Werksstudent - kein Beitragszuschuss zur PKV ?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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OL_22
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Werksstudent - kein Beitragszuschuss zur PKV ?

Beitragvon OL_22 » 25.03.2014, 15:34

Hallo,

ich bin ü30 und im vergünstigten Studierendentarif einer PKV (ca.180 Euro/Monat); seit einigen Jahren als Werkstudent beschäftigt - max. 20h/Woche, Verdienst monatlich 655 Euro brutto.

Als ich vor kurzem auf die Frage kam, weshalb mein Arbeitgeber mich nicht bei der Zahlung der saftigen Krankenversicherungsbeiträge unterstützt, habe ich die verantwortliche Geschäftsführerin danach gefragt. Ihre Antwort war, das Unternehmen führe seinen (bzw. meinen) monatlichen Beitragszuschuss an die Knappschaft ab - und das sei auch so üblich.

Ich fragte sie, was ich denn bitte mit der Knappschaft zu tun habe und wem mit dieser Praxis geholfen sei. Weitere Antworten blieb sie mir schuldig.

Nachdem ich nun hier im Forum einige Beiträge und § 257, SGB V durchgelesen habe, bin ich mir einigermaßen sicher, dass ich Anspruch auf den Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber habe. Zumindest habe ich keine Hinweise darauf bekommen, die Anderes erwarten ließen.


Ich stelle meinen Fall hier vor, weil ich gerne mehr Gewissheit hätte, bevor ich weitere Schritte in Erwägung ziehe (und bevor ich mich bei der Arbeit unbeliebt mache).

Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand zunächst die folgenden Fragen beantworten könnte:

1) Wie schätzt Du meinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss ein?
2) Kann es überhaupt sein, dass der Arbeitgeber Geld, das doch eigentlich mir zu Gute kommen müsste, an die Knappschaft abführt? Auf welcher Grundlage sollte er dies tun?
3) Wie meinst Du, bekomme ich meinen Arbeitgeber dazu, den Zuschuss (evtl. auch rückwirkend) zu bezahlen?


Vielen Dank im Voraus. OL

Czauderna
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Re: Werksstudent - kein Beitragszuschuss zur PKV ?

Beitragvon Czauderna » 25.03.2014, 20:31

OL_22 hat geschrieben:Hallo,

ich bin ü30 und im vergünstigten Studierendentarif einer PKV (ca.180 Euro/Monat); seit einigen Jahren als Werkstudent beschäftigt - max. 20h/Woche, Verdienst monatlich 655 Euro brutto.

Als ich vor kurzem auf die Frage kam, weshalb mein Arbeitgeber mich nicht bei der Zahlung der saftigen Krankenversicherungsbeiträge unterstützt, habe ich die verantwortliche Geschäftsführerin danach gefragt. Ihre Antwort war, das Unternehmen führe seinen (bzw. meinen) monatlichen Beitragszuschuss an die Knappschaft ab - und das sei auch so üblich.
Das kst meines Erachtens nach falsch, denn du bist nicht geringfügig beschäftigt, von daher bist du meiner Auffassung nach Rentenversicherungspflichtig und dein Arbeitgeber muesste dich nicht nur deshalb als Rentenversicherungspflichtigen bei einer gesetzlichen Krankenkasse zur Beitragszahlung anmelden, er muesste auch von deinem Entgelt den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse abführen
Ich fragte sie, was ich denn bitte mit der Knappschaft zu tun habe und wem mit dieser Praxis geholfen sei. Weitere Antworten blieb sie mir schuldig.

Nachdem ich nun hier im Forum einige Beiträge und § 257, SGB V durchgelesen habe, bin ich mir einigermaßen sicher, dass ich Anspruch auf den Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber habe. Zumindest habe ich keine Hinweise darauf bekommen, die Anderes erwarten ließen.
Da hast du leider nicht richtig gelesen - in diesem § geht es um freiwillig versicherte Arbeitnehmer entweder in der GKV als auch in der GKV, die nur deshalb freiwillig versichert sind weil Ihre Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt. Als Werkstudent unterliegst du nicht der Krankenversicherungspflicht, demnach muss hier auch der Arbeitgeber sich nicht an deinem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag beteiligen.


Ich stelle meinen Fall hier vor, weil ich gerne mehr Gewissheit hätte, bevor ich weitere Schritte in Erwägung ziehe (und bevor ich mich bei der Arbeit unbeliebt mache).

Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand zunächst die folgenden Fragen beantworten könnte:

1) Wie schätzt Du meinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss ein?
siehe oben - meines Erachtens nach, hast du keinen Anspruch
2) Kann es überhaupt sein, dass der Arbeitgeber Geld, das doch eigentlich mir zu Gute kommen müsste, an die Knappschaft abführt? Auf welcher Grundlage sollte er dies tun?
Bei geringfügig Beschäftigten muss der Arbeitgeber dies tun, allerdings halte ich auch das in deinem Fall für falsch, weil du mehr als 450,00 € mtl. verdienst.
3) Wie meinst Du, bekomme ich meinen Arbeitgeber dazu, den Zuschuss (evtl. auch rückwirkend) zu bezahlen?
gar nicht - meiner Meinung nach. Die Erklärung zum § 257 findest du weiter oben.


Vielen Dank im Voraus. OL

Gruss
Czauderna


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