Schulden bei KK Exmatrikualtion

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Bunny1708
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Schulden bei KK Exmatrikualtion

Beitragvon Bunny1708 » 10.10.2017, 13:11

Hallo zusammen,

es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte bzgl. folgendem Fall:

Ich studiere seit September als Erststudentin an einer Uni. Ich bin 29 Jahre alt und habe Schulden bei der KK. Die KK droht mit aufgrund dieser Schulden mit der Exmatrikulation von der Uni.

Hintergrund:
Aus einer Zeit (2012/2013) in der ich ALG II beantragt und bezogen hatte und aber aufgrund von einer dann später entstandenen Bedarfsgemeinschaft keines mehr bekam, konnte ich meine Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen. Die Person, mit der ich die Bedarfsgemeinschaft hatte, hätte mir die Beiträge für die KK geliehen. Damals habe ich mich bei der KK informiert, wie das mit der Zahlung laufen soll, es wurde mir mitgeteilt, dass ich als versichert eingetragen bin, über die Bundesagentur. Die Bundesagentur zahlte allerdings logischerweise nichts, da ich auch keine Leistungen mehr bekam. Bei der KK hieß es daraufhin, dass ich erstmal nichts tun soll und man auf die Antwort der BA warte. Der Sachverhalt wurde irgendwie zwischen denen hin & her geschoben und nachdem ich auch persönlich bei der KK war, ohne Ergebnis, habe ich mich nicht mehr gemeldet und die sich auch nicht bei mir.

Als ich dann die letzten drei Jahre die Abendschule besucht habe, war ich über einen Schüler/Studentenbeitrag versichert. Das haben die mir damals so eingerichtet, den habe ich auch bezahlt. Als ich diesen Beitrag einrichten ließ bzw. meine Tätigkeit bei der Abendschule begann, war keine Rede von Rückständen o.ä. Mein Abitur habe ich dann 2016 abgeschlossen.
Letztes Jahr habe ich dann plötzlich eine Rechnung erhalten, über Beitragsrückstände in Höhe von rund 4000€.
Ich wollte damals eine Ratenzahlung machen, daraufhin haben die mir plötzlich eine viel niedrigere Rechnung gesendet (etwas über 1000€), die ich dann Anfang dieses Jahr vollständig beglichen habe. Das war Anfang diesen Jahres, seit dem habe ich nichts mehr von denen gehört und dachte, es sei somit alles in Ordnung.

Nun wollte ich meine Studierendentätigkeit bei denen angeben und die Sachbearbeiterin am Telefon hat mich dann darauf hingewiesen, dass die mich nicht in die studentische Krankenversicherung einfügen können/wollen, weil eben noch von 2013 Beiträge offen seien, der Betrag soll um die 3000€ sein. Ich habe die letzten drei Jahre das Abitur nachgemacht (Abendschule) und war währenddessen auch dort krankenversichert mit einem Schülerbeitrag. Das haben die mir damals so eingerichtet, den habe ich auch bezahlt. Die Sachbearbeiterin meinte, dass aus der Zeit auch noch was rückberechnet werden muss und da auch noch Beiträge offen seien und mir die Exmatrikulation von der Uni droht, da eben die Beiträge offen sind. Ich soll in den nächsten Wochen persönlich bei denen vorbei kommen um die Sache zu klären. Dass ich im Ausland studiere und das Ganze schwer persönlich machen kann (schriftlich wäre mir lieber) interessiert sie nicht :(

Kennt sich hier jemand mit solch einer Sache aus? Ich bin ziemlich verzweifelt, weil ich ganz sicher nicht exmatrikuliert werden will und aber auch diesen großen Betrag nicht bezahlen kann (Ratenzahlung ginge natürlich). Zumal ich auch nicht nachvollziehen kann, warum und wie sich dieser Betrag zusammensetzt, da ich die Rechnung ja beglichen hatte und warum ich dann bei solch einem Rückstand nicht schon viel früher Post bekommen habe von denen, schließlich habe ich die letzten drei Jahre meine Beiträge ja auch bezahlt. Können die mich wirklich exmatrikulieren lassen?

Es wäre sehr gut, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank & Viele Grüße

Czauderna
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Re: Schulden bei KK Exmatrikualtion

Beitragvon Czauderna » 10.10.2017, 13:29

Hallo,
grundsätzlich - bei der studentischen Pflichtversicherung ist der Semesterbeitrag im voraus in einer Summe zu entrichten - die Kasse kann eine monatliche Zahlung der Beiträge einräumen. Werden diese Beiträge nicht gezahlt, dann kann die Kasse die UNI informieren und die Exmatrikulation auslösen. Meines Wissens nach gilt das aber nicht für Beitragsschulden aus vorherigen Zeiträumen, da hat die Kasse nur die Möglichkeit die Leistungen (Notfälle ausgenommen) zu verweigern. Also, wenn du deine Studentenbeiträge gezahlt hast bzw. lfd. zahlst, dann ist meiner Meinung nach die Kasse im Unrecht - was meinen die Praktiker ?.
Gruss
Czauderna


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