Wechsel Incoming Versicherung in die GKV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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lichtblick68
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Wechsel Incoming Versicherung in die GKV

Beitragvon lichtblick68 » 13.05.2016, 01:22

Hallo Forum,

meine Freundin ist HK Chinesin und möchte über ein Studentenvisum nach Deutschland einreisen. Für die Beantragung des Visum benötigt Sie den Nachweis einer Krankenversicherung. Da Sie die Altersgrenze von >30 Jahre übeschritten hat, scheidet eine Studentenversicherung in der GKV aus.

--> Kann Sie sich trotzdem freiwillig in der GKV versichern ? ( Selbst wenn Sie noch kein Studienplatz hat ? )
--> Wenn nein, bleibt die Incoming Versicherung ( Dies ist eine private Versicherung, d.h. sie ist während des Studiums privat versicht)
--> Wenn Sie jetzt nach dem Studium eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle annimmt,, kann Sie sich dann noch in der GKV versichern oder muss sie dann in der PKV bleiben, weil Sie ja als Studentin in der PKV war.

Vielen dank im voraus für Eure Antworten.

Czauderna
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Re: Wechsel Incoming Versicherung in die GKV

Beitragvon Czauderna » 13.05.2016, 13:47

Hallo,
ich kenne es so, dass solche Studenten zu uns kamen, den Nachweis der Krankenversicherung vorlegten und dann die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erhielten, wenn Sie denn grundsätzlich versicherungspflichtig geworden wären. Da hier wegen der Altersgrenze grundsätzlich keine Krankenversicherungspflicht eintritt, besteht auch keine Zugangsberechtigung in die GKV - ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz ist ausserdem nachgewiesen.
Wenn nach dem Studium eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, dann muss sie sogar in die GKV.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Wechsel Incoming Versicherung in die GKV

Beitragvon RHW » 20.07.2016, 13:38

Hallo lichtblick68,

welchen ausländerrechtlichen Status wird sie dann haben?

U.U. ist eine Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGb V in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Gruß
RHW


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