KVdS bei Fernuni (nicht Hagen) und was ist mit Teilzeitstudi

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1199
Registriert: 17.10.2009, 09:02

KVdS bei Fernuni (nicht Hagen) und was ist mit Teilzeitstudi

Beitragvon heinrich » 10.02.2014, 21:14

Hallo Fachleute der KVdS,

kann mir eine Kollegin / ein Kollege helfen.

FRAGE:
ist jemand in einem Fernstudium (nicht Fernuni Hagen) versicherungspflichtig im Rahmen der KVdS.

Wohnort in Deutschland.
Keine Beschäftigung.
Ledig.
Keine Familienversicherung mehr möglich.
14 Fachsemester/ 30 Lebensjahr noch nicht überschritten.

1.
Ich meine, dass eine KVdS möglich ist.
WAS SAGT IHR:

2.
Noch ne Frage:
was wäre, wenn dies ein Teilzeit(fern)Studium.
Ich meine, dass dies egal wäre und immer noch die KVdS möglich ist.
Was sagt ihr.


Bitte nur in Richtung KVdS antworten. Die Besonderheiten des Werkstudentenprivileges bei Fernuni/Teilzeitstudium sollen hiermit NICHT erfragt werden.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 11.02.2014, 07:15

Hallo,
staatliche oder stattlich anerkannte Fachhoch- oder Hochschule ist die grundsätzliche Voraussetzung für die KVdS., damit ist auch das Fernstudium eingeschlossen - gilt sogar auch für das EU-Ausland und ob es sich dabei um ein Vollstudium oder ein Teilstudium handelt spielt meiner Auffassung nach keine Rolle, solange es keinen Ausschlussgrund für die KVdS. gibt, aber darüber wolltest du ja nichts wissen.
Also, ich sehe da keine Hinterungsgründe, und welche Einrichtung staatlich oder staatlich anerkennt ist, dazu dürfte jede Krankenkasse entasprechende
unterlagen haben.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste