Wechsel in freiwillige Mitgliedschaft

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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rob87
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Wechsel in freiwillige Mitgliedschaft

Beitragvon rob87 » 11.06.2015, 17:36

Hallo in die Runde,

ich bin seit nunmehr 18 Monaten in meiner GKV studentisch versichert. Während des Studiums nimmt nun meine Selbständigkeit mehr Zeit in Anspruch sodass ich mitgeteilt habe - mehr als die 15h(?) pro Woche selbständig zu arbeiten - was wiederum die Folge haben sollte, dass ich in die freiwillige Mitgliedschaft rutsche.

Wie kann ich diese kündigen und ggf. in eine andere GkV/PKV wechseln? Also geht das evtl. sofort oder mit Fristen? Vielen Dank!

SoFaLesitung
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Beitragvon SoFaLesitung » 11.06.2015, 18:27

Wenn du hauptberuflich Selbstständig wirst, kannst du dich auch sofort für die PKV entscheiden. Wichtig ist deiner GKV dies umgehend nachzuweisen, dass du einen umfassenden Versicherungsschutz in der PKV hast.

Ein Wechsel der GKV ist grds. immer zum Ende des übernächsten Monats möglich. Heißt wenn man im Juni kündigt ist ein Wechsel der GKV zum 01.09. möglich.

Solltest du dich für die PKV entscheiden, musst du wissen, dass du dann solange du Selbstständig bist nicht in die GKV zurück kommen kannst. Selbst bei einer Aufgabe der Selbstständigkeit kommst du nicht zurück in die gesetzliche, wenn du danach lediglich ALG II beziehen würdest.

rob87
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Beitragvon rob87 » 11.06.2015, 18:50

danke - das ist mir soweit bekannt. Gibt es solche Regelungen - wie dass es keine Kündigungsfrist in die PKV gibt, irgendwo schriftlich? Und was passiert, wenn ich zB schon rückwirkend 2 Wochen in die freiwillige gesetzliche gerutscht bin, ohne eine Kostenaufstellung erhalten zu haben - und von mir der Wechsel in die PKV angestrebt wird ? Dann doch wieder Fristen und muss die Kündigung bei Wechsel in PKV auch schriftlich erfolgen?

SoFaLesitung
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Beitragvon SoFaLesitung » 11.06.2015, 19:03

Keine Kündigungsfrist hast du bei einem Wechsel in die PKV weil du gar nicht versicherungspflichtig bist § 5 Abs 5 SGB V. Da die GKV aber eine obligatorische Anschlussversicherung machen müsste, musst du deiner Versicherungs eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen.

Dafür hast du 2 Wochen zeit, nachdem du das Schreiben deiner KK erhalten hast.

§188 Abs. 4 SGB V

"(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist"


sollten auch diese Fristen überschitten sein, bleibt eine normale Kündigung zum übernächsten Kalendermonat.
Auch in diesem Falle muss der jetzigen KK ein Versicherungsschutz zum Anschluss nachgewiesen werden.

rob87
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Beitragvon rob87 » 11.06.2015, 19:10

ich danke dir - du hast mir massiv geholfen ! Sollte ich dennoch auf Probleme stoßen - kann ich dich nochmals anschreiben?

SoFaLesitung
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Beitragvon SoFaLesitung » 11.06.2015, 19:12

aber sicher doch :-)


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