Hilfe bei Antrag auf Anmeldung von Familienangehörigen

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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ygi
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Hilfe bei Antrag auf Anmeldung von Familienangehörigen

Beitragvon ygi » 16.02.2016, 14:19

Hallo ihr Lieben,

ich bräuchte eure Hilfe beim Ausfüllen der Anmeldung von Familienangehörigen. Wegen Krankenkassenwechsels hat mir meine Mutter dieses Formular zugesandt.

Soweit ich mir sicher bin/war, habe ich den Bogen ausgefüllt. Ein paar "Probleme" habe ich jedoch noch:

1) Unter Punkt 1 "Persönliche Daten des Mitgliedes" werden u.a. Name, Familienstand etcpp. abgefragt. Ist das von meiner Mutter auszufüllen oder von mir? Unter Punkt zwei "Persönliche Angaben der Familienangehörigen" werden Name, Geburtsdatum ect. vom Kind nämlich auch abgefragt. Deswegen dachte ich, dass Punkt 1 meine Mutter betrifft und deswegen bisher nicht ausgefüllt.

2) Bei den "Angaben zur letzten bisherigen oder zur weiter bestehenden Versucherung der Familienangehörigen" weiß ich nicht genau, was ich bei "bisherige Versicherung endete am" und "bisherige Versicherung besteht weiter bei" eintragen soll. Noch bin ich noch bei der alten KK familienversichert, diese endet dann am 31.3.16, aber jetzt ist sie ja noch nicht "geendet" und besteht ja strenggenommen "noch weiter".

3) Bei den "Sonstigen Angaben zu Familienangehörigen": Hier wird u.a. nach Einkünften gefragt. Einer Nebentätigkeit gehe ich nicht nach, bekomme elterlichen Unterhalt. Dieser ist meines Wissens nach kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts. U.a. wird aber nach "Art der Einkünfte" gefragt - bezieht sich das auch auf Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts? Habe ich hier den elterlichen Unterhalt anzugeben? Wie sieht es mit Zinsen, die man ggf. für das Geld auf dem Girokonto bekommt, aus? Wenn überhaupt, sind das nur Kleinstbeträge, die nicht regelmäßig gleich sind, weil auf dem Konto nicht immer gleich viel Geld ist. Von der Höhe wären sie sicher nicht relevant, gibt man sowas dann überhaupt an? Und wenn ja: welchen Wert gibt man an, wenn die Beträge schwanken?

4) Bei "Schulbesuch/Studium" soll ich "von ... bis ..." ausfüllen. Was trägt man ein, wenn man nicht weiß, wie lange man noch studiert?

Vielen herzlichen Dank schon einmal vorab :)

Czauderna
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Re: Hilfe bei Antrag auf Anmeldung von Familienangehörigen

Beitragvon Czauderna » 16.02.2016, 19:26

Hallo,
1. Es handelt sich um Standardformular, welches im Allgemeinen von den Mitgliedern ausgefüllt wird und ggf. von den Angehörigen mit unterschrieben wird. Es geht allerdings, wie in deinem Fall auch ohne Mitwirkung deiner Mutter, d.h. der Antrag ist auch dann gültig wenn du die Fragen zu deiner Mutter nicht ausfüllst.

2. da kannst beruhigt den 31.03.2016 und den Namen der alten Kasse eintragen - es wird ja geprüft, ob du ab dem 01.04.2016 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.

3. Wenn du noch in häuslicher Gemeinschaft mit deiner Mutter lebst musst du dazu keine Angaben machen - wenn nicht, würde ich dir schon empfehlen etwas dazu anzugeben - solange eine Einnahmen regelmäßig unter 415,00 € liegen besteht ohnehin keine "Gefahr".

