Dringend: Student und Traineestelle: PKV weiterhin möglich?
Verfasst: 08.08.2007, 14:13
Mein Fall ist etwas ungewöhnlich und ich bekomme einfach keine klare Aussage, ob ich in der PKV bleiben kann.
Ich habe mich zu Beginn meines Erststudiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, da ich über meine Eltern privat versichert war. Nach Studienende war ich zwangsweise 2 Jahre in der GKV und bin sofort nach Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze wieder in die PKV, in der ich nun seit 13 Jahren bin. Von diesen 13 Jahren war ich 11 Jahre angestellt (immer über der jeweiligen Pflichtversicherungsgrenze) und die letzten 2 Jahre als Freiberufler selbstständig tätig (während dieser Zeit habe ich auch wieder ein Studium aufgenommen).
Nun möchte ich etwas ganz anderes machen (bei dem ich aber auch mein Erststudium weiternutze) und eine 2-jährige Traineeausbildung als Berufsschullehrerin machen. Dort bekommen wir ein "normales" Gehalt nach TV-L gezahlt (wie Vollzeitangestellte; nicht wie Refereandare und daher nicht beihilfeberechtigt), haben aber nur eine Unterrichtsverpflichtung für 12 Stunden/Woche im 1.Jahr und 18 Stunden/Woche im 2.Jahr. Ich werde weiterhin als Studentin eingeschrieben bleiben und Vorlesungen für ein Erweiterungsfach besuchen.
Ist nun mein Verständis korrekt, dass ich aufgrund meiner Befreiung vom Beginn des Erststudiums in Verbindung mit der Unterrichtsverpflichtung von nur 12 bzw. 18 Stunden zumindest von der GKV befreit bin, da die verpflichtende Unterrichtungszeit ja unter 20 Stunden/Woche liegt.
Für mich ist es wichtig, dass ich in der PKV bleiben kann (ich zahle dort ganz normale Beiträge, da ich für die Studentenversicherung zu alt bin), da ich bei einem Wechsel in die GKV plus Zusatzversicherung und Anwartschaft für meine GKV effektiv mehr bei weniger Leistung zahlen würde. Zudem ist bei erfolgreicher Ableistung der Traineezeit eine Verbeamtung im Anschluß an die Traineezeit vorgesehen.
Da ich von der GKV einfach keine vernünftige Antwort bekomme (anscheinend ist mein Fall für sie zu kompliziert; einmal heißt es versicherungspflichtig, dann wieder nicht), wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar, ob meine Beurteilung korrekt ist.
Ich habe mich zu Beginn meines Erststudiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, da ich über meine Eltern privat versichert war. Nach Studienende war ich zwangsweise 2 Jahre in der GKV und bin sofort nach Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze wieder in die PKV, in der ich nun seit 13 Jahren bin. Von diesen 13 Jahren war ich 11 Jahre angestellt (immer über der jeweiligen Pflichtversicherungsgrenze) und die letzten 2 Jahre als Freiberufler selbstständig tätig (während dieser Zeit habe ich auch wieder ein Studium aufgenommen).
Nun möchte ich etwas ganz anderes machen (bei dem ich aber auch mein Erststudium weiternutze) und eine 2-jährige Traineeausbildung als Berufsschullehrerin machen. Dort bekommen wir ein "normales" Gehalt nach TV-L gezahlt (wie Vollzeitangestellte; nicht wie Refereandare und daher nicht beihilfeberechtigt), haben aber nur eine Unterrichtsverpflichtung für 12 Stunden/Woche im 1.Jahr und 18 Stunden/Woche im 2.Jahr. Ich werde weiterhin als Studentin eingeschrieben bleiben und Vorlesungen für ein Erweiterungsfach besuchen.
Ist nun mein Verständis korrekt, dass ich aufgrund meiner Befreiung vom Beginn des Erststudiums in Verbindung mit der Unterrichtsverpflichtung von nur 12 bzw. 18 Stunden zumindest von der GKV befreit bin, da die verpflichtende Unterrichtungszeit ja unter 20 Stunden/Woche liegt.
Für mich ist es wichtig, dass ich in der PKV bleiben kann (ich zahle dort ganz normale Beiträge, da ich für die Studentenversicherung zu alt bin), da ich bei einem Wechsel in die GKV plus Zusatzversicherung und Anwartschaft für meine GKV effektiv mehr bei weniger Leistung zahlen würde. Zudem ist bei erfolgreicher Ableistung der Traineezeit eine Verbeamtung im Anschluß an die Traineezeit vorgesehen.
Da ich von der GKV einfach keine vernünftige Antwort bekomme (anscheinend ist mein Fall für sie zu kompliziert; einmal heißt es versicherungspflichtig, dann wieder nicht), wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar, ob meine Beurteilung korrekt ist.