Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Beitragvon StudentXY » 20.09.2017, 02:08

Hey,

wie lange hat man Zeit, die Versicherung zu kündigen, wenn man künftig gesetzlich als Student pflichtversichert sein wird und vorher privat versichert gewesen ist?

Ist dabei das Datum der Versicherungsbescheinigung für die Uni oder der Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der studentischen Pflichtversicherung entscheident?

Dank euch!

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Re: Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Beitragvon Czauderna » 20.09.2017, 11:10

Hallo,
letzteres ist der Fall, d.h. PKV-Versicherung endet* und am Folgetag beginnt die GKV-Versicherung.
* kann natürlich sein, dass die Versicherungsbedingungen der PKV etwas anderes aussagen.
Gruss
Czauderna

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Re: Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Beitragvon StudentXY » 21.09.2017, 18:08

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! :)

Czauderna hat geschrieben:* kann natürlich sein, dass die Versicherungsbedingungen der PKV etwas anderes aussagen.


Wäre das dann rechtlich überhaupt zulässig?

Und mir sind nun noch zwei weitere Frage gekommen und zwar würde ich gerne die bestehende PkV in eine zahnärztliche Zusatzversicherung umwandeln.

In dem mir dazu angebotenen Tarif steht bei "Versicherungsleistungen":

"Wird eine Vorleistung der GkV nicht nachgewiesen, beträgt der Erstattungssatz 45%"

Wie könnte ich denn die Vorleistung der GkV in dem Fall nachweisen? Ich bekäme dann doch die Rechnung direkt an mich geschickt und müsste diese dann bei der PkV einreichen, oder nicht? Wer weist denn hier die Vorleistung der GkV nach?

Ich habe auch gelesen (finde es gerade nicht mehr), dass die gesetzliche Krankenkassen bei Bestehen einer privaten Zahnzusatzversicherung nach einiger Zeit Leistungen kürzen würden/könnten. Ist das tatsächlich so? Falls ja, würden diese gesetzlichen Leistungen dann wieder erstattet werden, falls man eines Tages die private Zahnzusatzversicherung wieder kündigen würde?

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Re: Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Beitragvon Czauderna » 21.09.2017, 21:09

Hallo,
ich bin kein PKV-Mensch, von daher kann ich nuer sagen, dass in der Regel bei rechtzeitiger Kündigung ein nahtloser Übergang von PKV in GKV normal ist.
Leistungskürzungen seitens der GKV bei einer bestehenden PKV-(Zusatz)Versicherung gibt es nicht, jedenfalls nicht, solange der Beitrag immer gezahlt wurde.
Gruss
Czauderna

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Re: Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Beitragvon StudentXY » 23.09.2017, 18:22

Hi Czauderna,

nochmals vielen lieben Dank für Deine Hilfe!

Nun sind mir noch zwei letzte Fragen gekommen, keine Ahnung ob Du Dich damit auskennst?

Ich werde dann ja auch in der gesetzlichen Pflegeplfichtversicherung versichert oder nicht? Bin vorher schon in der privaten Pflegeversicherung versichert gewesen - muss/kann ich die Altersrückstellungen davon irgendwie in die gesetzliche Pflegeversicherung übernehmen oder funktioniert die gesetzliche Plfegeversicherung ohne Altersrückstellungen etc.?[

Das andere betrifft das als Student "erlaubte" Einkommen. So wie ich es verstanden habe, darf ich dabei nicht mehr als 450€ (in Gesamtrechnung, also inklusive eventuell Weihnachts- und Urlaubsgeld) im Monat verdienen, also im Jahr maximal 5400€, sonst müsste ich mich dann wohl freiwillig gesetzlich weiter versichern?

Was wäre nun, wenn ich einen 450€-Job im Monat habe und bei einem Gewinnspiel/einer Lotterie, bei dem das Gewinnen zum überwiegenden Teil auf Glück basiert (also keine kreativen/inhaltichen/sportlichen Wettbewerbe oder soetwas) zusätzlich einen Sach - oder Geldpreis oder sogar eine monatliche Sofort-Rente gewinnen würde (ok, letzteres ist ziemlich unwahrscheinlich, aber die ersten beiden Dinge wären wohl durchaus ganz gut möglich)?

Würde ich durch soetwas auch aus der studentischen in eine freiwillige Versicherung kommen? Oder würde soetwas nicht zum Einkommen zählen?

Bitte entschuldige die vielen Fragen :oops: Und vielen lieben Dank für Deine tolle Hilfe bis hierhin! :)

Czauderna
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Re: Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Beitragvon Czauderna » 23.09.2017, 20:12

Hallo,
also - wenn du als Student pflichtversichert wirst, dann spielt dein Einkommen keine Rolle, nur dein Status ist entscheidend,d.h. wenn du als Student arbeitest, aber die Arbeitnehmertätigkeit sich dem Studium unterordnet (wöchentlich weniger als 20 Stunden), dann kannst du auch über 450,00 € verdienen.
Was deine Frage zum Thema Gewinne angeht - als Pflichtversicherter spielt das keine Rolle für dich.
Grundsätzlich gilt für freiwillig Versicherte, dass Sachwerte sowieso nicht zählen, es zählen nur die Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung oder Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit oder lfd. Einkünfte, wie z.B. Renten.
Konkret, so wie du deine Situation geschildert hast - wenn du als Student pflichtversichert werden musst, dann zählt erst mal nur das.
Gruss
Czauderna

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Re: Studentische Versicherungspflicht - Frist Kündigung PkV

Beitragvon StudentXY » 23.09.2017, 22:36

Hallo Czauderna,

danke Dir für die schnelle Antwort :)

Ja, ich bin ab dem 01.10. studentisch pflichtversichert.

Wegen der Pflegeversicherung muss ich nichts beachten, weil das ein anderes System ist und ich da keine Rückstellungen von der PkV zur GkV übernehmen kann/müsste, richtig?

Vielen lieben Dank nochmals und Dir ein schönes Wochenende!


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