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studentin, PKV, will heiraten, und nu?

Verfasst: 27.08.2007, 12:49
von schoki4me
Hallo!

Ich bin 24 Jahre alt, durch meine beihilfeberechtigten Eltern privat Krankenversichert und will bald heiraten. Mein zukünftiger ist gesetzlich versichert.
Was ändert sich denn nun für mich? Kann ich in dem gleichen versicherungsverhältnis bleiben? Muss ich mich selbst nach einer versicherung unsehen? familienversichern kann ich mich ja dann wohl nicht bei meinem Mann.

Verfasst: 27.08.2007, 13:20
von Frank
Hallo,

du bekommst nur solange Beihilfe, wie du im Familienzuschlag deiner Eltern nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigst wird - kurz gesagt, solange deine Eltern noch Kindergeld erhalten. Für verheiratete Kinder gibt es noch solange Geld, wie sie noch von den Eltern unterstützt werden müssen, weil der Ehepartner ein zu geringes Einkommen hat.
Weitere Infos hier http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php

Solltest du nicht mehr beihilfeberechtigt sein, kannst du dich in der Familienversicherung bei deinem Mann mitversichern, vorausgesetzt du hast kein Einkommen über 350 EUR (400 EUR bei Minijobs). Solltest du aber weiterhin in der Beihilfe berücksichtigt werden, kannst du dich nicht bei deinem Mann mitversichern, da die Beihilfe Vorrang hat.

Verfasst: 28.08.2007, 11:13
von schoki4me
Familienversichern kann ich mich ja nicht, weil ich ja von der versicherungspflicht befreit bin solange wie ich noch student bin, dachte ich. da kommt man doch auch nicht mehr raus - kindergeld hin oder her.

dann muss ich wohl abwarten, was die versicherung dazu sagt.

Verfasst: 28.08.2007, 11:29
von Frank
Versicherungspflicht hat nichts mit dem Anspruch auf Familienversicherung zu tun.

Verfasst: 28.08.2007, 11:33
von schoki4me
sondern? Ich hab gestern bei der AOK nachgefragt und der Mensch sagte mir, ich dürfte mich nicht pflichtversichern (=gesetzlich familienversichern?) lassen.

Verfasst: 28.08.2007, 23:27
von GS
schoki4me hat geschrieben: bei der AOK nachgefragt und der Mensch sagte mir, ich dürfte mich nicht pflichtversichern (=gesetzlich familienversichern?) lassen.


Wo der Mensch hat, hat er recht :wink:

Tatsache ist: Die Befreiung von der Versicherungspflicht zu Beginn des Studiums wirkt, solange das Studium andauert. D. h. sie verhindert sowohl die Versicherungspflicht z. B. nach Ende der Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit (welch ein hässliches und langes Wortungetüm!) aus Altersgründen als auch z. B. der Familienversicherung, wenn man während des Studiums mit einem GKV-Versicherten in den Ehehafen segelt.

Das muss nicht unbedingt gegen die Befreiung sprechen. Segelt man im letzten Semester, wiegen evtl. die Vorteile während des übrigen Studiums die Beitragspflicht am Ende mehr als auf. Wer allerdings schon im 2. Semester "segeln" muss, sollte sich überlegen, nur pro forma weiter immatrikuliert zu bleiben (jetzt wirds langsam 'off topic')

Unterstellt, die Beihilfe endet, lass Dir von Deinem Versicherer die Alternativen zum bisherigen (vermutlich) 20%-Tarif aufzeigen. Nach Ende oder Abbruch des Studiums bist Du entweder mit "Job > 400 Euro" pflichtversichert oder "ohne Job" familienversichert bei Deinem Ehemann.

Verfasst: 29.08.2007, 10:38
von Frank
Ich habe heute aber auch eine andere Aussage von einer Krankenkasse bekommen. Sie würden die Studentin in der Familienversicherung versichern. Anderes Beispiel, Lehrerin geht in Mutterschutz. Solange Sie noch Beihilfe erhält kann sie nich in die Familienversicherung des Mannes (Auch Lehrer aber GKV versichert). Nach Ablauf der Beihilfe huscht sie in die GKV Familienversicherung.

Familienversicherung trotz andauernder Befreiung?

Verfasst: 29.08.2007, 21:58
von GS
Frank schrieb:
Ich habe heute aber auch eine andere Aussage von einer Krankenkasse bekommen. Sie würden die Studentin in der Familienversicherung versichern.

Obwohl sie noch studiert und sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht hat befreien lassen? Von mir aus herzlichen Glückwunsch. Würde ich mir aber explizit schriftlich geben lassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Kasse es später nicht mehr wahrhaben will.

Die normale Familienversicherungsbestätigung, die sie der PKV zur außerordentlíchen Kündigung vorlegen wird, genügt dafür nicht. Denn darin wird die Kasse den :twisted: tun, die Familienversicherung trotz erklärter "laufender" Befreiung zu bestätigen.

Nein, sie sollte es schon "schwarz auf weiß" haben. Sonst heißt es hinterher: "Von einer Befreiung war nie die Rede".

Gruß
Gerhard