrikulieren und wäre dann so weit ich das verstehe zumindest grundsätzlich ab 8.2. ALG II berechtigt. Und die zahlen dann auch die Krankenkasse, oder?
b) Ich lasse mich zum Ende des Semesters exmatrikulieren und bin damit erst ab dem 1.4. kein Student mehr. Ich bin allerdings im 15. Semester (9 Semester Bachelor + jetzt nochmal 6 Semester Master), womit ich wohl auch keinen günstigen Studententarif für die Krankenversicherung für den verbleibenden Monat bekomme.

Eine Exmatrikulation zu einem anderen Datum ist leider nicht möglich, wie ich heute erfragt habe (sonst würde sich dafür ja der 24.2. anbieten).

Vorteil Option a)
-Ich würde vielleicht ALG II bekommen und die würden doch auch die Versicherung übernehmen, oder?
Nachteil Option a)
-Ich hab keine Ahnung wie lange die Bearbeitung des ALG II Antrags dauert, und da ich nach dem Studiumsende vorübergehend wieder zuhause wohnen werde (als Mieter oder Dauergast mit Beteiligung an den Nebenkosten), bin ich mir auch nicht ganz sicher ob ich überhaupt ALG II bekomme. In manchen Fällen werden dann wohl erst die Familienangehörigen finanziell herangezogen, wenn die Arbeitsagentur unterstellt dass man kein eigener Haushalt ist. Das gehört allerdings nicht hierher und ich würde dazu vermutlich in einem anderen Forum, in welchem es um sowas geht, nachfragen.

Vorteile Option b)
-Ich könnte eine Weile länger von Studentenvorteilen profitieren (z.b. vom Semesterticket für den MVV etc.)
-bis zum 23.2. wäre ich weiterhin bei meinem Vater mitversichert
-Ich würde bis zum 31.3. als Student gerechnet, was für die Berechnung des Bafögsatzes für meine Schwester vorteilhaft wäre (könnte ca. 150€ pro Monat ausmachen, hab das aber jetzt auch noch nicht durchgerechnet)
edit: sind 197€ im Monat.
-Ich hätte Zeit mich nach der Abgabe um die Krankenversicherung zu kümmern da ich ja noch bis zum 23.2. versichert wäre
Nachteil Option b)
-Ich kann natürlich kein ALG II für einen Zeitraum beziehen in dem ich noch immatrikuliert bin

Wenn ich mich für Option b entscheide werde ich ab dem 24.2. eine Versicherung benötigen. Was käme da für mich in Frage? Eine Versicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V? Wenn ja: An wen wende ich mich da?

Wenn ich mich sofort exmatrikulieren lasse: Kann ich irgendeine Art Eilantrag stellen damit ich sofort über die Arbeitsagentur irgendwo versichert werde, noch bevor über den eigentlichen ALG II Antrag entschieden wird?

Das Hauptproblem ist dass ich mit der Masterarbeit total im Stress bin und ich eigentlich keine Zeit habe mich jetzt noch um diesen Versicherungskram zu kümmern. Wie schlimm wäre es wenn ich mich erst nach der Abgabe darum kümmere? Was wäre z.b. wenn ich kurz nach dem Ende meiner Mitversicherung bei meinem Vater, einen Unfall etc. hätte? Dann stände ich ja quasi ohne Versicherungsschutz da, oder?

Ich muss mich aber wohl bei der Abgabe der Masterarbeit entscheiden ob ich sofort exmatrikuliert werden will oder erst zum Semesterende. Es wäre daher zumindest schon mal gut bis dahin zu wissen, zu welchem Datum ich mich exmatrikulieren lassen solllte.

Normalerweise informiere ich mich ja selbst zu solchen Dingen, aber ich muss mich jetzt einfach voll auf die Masterarbeit konzentrieren.

Ich danke schon mal für eure Hilfe.


*üblich ist ja eigentlich eine Altersgrenze von 25 Jahren, aber aufgrund von irgendeiner Sonderregel bei der KVB ist das bei mir eben 27.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.01.2014, 20:49

du hast wenig Zeit , ok

wie lange hast Du gebraucht um Dich hier anzumelden.
wie lange ,um dies so zu schreiben und zu formulieren.

ziemlich lange.

