rauswurf aus aok/ beitragsrückstand

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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susi
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rauswurf aus aok/ beitragsrückstand

Beitragvon susi » 18.10.2014, 22:12

hallo,

ich habe derzeit ein riesen-Problem. seit Studienbeginn war ich als freiwillig versicherte Mitglied bei der AOK (studentische KV). Zuvor war ich über meinen Vater (pensionierter Richter) privat versichert + Beihilfe. Es gab immer Ärger mit den Rechnungen - meine Eltern sind geschieden. mein Vater hat dann auch die private Versicherung gekündigt. Er ist 2009 verstorben. Da er Richter war, erhielt ich nach seinem Tod eine Waisenrente. Daraufhin hat die AOK meine Beiträge verdoppelt. Obwohl ich ein niedrigeres "einkommen" hatte als ein bafög-Empfänger. ich habe die Beiträge nicht mehr zahlen können. mit der AOK war nicht zu reden. Auch konnte ich keinen Zuschuss mehr beim bafög amt beantragen, weil ich keinen Anspruch mehr hatte.
Eines Tages stand dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und ich musste die EV abgeben.
2 Jahre später habe ich nun erfahren, dass ich angeblich seit diesem Zeitpunkt nicht mehr bei der AOK versichert gewesen sei...wegen meiner Beitragsrückstände.
Ich dachte eine Kündigung seitens der Kasse sei aus diesem Grund seit 2007 nicht mehr möglich...
Auch ist mir unklar, wieso ich erst nach 2 Jahren davon erfahre. Ich hab zwar wegen mehreren Umzügen keine Post erhalten + habe Briefe auch nicht geöffnet ( weiß, dass das dumm war..), aber ich war i.d.R. bei wenigen + auch immer bei denselben Ärzten. Mir wurde das von einem Arzt mitgeteilt, dass sie von der AOK kontaktiert worden sind, weil ich dort nicht mehr versichert sei. Wie ist es möglich, dass ich 2 Jahre meine Karte normal benutzen kann, obwohl ich angeblich kein Mitglied mehr bin?
Kann mir irgendwer weiterhelfen, wie ich nun vorzugehen habe....
10000 dank im voraus!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.10.2014, 10:45

Hm, irgendetwas passt dort nicht.

Du liegst völlig richtig; seit 2007 kann die GKV die Mitgliedschaft nicht mehr aufgrund von Beitragsrückständen kündigen.

Die GKV kann den Leistungsanspruch bei Rückständen allenfalls auf ruhend stellen. Aber auch in dieser Ruhenphase bekommst Du Leistungen bei akuten Schmerzen und bei Notfällen.

Du solltest Kontakt mit der Kasse aufnehmen und dies klären.


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