Studentische KV und Zweitstudium

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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lefii
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Studentische KV und Zweitstudium

Beitragvon lefii » 29.11.2014, 10:38

Guten Morgen,

ich bin neu hier und habe mich jetzt extra angemeldet, um diese Frage zu stellen. Wäre toll, wenn mir jemand hilft!

Folgendes Problem: ich habe in Deutschland ein Erststudium absolviert und war dabei die letzten Semester schon über 25 und deshalb studentisch versichert (GKK). Die 14 FS habe ich dabei konsumiert.
Letztes Jahr habe ich ein zweites Studium begonnen, aber die KK hat mir von Anfang an gesagt, ich könnte mich nicht weiterhin als Student versichern. Daher zahle ich seit über einem Jahr den Beitrag als freiwillig versicherte.

Ich habe das damals mal so geglaubt, bin jetzt aber öfter über die Aussage gestolpert, dass bei einem Zweitstudium die FS von vorne gezählt werden, ich also eigentlich Anrecht auf Einstufung als Student hätte. Das würde bedeuten, dass ich ca. 1000€ zuviel gezahlt hätte!
Die Versicherung stellt sich aber quer. Leider finde ich keine stichhaltigen Argumente (Gesetliche Grundlage oder Gerichtsentscheidungen) um meine Position zu verteidigen. Dabei bräuchte ich Hilfe!

Weitere Infos:
- ich bin 28 Jahre alt.
- das Zweitstudium ist in Österreich an einer normalen Uni. Mein Wohnsitz ist und bleibt aber weiterhin Deutschland. Ich kann online studieren und muss nur für Klausuren nach Österreich.
- das Erststudium konnte ich nicht erfolgreich abschließen, da ich endgültig durch die Abschlussprüfung gefallen bin. Daher ist dieses Studium auch "nötig".

Wenn mir jemand helfen kann, wär ich echt dankbar!!

Lg

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.11.2014, 11:32

Hallo,
Weitere Infos:
- ich bin 28 Jahre alt.
- das Zweitstudium ist in Österreich an einer normalen Uni. Mein Wohnsitz ist und bleibt aber weiterhin Deutschland. Ich kann online studieren und muss nur für Klausuren nach Österreich.
- das Erststudium konnte ich nicht erfolgreich abschließen, da ich endgültig durch die Abschlussprüfung gefallen bin. Daher ist dieses Studium auch "nötig".


allein der Umstand, dass das Studium in Österreich durchgeführt wird bestätigt schon die Entscheidung der Kasse, dich nicht als Student in die Pflichtversicherung zu nehmen. Eine der Grundvoraussetzungen dafür ist, dass das Studium an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität durchgeführt wird in Deutschland, so habe ich es mal gelernt.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 04.01.2015, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.

lefii
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Beitragvon lefii » 29.11.2014, 12:06

Hallo Czauderna,

Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin zwar nicht bei der TK, aber die schreiben hier z.B. dass das nicht schadet, solange eben der Wohnsitz gegeben ist. http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... and/345556

Auf welche gesetzliche Grundlage würdest du deine Aussage stützen?

Lg

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.11.2014, 13:10

lefii hat geschrieben:Hallo Czauderna,

Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin zwar nicht bei der TK, aber die schreiben hier z.B. dass das nicht schadet, solange eben der Wohnsitz gegeben ist. http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... and/345556

Auf welche gesetzliche Grundlage würdest du deine Aussage stützen?

Lg


Hallo,
nun, ich habe ja nicht behauptet, dass du nicht versichert bleiben kannst, nur die studentische Pflichtversicherung geht nicht mehr. Die von dir genannte Seite der TK. sagt auch nur etwas über den Krankenversicherungsschutz an sich, nicht aber über die Art der Versicherung aus.
Also, es geht um die Frage Pflichtversicherung mit ca. 75,00 € mtl. oder freiwillige Versicherung mit ca. 150,00 € mtl. - ich meine, es geht nur die freiwillige Versicherung.
Gruss
Czauderna

lefii
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Beitragvon lefii » 29.11.2014, 13:20

Ach so, Hmm, das ergibt sich für mich jetzt aus der Formulierung und aus dem Dateipfad, das studentische und Familienversicherung angesprochen sind. Aber ich lasse mich ja gern eines besseren belehren, ich würde nur gern mal die Grundlage herausfinden, auf der die KK sowas entscheiden.

Was würdest du zu den anderen Punkten sagen?

Lg

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 30.11.2014, 12:04

Hallo,
ich hab auf die schnelle diesen Beitrag gefunden -vielleicht hilft der weiter.
http://sozialversicherung-kompetent.de/20131202545/krankenversicherung/versicherungsrecht-gkv/krankenversicherung-der-studenten
Gruss
Czauderna

lefii
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Beitragvon lefii » 01.12.2014, 11:31

Ja danke, das hilft schonmal!
Hmm, dann scheint es wohl wirklich an der ausländischen Uni zu scheitern. Aber interessant, denn die KK hatte abgelehnt nur aufgrund der Überschreitung der 14 FS.
Falls jemand hier noch was weiß, v.a. In Bezug auf ausländische Unis, lässt es mich gerne wissen :D

Lg

heinrich
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Beitragvon heinrich » 04.01.2015, 08:49

Czauderne liegt falsch, wenn er schreibt, dass es bei einer ausländischen Uni nicht mehr zur Versicherungspflicht in der KVdS kommen kann.

Seit Mai 2010 hat eine Gleichstellung stattgefunden. Man kann (nicht muss) auch bei beim Studieren an einer ausländischen Uni unter Umständen zum günstigen Studentenbeitrag versichert bleiben.

hier steht dies auch beschrieben:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... denten.pdf

Ich muss an dieser Stelle sagen, dass ich NICHT im Bereich "Studenten" bei meiner KK beschäftigt bin. Daher auch nicht zu 100 % sicher bin.
Jedoch folgende Frage sei erlaubt:
Besteht noch eine Immatrikulation im ERSTstudium. Welches Fach war oder ist die.
UND: welches Fach wird denn jetzt im ZWEITstudiem studiert.

Dann könnte noch ein Problem werden, ob die Uni in Österreich ein Fernstudium ist oder nicht. Dazu müssten dann evt. Kollegen was sagen, die Spezialisten im Bereich KVdS sind

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.01.2015, 12:21

Hallo,
okay Heinrich, das hat mich überzeugt - in dem dort genannten Beispiel wird ausdrücklich ausgesagt, dass die Voraussetzung (staatlich anerkannte Hochschule) beim Studium im EU-Ausland keine Rolle spielt für die grundsätzliche Versicherungspflicht als Student wenn der Erstwohnsitz in Deutschland beibehalten wird.
Also lefii - sprich bei deiner Kasse nochmal vor und verweise auf den o.g. Link.
Danke Heinrich für die "Korrektur".
Gruss
Czauderna


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