Übergangszeit 11 Tage studentische KV -> Vollzeit-Job

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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bene100
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Übergangszeit 11 Tage studentische KV -> Vollzeit-Job

Beitragvon bene100 » 20.04.2014, 15:04

Hallo,

ich habe bis vor kurzem studiert und mich zum 28.02.14 exmatrikuliert. Während meines Studiums war ich nicht familienversichert und habe daher 64,77 für die KV + 13,73 für die PV gezahlt.

Seit dem 12.03. arbeite ich Vollzeit in einem Unternehmen (regulärer Job, keine 450€-Basis). Dort zahle ich ganz normal Steuern und Sozialversicherungen.

Nun hat mir die Krankenkasse für die Zeit vom 01.03.-11.03. anteilig Beitrag auf Basis des Studententarifs berechnet.

Ist dies so rechtens? Gilt da nicht die vierwöchige Nachversicherungsfrist?

Danke für eure Hilfe!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2014, 17:54

§ 190, 9) SGB V
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.


Pkt 6.2.1 GR vom 21.03.2006 zum Thema Studenten

Beendet der Student sein Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des letztenSemesters. Wird der Student im Laufe des Semesters
exmatrikuliert, endet die Mitglied-schaft nicht sofort, sondern erst mit dem Ende des Semesters.



Soll heißen, Ende des Semester am 28.02.2014 mit Exmatrikulation, die Versicherungspflicht als Student endet am 31.03.2014, ergo muss denn für jeden Tag der Mitgliedschaft Beiträge gezahlt werden. Also auch für die Zeit vom 01 -13.03.2014. Ab den 14.03.2014 beginnt denn Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.

Wann endete denn das Semester am 28.02 oder 31.03.2014

Meiner Meinung nach.

bene100
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Beitragvon bene100 » 21.04.2014, 12:10

Hallo,

erstmal danke für deine Antwort.

Das Semester endete zum 28.02.14, ich habe mich also ganz normal zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Ich dachte in meinem Halbwissen allerdings, das es eine 4-wöchige Nachversicherungsfrist gibt, wo dann auch nichts gezahlt werden muss. Dann scheint dem wohl nicht so zu sein?#

Grüße und noch frohe Ostern!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 22.04.2014, 10:20

Hallo,
das sehe ich eigentlich auch so - 13 Tage zwischen zwei versicherungspflichtigen Sachverhalten, da fallen meiner Meinung nach keine Beiträge an.
Gruss
Czauderna

bene100
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Beitragvon bene100 » 23.04.2014, 20:07

Hallo Czauderna,

danke für deine Meinung. Ich glaube ich rufe da mal die Krankenkasse an.

Grüße!

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 23.04.2014, 20:11

Hallo,

könnte hier § 190 Abs. 9 SGB V greifen?: Bei Studenten endet die Mitgliedschaft einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.

MfG
ratte1


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