Studentische Versicherung / Werkstudentenvertrag

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Raphael
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Studentische Versicherung / Werkstudentenvertrag

Beitragvon Raphael » 05.05.2016, 17:25

Hallo zusammen,

meine Situation:
- Ich bin fast 25 Jahre alt, bin privat krankenversichert / beihilfeberechtigt über meine Mutter. Außerdem habe ich noch 6 Monate Zivildienst geleistet, das hätte also alles gepasst mit KV / Ende des Studiums.
- Ich war zwischenzeitlich gesetzlich Krankenversichert und musste mich zu Beginn meines Studium von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
- Mein Studium ist nahezu abgeschlossen. Ich muss jetzt eine Masterarbeit schreiben und bin dann fertig.

das Problem:
Ich habe ein Angebot, eine Masterarbeit in einem Unternehmen zu schreiben, dafür bekomme ich natürlich etwas Geld (860€). Ich bin nun sehr verunsichert, wie ich mich nun weiter versichern müsste. Bei meiner Recherche im Internet habe ich schon gelesen, dass 860 € 10 zuviel sind, um mich weiterhin familien-mit-zu-versichern. Das ganze ist aber wohl alternativlos, ich werde wohl 860 € verdienen.

Habe ich das richtig gelesen und verstanden, dass ich mich freiwillig gesetzlich versichern könnte?
Komme ich gegebenenfalls zurück in die "ganz normale" Gesetzliche Krankenversicherung? Als ich mich damals befreien lassen habe, hat man mir gesagt, dass das nicht so einfach ginge.

Danke für eure Antworten!
Grüße,
Raphael

GS
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Re: Studentische Versicherung / Werkstudentenvertrag

Beitragvon GS » 06.05.2016, 00:32

hallo Raphael,

die Befreiung wirkt, solange du studierst. Auch im Hinblick auf die 860 € Einkünfte im Studium.

Davon werden dann natürlich keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegekasse einbehalten - die Beiträge infolge der Befreiung laufen weiter. Sobald aber die "Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit" - so der teminus technicus für die "Familien-Mitversicherung" im Beamten-Familienbetrieb - wegen der 860 € entfällt, brauchst Du eine Vertragsänderung mit höherem Beitrag. Wo ist denn deine "Familien-Mitversicherung" derzeit abgeheftet?

Nach dem Studium werden die GKV/PKV-Karten neu gemischt.

Eines noch: Du musstest Dich nicht befreien lassen, sondern Du hast dich befreien lassen.

Gruß von
Gerhard

Raphael
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Re: Studentische Versicherung / Werkstudentenvertrag

Beitragvon Raphael » 06.05.2016, 07:55

Guten Morgen!

GS hat geschrieben:die Befreiung wirkt, solange du studierst. Auch im Hinblick auf die 860 € Einkünfte im Studium.

Davon werden dann natürlich keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegekasse einbehalten - die Beiträge infolge der Befreiung laufen weiter. Sobald aber die "Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit" - so der teminus technicus für die "Familien-Mitversicherung" im Beamten-Familienbetrieb - wegen der 860 € entfällt, brauchst Du eine Vertragsänderung mit höherem Beitrag. Wo ist denn deine "Familien-Mitversicherung" derzeit abgeheftet?


Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (die Beihilfe), Zusatzversichert bin ich über die DBV mit 20%. Ich müsste dann bei denen eine Vertragsänderung anfragen?

GS hat geschrieben:Eines noch: Du musstest Dich nicht befreien lassen, sondern Du hast dich befreien lassen.

Da hast du natürlich recht.

So ganz allgemein: Die Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit ist an den Bezug von Kindergeld gekoppelt, richtig?
Dann könnte ich ja weiterhin Beihileberechtigt bleiben, wenn in dem Arbeitsvertrag nicht mehr als 20h/Woche stehen, oder? An einen Betrag ist das Ganze ja nicht gekoppelt. Und die Masterandenstelle steht ja im direkten Zusammenhang mit meinem Studium.

Danke für eure Antworten!
Grüße,
Raphael


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