4. Na ja, ich denke schon, dass man das weiß, jedenfalls wie viel Semester im Normalfall so noch anfallen werden. Im Übrigen wird die Familienversicherung regelmäßig von der Kasse geprüft. Einen Studiennachweis solltest du dem Antrag auf jeden Fall beifügen - die gibt es zu Beginn eines Semesters von der UNI

PS: Bei deiner alten Kasse wurde sicher auch mal die Familienversicherung in der Vergangenheit geprüft - hat wahrscheinlich damals deine Mutter alleine ausgefüllt, den Antrag bzw. den Fragebogen ?.
Noch etwas, wenn der neuen Kasse deine Angaben nicht ausreichen, meldet sie sich sowieso bei dir
Gruss
Czauderna

ygi
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Re: Hilfe bei Antrag auf Anmeldung von Familienangehörigen

Beitragvon ygi » 16.02.2016, 22:02

Vielen Dank für die Antwort :)

Zu 3)
Nein, ich lebe nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit meiner Mutter. Mein "Problem" ist, dass ich nicht weiß, wie ich einen Betrag für etwas angeben soll, der nicht regelmäßig in Höhe xy ausfällt. Das ist nun kein Sparkonto, sondern mein "normales" Girokonto. Ich will ja auch nichts Falsches angeben - über einen Grenzbetrag komme ich damit jedenfalls nicht..
Nochmal kurz: Den elterlichen Unterhalt muss ich nicht angeben, oder?

Zu 4)
Voraussichtlich schreibe ich nächsten Februar den schriftlichen Teil meines Staatsexamen. Aber da gibt es dann Dinge wie z.B. ggf. einen Verbesserungsversuch, eventluell besteht man nicht etcpp. Wie "genau" muss die Angabe denn sein (reicht eine Jahreszahl, oder muss es "konkreter" sein?)?

Ja, das hat bisher meine Mutter gemacht. Allerdings bin/war ich seit Geburt nur bei dieser Krankenkasse versichert.

Nochmals vielen Dank :)

Czauderna
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Re: Hilfe bei Antrag auf Anmeldung von Familienangehörigen

Beitragvon Czauderna » 16.02.2016, 23:56

Hallo,

3.: Unterhaltszahlungen von Eltern an ihre studierenden Kinder mit eigener Wohnung zäh-
len unabhängig von deren Höhe ebenfalls nicht zum Gesamteinkommen des Kindes.

also, musst du keinen festen Betrag angeben - "Ich erhalte Unterhalt von meiner Mutter"
reicht aus.

4. Du bist doch für das Sommersemester eingeschrieben - den Nachweis beifügen reicht meiner Meinung nach vollkommen aus -
die Kasse wird sich schon zum Wintersemester wieder melden - dann kannst du das immer noch klären - Tatsache ist, wenn du kein Student mehr bist, musst du aus der Familienversicherung raus - das hat auch etwas mit dem Alter zu tun - grundsätzlich ist mit dem 23. Lebensjahr Schluss, bei Studenten, wie du einer bist, kann es auch bis 25 Jahre gehen.

Gruss
Czauderna

ygi
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Re: Hilfe bei Antrag auf Anmeldung von Familienangehörigen

Beitragvon ygi » 17.02.2016, 08:44

Nochmals vielen Dank :)

Im Augenblick kann ich nur mit einer Immatrikulationsbescheinigung für das WS 15/16 dienen. Der Krankenkassenwechsel fällt - ungünstigerweise - genau auf den ersten Tag des neuen Semesters. Rückmelden konnte ich mich glücklicherweise schon, allerdings bin ich bis zur Vorlage der Krankenkassenbescheinigung gesperrt, d.h. dass mir u.a. der Download der neuen Immatrikulationsbescheinigung für das SS 2016 erst zur Verfügung gestellt wird, wenn ich die Bescheinigung der Krankenkasse vorgelegt habe.

Wegen der Zinsen werde ich nun einfach den Betrag, den ich in einem Jahr bekommen habe, nehmen und durch 12 teilen.

Liebe Grüße


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