Studentin, bisher FAMI , ist ab 01.11.2016 selbstständige Kindertagesmutter.
Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit übersteigen die FAMI Grenze.
FRAGE: tritt trotz 40 Stunden KindertagesmutterSelbstständigkeit die Krankenversicherungspflicht in der
Krankenversicherungspflicht der Studenten ein.
Es sei hier unterstellt, dass sie weiter eingeschriebene Studentin ist.
Weit unter 30 Jahre. 14 Fachsemester noch lange nicht erreicht.
Wir diskutieren dies Fall gerade im Kollegenkreis
Studentin vs selbstständig als Kindertagesmutter
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Studentin vs selbstständig als Kindertagesmutter
Hallo Heinrich,
bei 40 Stunden wöchentlich - wann studiert sie da noch. Das "Erscheinungsbild" Arbeitnehmer muss sich dem Erscheinungsbild Student unterordnen, d.h. wenn beispielsweise ein Großteil der Arbeit in der studienfreien Zeit (Abends oder am Wochenende) absolviert würde. Ich würde in diesem Fall zur hauptberuflichen Selbständigkeit tendieren.
Gruss
Czauderna
bei 40 Stunden wöchentlich - wann studiert sie da noch. Das "Erscheinungsbild" Arbeitnehmer muss sich dem Erscheinungsbild Student unterordnen, d.h. wenn beispielsweise ein Großteil der Arbeit in der studienfreien Zeit (Abends oder am Wochenende) absolviert würde. Ich würde in diesem Fall zur hauptberuflichen Selbständigkeit tendieren.
Gruss
Czauderna
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