Exmatrikulation GKV ALG2

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

nick1980
Beiträge: 1
Registriert: 02.03.2014, 13:35

Exmatrikulation GKV ALG2

Beitragvon nick1980 » 02.03.2014, 13:39

Student, privat krankenversichert, will sich zum Ende des Wintersemesters,31.3.2014, exmatrikulieren.
Der Job während des Studiums, 15 Stunden wöchentlich, ca. 650€ monatlich, ist befristet bis zum 30.4.2014.
Muss er sich für diesen einen Monat gesetzlich versichern?
Würde die GKV bei anschließender möglicher Arbeitslosigkeit (ALG2) ab 1.5. 2014 weiterlaufen ?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 03.03.2014, 20:21

Guten Abend, meiner Ansicht nach würde mit dem ende des status des Studenten zum 31.03.2014 - Exmatrikulation- die Werkstudenteneigenschaft enden. Ab dem 01.04.2014 würde die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in den Vordergrund treten. Da in dieser Beschäftigung denn mehr als 450.01 € verdient werden. Es werden weniger als 850 € verdient = Gleitzone. Ab dem dem 01.04.2014 wäre denn die Arbeitnehmereigenschaft vorrangig und denn ab dem ALG 2 würde grundsätzlich die Versicherungspflicht in der GKV bestehen. Meiner Ansicht nach. Stellt sich jetzt nur die Frage ob denn mit dem ende der Studenteneigenschaft zum 31.03.2014, nicht wie im Fall der KVdS von einem Monat mehr auszugehen ist in der denn keine Versicherungspflicht besteht. Da müßte ich nochmal nachschauen.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste