Praktikum in der Schweiz während "Gap-Semester"

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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nowo
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Praktikum in der Schweiz während "Gap-Semester"

Beitragvon nowo » 23.08.2015, 16:08

Hallo liebe Leute,

während meines Bachelorstudiums war ich bei einer gesetzlichen Krankenkasse studentisch versichert. Zum 31.03.15 wurde ich ordnungsgemäß exmatrikuliert. Da die Masterprogramme in meinem Fachbereich fast ausschließlich im Winter beginnen, stand ich einer Zwangspause gegenüber. Als ehrlicher Student verzichtete ich auf die Immatrikulation in einem anderen Fach, nur um weiterhin studentisch versichert zu bleiben.

Zur Überbrückung des freien Semesters absolvierte ich zwischen 01.04.15 und 30.06.15 ein freiwilliges Praktikum in der Schweiz (Zürich). Aufgrund fehlender Information seitens des Arbeitgebers sowie der Versicherung, habe ich mich nicht in der Schweiz krankenversichert, sondern angenommen, dass ich während dieser Zwangspause meinen studentischen Status aufrecht erhalten kann (so wie es im Übrigen auch von der Familienkasse gehalten wird).

Zur Klärung des Versicherungsverhältnisses während des Praktikums verlangte meine deutsche Versicherung nun einen Gehaltsnachweis aus der Schweizer Zeit. Man teilte mir mit, dass ich mich wegen meiner Exmatrikulation nun rückwirkend freiwillig versichern müsse. Lange Rede kurzer Sinn - da in der Schweiz, insbesondere in Zürich, die Praktikantengehälter aufgrund der exorbitant hohen Lebenskosten die deutsche Beitragsbemessungsgrenze durchaus übersteigen, verlangt die KK für die 3 Monate einen Beitrag von mtl. 721,88€.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, diesen Betrag zu mindern? Ich fühle mich ungerecht behandelt, da ich das Praktikum, welches klar dem Zwecke der Ausbildung dienen sollte, ohne eine entsprechende Aufwandsentschädigung nicht finanzieren hätte können und nun meine gesamten Ersparnisse für die Versicherung opfern müsste.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Manuel

victory68
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Beitragvon victory68 » 10.10.2015, 15:59

Hallo, Manuel!

Ich verstehe sehr gut deine Situation, leider kann ich dir keine Hinweise geben, da ich mich mit diesem Thema gar nicht auskenne. Meine Tochter hat auch ein Praktikum im Ausland gemacht. Damals hat ihr Arbeitgeber für ihre Versicherung bezahlt. Schade, dass dein Arbeitgeber nicht das Gleiche gemacht hat...

Wünsche dir viel Erfolg und ich hoffe, jemand meldet sich bald und teilt seine Erfahrung mit dir!

Viele freundliche Grüße,
Viktoria

Mari
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Beitragvon Mari » 14.10.2015, 16:40

Könnte schwierig werden, den Ausbildungszweck zu belegen. Du hast das Praktikum ja nach deinem Bachelorabschluss gemacht. Also wie du ja auch sagst freiwillig, da keine Prüfungsordnung dir das vorgeschrieben hat. Mag dich zwar persönlich weitergebracht haben, für die Behörden hast du deine Ausbildung mit dem Verlassen der Uni formal beendet.

Und wenn du exmatrikuliert bist, hast du bei der Krankenkasse wohl auch keinen Studentenstatus mehr.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 16.10.2015, 12:54

Su hast länger als 3 monate das deutsche Staatsgebiet verlassen, da greift die Versicherungspflicht macht § 188.4 sGB V nicht.

Mari
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Re: Praktikum in der Schweiz während "Gap-Semester"

Beitragvon Mari » 06.11.2015, 14:59

Na mit dem Paragrafen ist es ja ziemlich eindeutig. Dann müsstest du ja eigentlich nix bezahlen.


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