Du bekommst hier von irgendeinem Deppen (wie mir) eine Antwort.
Ob dies richtig ist, weißt Du nicht.

Antworten können hier sogar unterschiedlich sein oder so mit Fachbegriffen, dass Du sie nicht verstehst.

Frage Antwort Nachfrage Antwort lassen sich VIEL LEICHTER in einem Gespräch mit der Krankenkasse mit einem Spezialisten im Bereich Bürgerversicherung klären.

Jetzt meine Antwort, weil Du wirklich toll alles geschrieben hast.

KVB ist , wie Du richtig sagst, keine GKV und auch keine PKV.
Eine Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) ist dadurch also NICHT ausgeschlossen.

Diese Bürgerversicherung geht aber so lange nicht, wie der Befreiungstatbestand "Student" noch wirkt.

Du hast Dich nämlich damals zu Beginn des STudiums von irgendeiner GKV befreien lassen; auch wenn Du dies jetzt nicht mehr weißt. Sonst wärest Du nämlich schon längst in der GKV gewesen.

Bei Bezug von ALG II (wenn nicht darlehensweise) besteht Versicherungspflicht in der GKV

sirius3100
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Beitragvon sirius3100 » 30.01.2014, 09:38

heinrich hat geschrieben:Diese Bürgerversicherung geht aber so lange nicht, wie der Befreiungstatbestand "Student" noch wirkt.

Bräuchte ich denn in der Phase 27. Geburtstag bis Ende des Studiums zwingend eine Krankenversicherung (wären ja doch nur ca. 5 wochen)? Wenn ich das wie ich vermute nicht brauche: Müsste ich später Beiträge für diesen Zeitraum nachzahlen wenn ich dann bei einer Krankenkasse bin? Ich tippe mal nein, da ich ja ansich bis zum Ende des Studiums befreit bin (hab damals den Wisch von der AOK abgegeben). Könnte ich mich denn für den Zeitraum überhaupt versichern lassen wenn ich wollte?

heinrich hat geschrieben:Du bekommst hier von irgendeinem Deppen (wie mir) eine Antwort.
Ob dies richtig ist, weißt Du nicht.

Antworten können hier sogar unterschiedlich sein oder so mit Fachbegriffen, dass Du sie nicht verstehst.

Frage Antwort Nachfrage Antwort lassen sich VIEL LEICHTER in einem Gespräch mit der Krankenkasse mit einem Spezialisten im Bereich Bürgerversicherung klären.


1. Ich telefoniere ehrlich gesagt sehr sehr ungern und schiebe Telefongespräche deshalb wenn irgendwie möglich auf, oder treffe mich gleich persönlich mit den Leuten. Das tue ich zwar auch nicht gern, hab ich aber deutlich lieber als zu telefonieren. Nach Rosenheim zur KVB möchte ich aber nicht unbedingt fahren da das dann doch zu viel Zeit beanspruchen würde.
2. Außerdem fühle ich mich am Telefon oft überrumpelt und informiere mich daher eigentlich immer vor dem Gespräch. Meist halt indem ich selbst Gesetzestexte, Urteile, AGBs etc. wälze aber dafür bleibt jetzt eben keine Zeit mehr.
3. Für den vorherigen Post hab ich ca. 10-15 Minuten gebraucht (die Sache ist mir ja doch schon ein paar Tage durch den Kopf gegangen und das war deshalb schnell zusammenzutippen)


Ich danke dir natürlich für deine Antwort, die hat mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen.
Höchstwahrscheinlich werde ich mich jetzt aber sowieso erst zum Semesterende exmatrikulieren lassen, bzw. doch versuchen mich doch zu einem Termin zwischen Abgabe und Semesterende zu exmatrikulieren (bin nämlich mittlerweile der Meinung dass die Aushilfskraft die mir das erklärt hat keine Ahnung hatte). Dann hätte ich noch etwas Zeit mich bzgl. Krankenversicherung zu informieren.


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