Werbungskosten aufteilen und abziehen

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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fiona
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Werbungskosten aufteilen und abziehen

Beitragvon fiona » 10.03.2016, 18:34

Ich hab ein Verständnisproblem bei der Frage 'Wann bin ich familienversichert und wann nicht'. Wenn jemand grundsätzlich die Bedingungen für die Familienversicherung erfüllt, kann er dann aus dieser herausfallen, wenn er über dem Grenzwert (405 Euro monatlich ?) dazu verdient. Nun sind aber Werbungskosten abzugsfähig, sodass man sich damit gegebenenfalls unter diese Grenze retten kann. Jährlich steht ein Werbungskostenpauschalbetrag von 1000 Euro zur Verfügung. Wie ist dieser aber aufzuteilen auf die Monate?

Beispiel: Jemand verdient drei Monate eines Jahres 200 Euro über dem Grenzwert, sechs Monate des Jahres 50 Euro über den Grenzwert und drei Monate gar nichts.

Lösung 1: Die Überschreitungen (3*200 + 6*50 = 900) sind insgesamt kleiner als der Werbungskostenpauschalbetrag und somit kann die Familienversicherung für das gesamte Jahr weiter geführt werden.

Lösung 2: Der Werbungskostenpauschalbetrag wird gleichmäßig auf alle zwölf Monate verteilt. In drei Monaten wird nun noch der Grenzwert überschritten und diese sind somit nicht familienversicherungsfähig.

Lösung 3: Der Werbungskostenpauschalbetrag wird gleichmäßig auf alle neun erwärbstätigen Monate verteilt. Hier das gleiche Ergebnis wie Lösung 2, bei anderen Zahlen aber könnte es einen Unterschied machen.

Lösung 4: Der Werbungskostenpauschalbetrag wird vom Gesamtjahresbrutto abgezogen, das Ergebnis wird dann gezwölftet, liegt es über dem Grenzwert, ist das gesamte Jahr nicht familienversicherungsfähig.

Welche dieser Ansätze ist der richtige? Und wo ist festgeschrieben, wie man einen Werbungskostenpauschalbetrag (ein jährlicher Wert) auf eine (monatliche) Einkommensgrenze anwendet?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)

RHW
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Re: Werbungskosten aufteilen und abziehen

Beitragvon RHW » 20.07.2016, 14:00

Hallo,

hier sind die Regeln (zum Thema Werbungskostenpauschale bei der Familienversicherung) beschrieben, auf die sich die Krankenkassen geeignet haben.

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf

Seite 11 und 12

Gruß
RHW


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