Studentische Krankenversicherung über 30 - Abitur 2. Bildungsweg

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Sibell
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Studentische Krankenversicherung über 30 - Abitur 2. Bildungsweg

Beitragvon Sibell » 28.10.2016, 13:50

Hallo!

Ich schlage mich im Moment mit meiner Krankenkasse rum. Es geht darum, dass ich im Juni 30 geworden bin und nun aus der studentischen Krankenversicherung geflogen bin. Ich habe direkt vor Studiumsbeginn 4 Jahre lang den 2. Bildungsweg besucht und war der Auffassung, dass diese Zeit auf meine Krankenversicherung aufgerechnet werden müsste. Das hat die Krankenkasse nun aber leider abgelehnt.


Kurz mein Werdegang:
Geboren 1986
Hauptschulabschluss 2004
Jobben 2004-2007
Ab 2008 2. Bildungsweg
Realschulabschluss Ende 2008
Abitur Ende 2011

Studiumsbeginn April 2012
Fachrichtungswechsel 2015
seit April 2012 durchgängig eingeschrieben

Die Krankenkasse lehnt die Weiterversicherung als Studentin nun seit dem auf den 30. Geburtstag folgenden Semester ab. Ich hatte eigentlich gedacht, der Fall sei ganz eindeutig und man müsste mir die 4 Jahre = 8 Semester weiterbewilligen.

Bevor ich das nun also so hinnehme, wollte ich daher gerne nochmal auf diesem Wege eine zweite Meinung zu meinem Fall einholen.

Herzlichen Dank, Sibell.

Czauderna
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Re: Studentische Krankenversicherung über 30 - Abitur 2. Bildungsweg

Beitragvon Czauderna » 28.10.2016, 14:41

Hallo,
die Entscheidung der Kasse ist meiner Meinung nach plausibel und nachvollziehbar - es gibt keine Gründe, die eine Verlängerung über das 30.Lebensjahr hinaus rechtfertigen.
Wenn deine Auffassung richtig wäre, dann hättest du theoretisch erst mit 29 Jahren dein Abitur nachholen können und mit dem Studium beginnen ?!.
Der Gesetzgeber hat für die Verlängerung eher Gründe vorgegeben, die anders gelagert sind als bei dir, z.B. eigene schwere Erkrankung, Pflege von Angehörigen, numerus clausus, also alle Gründe, die nicht in der eigenen Regie lagen, die eine Verlängerung des Studiums über das 30. Lebensjahr hinaus notwendig machen. Bei dir ist es eben die Zeit von 2004 - 2007, die deine Kasse zur Entscheidung veranlasst haben wie sie getroffen wurde - meine ich.
Gruss
Czauderna

Frank
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Re: Studentische Krankenversicherung über 30 - Abitur 2. Bildungsweg

Beitragvon Frank » 28.10.2016, 14:45

Hallo Sibell,

es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Es gibt Fälle wo erfolgreich geklagt wurde.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=65120
Frage ist, ob man Lust hat sich zu streiten, oder den Beitrag als freiwilliges Mitglied zahlt oder sich ggf. privat versichern kann.


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