Liebe Forenmitglieder,
mich würde der Ausmaß des Datentransfers zwischen Universität und Krankenkasse interessieren und inwiefern Datenschutz gewährleistet ist.
Ich möchte, nach Abschluss meines Erststudiums, ein Zweitstudium beginnen. Bei der Onlineanmeldung verlangt die Universität meine Versicherungsnummer. Leitet die Universität meine Einschreibung zum Zweitstudium automatisch an meine Versicherung? Inwiefern herrscht hier "Datenschutz"?
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand Auskunft geben kann!
Viele Grüße
Kathi
Universität und Krankenkasse- Datenaustausch
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https://www.uni-bielefeld.de/Universita ... chweis.pdf
Das Ganze ist im Rahmen des Meldeverfahrens zwischen Universität und den Krankenkassen geregelt. Das heißt also die universität ist verpflichtet die Daten an die zuständige Krankenkasse zu melden.
Das Ganze ist im Rahmen des Meldeverfahrens zwischen Universität und den Krankenkassen geregelt. Das heißt also die universität ist verpflichtet die Daten an die zuständige Krankenkasse zu melden.
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