Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und Zweitstudium

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Lena43
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Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und Zweitstudium

Beitragvon Lena43 » 11.08.2016, 15:05

Hallo,

ich weiß, es gab schon viele Threads dazu, allerdings habe ich gelesen, dass die Gesetze sich geändert haben, daher schildere ich mein Problem mal in einem neuen Thread:

Ich bin derzeit 24 Jahre alt und über meine Eltern privat versichert. Daher habe ich 2011, als ich mein Studium begonnen habe, eine Beantragung auf die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht unterschrieben, damit ich bei meinen Eltern privat versichert bleiben konnte. Das war ich dann auch bis jetzt, wo ich meinen Master im Oktober 2016 beenden werde.

Allerdings beginne ich nun im Oktober 2016 ein Zweitstudium (es liegen keine > 4 Wochen Exmatrikulation dazwischen, war nicht möglich). Gibt es nun irgendeine Möglichkeit, sich nun gesetzlich "krankenzuversichern"? Mit meinem 25. Geburtstag im November 2016 endet nämlich meine Mitgliedschaft in unserer privaten Krankenversicherung und daher würde ich dann lieber in der günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.

Eine weitere Frage: Was würde passieren, wenn ich plötzlich heiraten würde und die Chance besteht, über meinen Ehepartner versichert zu sein?

Vielen Dank!

Lena

Rossi
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Re: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und Zweitstudium

Beitragvon Rossi » 11.08.2016, 16:41

Ich glaube, dass das nicht gut aussieht.

Es muss mehr als 1 Monat Unterbrechung vorhanden sein.

Zitat:
Befreiung gilt nicht für später aufgenommenes neues Studium

Diese Sachverhalte werden künftig anders beurteilt. Das hat zur Folge, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) für ein nachfolgendes bzw. späteres Studium generell nicht gilt. Der erneute Eintritt von Versicherungspflicht aufgrund eines neuen Studienganges eröffnet dann erneut ein Befreiungsrecht und damit die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Die Befreiungswirkung gilt nur dann noch fort, wenn sich das neue Studium (Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule) und die damit einhergehende grundsätzliche Versicherungspflicht
• nahtlos an den bisherigen Befreiungstatbestand anschließt oder
• nach einer sozialversicherungsrechtlich irrelevanten Unterbrechung von höchstens einem Monat eintritt und dieser Zeit kein anderer Versicherungspflichttatbestand vorliegt.


Guckst Du hier:

https://www.haufe.de/personal/entgelt/s ... 30138.html

Wenn Du heiratest, kommt es auf die Sichtweise der Kasse an. Denn grundsätzlich bist Du von der Versicherungspflicht befreit und genau diese Personen sind auch noch der Familienversicherung ausgeschlossen. Allerdings gibt es dort teilweise unterschiedliche Ansichten.


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