Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Kara
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Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Kara » 11.12.2015, 11:24

Hallo
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich stehe grade vor einem Irrgarten in Bezug auf meine Krankenversicherung.
Als Kind einer Beamtin wurde ich über sie mitversichert und war während meines Studiums im Studententarif der Debeka.

Nun habe ich mein Studium erfolgreich absolviert und möchte für die Übergangsphase bis ich einen Job gefunden habe Arbeitslosengeld 2 beziehen.
Pflichtbewusst wie ich bin, habe ich dies auch meiner Krankenkasse gemeldet, die nun natürlich einen neuen Vertrag mit mir abschließen möchte, da ich keine Studentin mehr bin.

Seit circa 2 Wochen haben wir fast täglich Kontakt zur Debeka. Am Anfang hiess es per Telefon der neue Vertrag würde 280 Euro monatlich kosten , aber mit jedem Telefonat steigerten sich die Kosten - bis wir tatsächlich mal wie eingefordert etwas schriftlich zu sehen bekamen: Ein undurchsichtiger Brief in dem einmal von circa 300 und einmal von circa 400 Euro gesprochen wird.

Am Mittwoch waren dann zwei Herren für ein Gespräch da um einen neuen Vertrag abzuschließen. Beide waren nicht vorbereitet - wir einigten uns aber darauf dass ich in den Basistarif möchte (den das Amt übernimmt) und sie uns zu diesem und zu einem anderen (etwas besseren) die Unterlagen schicken (bis heute) - damit wir entscheiden können welchen wir für mich wählen.

Heute kommt erneut ein Anruf - der Basistarif ginge doch nicht (da ich nicht gesetzlich versichert werden könnte??) - ich müsse in den anderen, der sei aber plötzlich 50 Euro billiger. Unterlagen dazu wolle man uns nicht zusenden, die hätten wir ja angeblich schon da (die neue Zahl stammt mit keiner der anderen, die wir schriftlich haben überein).

Kann mir vlt jemand weiterhelfen? Wir fühlen uns langsam ziemlich belogen - es scheint keiner wirklich informiert zu sein und man gewinnt den Eindruck dass uns irgendein Vertrag aufgeschwatzt werden soll.

Ich bin jetzt 28 Jahre alt, habe bis Ende November studiert und möchte jetzt in einen Tarif den das Amt übernimmt, bis ich zu meinem Berufseintritt in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kann (als Randinformationen).

Ich würde mich sehr freuen, wenn irgendwer von euch weiter wüsste.
Thx und Lg,
Kara

Ps: Wechseln in die gesetzliche soll ich derzeit auch nicht können - das ginge erst mit dem Eintritt ins Berufsleben.

Debeka
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Re: Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Debeka » 11.12.2015, 14:16

Hallo Kara,

wir haben Ihren Beitrag gelesen und möchten gerne von zentraler Stelle zur Klärung beitragen. Aus Datenschutzgründen schicken Sie uns dazu Ihre Servicenummer an socialmedia@debeka.de. Nennen Sie uns in Ihrer E-Mail bitte auch die Mitarbeiter, mit denen Sie Kontakt hatten, damit wir das weitere Vorgehen vor Ort abstimmen können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihre Debeka-Unternehmenskommunikation

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Re: Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Kara » 12.12.2015, 10:26

Hallo
Es freut mich sehr, dass Sie mir hier geantwortet haben. Vielleicht können Sie mir ja meine Fragen hier beantworten:
1) Welche Möglichkeiten einer Krankenversicherung gibt es für jemanden in meiner Situation bei Ihnen?
2) Ist es möglich, dass ich in meiner Situation im Basistarif versichert werden kann. Wenn ja, wie hoch sind hier die monatlich entstehenden Kosten. Wenn nein, warum nicht und welches ist die günstigste Möglichkeit.
Ich möchte keinerlei Zusatzversicherungen, sondern einfach nur mit dem Betrag den das Amt übernimmt die Monate überbrücken, bis ich einen Job gefunden habe.

Vielen Dank im Voraus.

