Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon tabletop » 18.04.2017, 16:09

Ich bin Ü30 und habe letzes Jahr mein Studium abgeschlossen. Da die Berufssausichten in meiner Branche nicht so gut sind habe ich mich im Anschluss in ein weiterführendes Studium eingeschrieben und mich parallel beworben. Während meines Studiums war ich als Beamtenkind erst über meine Mutter und dann im Studententarif privat versichert.

Nun habe ich die Zusage für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab Mai erhalten und einen Arbeitsvertrag unterschrieben.

Was muss ich jetzt beim Wechsel in die GKV beachten (Speziell Kündigungsfristen)? Kann ich für dieses Semester noch eingeschrieben bleiben oder muss ich mich zwingend exmatrikulieren (Semesterticket müsste ich dann zurückgeben)?

Welche GKV sollte ist denn empfehlenswert? Ich überlege auch die private Versicherung als Anwartschaft erstmal weiterlaufen zu lassen. Oder ist das blödsinnig?

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Re: Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon Czauderna » 18.04.2017, 16:31

Hallo,
deine Fragen betreffen eigentlich in erster Linie die Private Krankenversicherung, denn dass du aufgrund deines neuen Jobs in die GKV musst, das dürfte klar sein. Lediglich deine Frage, in welche GKV-Kasse du denn wechseln solltest, die gehört wirklich in diese Rubrik, da ist es aber am besten, wenn du dir einen Überblick mittels Google verschaffst oder dich in deinem Verwandten- oder Bekanntenkreis umhörst, welche Kassen da so empfohlen werden. Ich könnte dir mit Sicherheit einige Kassen empfehlen aber auch von einigen Kassen dringend abraten, aber es gilt hier das ungeschriebene Gesetz, dass man als (ehemaliger) Kassenmitarbeiter weder seine eigene empfiehlt noch andere madig macht, also immer schön neutral bleibt, was das angeht.
Gruss
Czauderna

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Re: Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon tabletop » 18.04.2017, 16:36

Ah ok aber danke für die Tipps! Kann das vielleicht ein Moderator in den richtigen Bereich verschieben?

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Re: Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon tabletop » 26.04.2017, 15:10

so wie ich das verstanden habe kann ich ja bis zu 3 Monate mit dem Wechsel der Versicherung warten, oder!?

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Re: Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon Czauderna » 26.04.2017, 21:02

Hallo,
wie meinst du das - wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, dann muss dein Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung einer GKV-Kasse haben , sonst muss er dich bei einer Kasse seiner Wahl anmelden - die 3-Monats-Frist gibt es da nicht.
Gruss
Czauderna

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Re: Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon tabletop » 28.04.2017, 10:37

OK dann habe ich das falsch verstanden. Ich meinte eigentlich die Kündigung der PKV. Die ist anscheinend Rückwirkend für 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht möglich:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/ic ... einer-pkv/

Ich habe jetzt aber onehin mal bei der PKV nachgefragt wie das mit einer Anwartschaft und den Altersrückstellungen ist oder ob ich die Versicherung eventuell in eine Zahnzusatzversicherung umwandeln kann...

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Re: Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon tabletop » 24.05.2017, 19:31

Jetzt ist ausgerechnet meine linke Schulter, die schon länger Probleme macht, eine Woche vor der GKV-Mitgliedschaft subluxiert. Kann ich irgendwie trotzdem noch über die PKV einen Arzt suchen oder geht dies nun nicht mehr? Habe die PKV noch nicht gekündigt. Denke über eine Anwartschaft oder Zusatzversicherungen nach. Bin aber bei der Audi BKK Mitglied jetzt.

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Re: Von PKV in GKV wechseln nach Ende des Studiums

Beitragvon Czauderna » 25.07.2017, 13:15

Hallo,
solange du in der PKV versichert bist, muss diese auch leisten, meine ich. Ab dem 01.08. leistet die GKV-Kasse. Da hast du nun zwei Möglichkeiten
(unter der Annahme, dass dein Arzt auch Kassenpatienten behandelt) - du gibst ab dem 01.08. deine Krankenversichertenkarte (eGK). von der GKV-Kasse ab und der Arzt rechnet darüber ab oder du beantragst bei der GKV-Kasse die Kostenerstattung nach § 13 SGB V - dann bleibst du bei deinem Arzt Privatpatient und bekommst auch eine Privatrechnung von der du einen Teil von der GKV-Kasse erstattet bekommst - den Rest musst du selbst zahlen bzw. dann, wenn ab 01.08. vorhanden, deiner Zusatzversicherung einreichen. Was die Wahl der Kostenerstattung angeht, da gibt es u.U. gewisse Bindungsfristen, z.B. ein Jahr, während diese Zeiträumen dann immer privat z.B. zum Arzt gehen muss, aber da solltest du dich genau bei deiner neuen Kasse erkundigen.
Gruss
Czauderna


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