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Re: Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Debeka » 14.12.2015, 10:14

Hallo Kara,

bei uns steht die persönliche Beratung im Vordergrund. Es gibt für jede Situation diverse Möglichkeiten. Gerade die Krankenversicherung ist sehr individuell und beratungsintensiv. Im Detail können wir Ihren Fall daher nur bewerten, wenn wir Ihre genauen Vertragsdaten kennen. Darum bieten wir Ihnen gerne an, uns Ihre Service- oder Vertragsnummer per Mail an socialmedia@debeka.de zu schicken. So können wir alle offenen Fragen mit Ihnen und den Kollegen vor Ort klären und Sie bedarfsgerecht beraten.

Ihre Debeka-Unternehmenskommunikation

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Re: Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Rossi » 14.12.2015, 11:45

Also eins ist schon mal klar; wenn Du ALG II beziehst hast Du auf jeden Fall Anspruch auf den Basistarif.

Dies ergibt sich aus § 204 VVG.

Zitat:
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur möglich, wenn


a) die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder

b) der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist oder


c) die bestehende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt wurde;

In der Regel ist der Basistarif allerdings der Teuerste. Er wird aber bei SGB II-Hilfebedürftigkeit halbiert.

Das Jobcenter kann Dich nicht zwingen in den Basistarif zu wechseln. Das Jobcenter übernimmt allerdings nur max. das, was Du im Basistarif (halbiert) zu zahlen hättest.

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Re: Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Kara » 14.12.2015, 13:09

Vielen Dank dir Rossi! Da hast du mir sehr weitergeholfen.

Mein Problem ist ja, dass ich sehr gerne in den Basistarif möchte - dies auch zeitweise angeblich möglich war und dann anschließend doch wieder nicht.
Leider finde ich auch keine Angaben zur Höhe der Beiträge im Basistarif etc. online. Scheint wirklich ein schwieriges Thema zu sein, da an Informationen zu kommen, wenn man sich nicht so gut auskennt.
Lg

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Re: Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Rossi » 17.12.2015, 07:52

Nun ja, die Beitragshöhe im Basistarif ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Regelungen findet man in § 12 Abs. 1c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Danach darf die PKV im Basistarif max. nur das verlangen, was ein GKV-Versicherte max. in der GKV zu zahlen hätte.

D.h., die PKV darf den max. den sog. Höchstbeitrag eines GKV-Versicherten fordern.

Und dieser beträgt in der

Krankenversicherung:
2015 = 639,38 € mtl. / halbiert bei SGB II-Hilfebedürftigkeit = 319,69 €
2016 = 665,29 € mtl. / halbiert bei SGB II Hilfebedürftigkeit = 332,64 €

Pflegeversicherung:

2015 = 96,94 € mtl. / begrenzt bei SGB II-Hilfebedürftigkeit = 48,47 €
2016 = 99,58 € mtl. / begrenzt bei SGB II-Hilfebedürftigkeit = 49,79 €

Okay; diesen Betrag darf die PKV max. im Basistarif fordern; sie muss aber nicht diesen Höchstbeitrag fordern. Da die PKVén in der Regel nicht gerne sehen, dass jemand in dem Basistarif versichert ist, gehen die meisten PKVén hin und fordern natürlich den Höchstbeitrag.

Tja, warum findet man wenig Informationen? Hängt es vielleicht damit zusammen, dass man den Basistarif gesetzlich anbieten muss aber eigentlich gar nicht will?

Das tolle im Basistarif ist auch, dass Du in der Regel von den Versicherungsmaklern oder gar Geschäftsstellen der PKV keine so richtigen Informationen bekommst. In der Regel bekommt man nur direkt von der PKV (Hauptgeschäftsstelle) Informationen. Dies hängt einfach damit zusammen, dass sowohl die Versicherungsmakler als auch Versicherungsagenten keinerlei Provisionen für den Abschluss im Basistarif erhalten. Hm, warum erhalten sie keine Provisionen? Weil man den Basistarif nicht anbieten will oder weil man die Prämie im Basistarif möglichst gering halten will?!

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Re: Ende des Studiums - Arbeitslosengeld 2 und die Debeka

Beitragvon Rossi » 22.04.2016, 08:13

Tja, warum wunderst Du dich gerade?!

Relativ einfach; Du bist zuletzt gesetzlich versichert gewesen, deswegen bleibt man während des ALG II-Bezuges auch in der GKV. Wenn man allerdings zuletzt PKV versichert gewesen ist, dann bleibt man während des ALG II-Bezuges in der PKV.

Geregelt ist dies in § 5 Abs. 5a SGB V.


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