Familienversicherung - Wiederaufnahme Selbstständigkeit

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Familienversicherung - Wiederaufnahme Selbstständigkeit

Beitragvon TechnicalSkillz » 18.12.2017, 12:14

Guten Tag allerseits,

kann mir jemand sagen, wie sich eine Wiederaufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit für die Familienversicherung auswirkt, wenn das Einkommen über die 450€-Grenze steigt? Es geht um folgenden Fall:
Person A ist Student und verdient nebenberuflich als Selbstständiger bzw. Freiberufler dazu. Das Einkommen liegt dabei durchschnittlich unter der Familienversicherungs-Grenze. Das geht 1-2 Jahre lang so, bis sich Person A entscheidet, sich lieber als Minijobber etwas dazuzuverdienen. Die letzten Einnahmen aus der Selbstständigkeit gehen bei Person A im Januar 2017 auf das Konto ein (<400€). Ab Februar 2017 arbeitet Person A dann nur noch als Minijobber.
Als Person A im Oktober 2017 erfährt, dass sie kein Bafög mehr bekommt, entscheidet sie sich, zusätzlich zum Minijob wieder als Freelancer zu arbeiten (so, dass insgesamt die Arbeitszeit unter 20h/Woche bleibt). Die Akquise geht Ende Oktober 2017 los und im Dezember gibt es dann tatsächlich Aufträge. Somit hat Person A die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten.
Muss sich Person A nun sofort (für Dezember 2017) studentisch versichern? Besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse für das gesamte Jahr ein Durchschnittseinkommen berechnet und die Familienversicherung für ganz 2017 aufhebt? Gibt es dabei irgendeinen Zusammenhang zwischen der Art der Tätigkeit, bevor die Selbstständigkeit aufgegeben wurde (hauptsächlich Texterstellung, Testkäufe) und nach der Wiederaufnahme (Entwicklungs- /Programmierarbeiten)? Wenn es negative Folgen gibt, kann Person A sie verhindern, indem sie dafür sorgt, dass das Geld erst 2018 bei ihr eingeht?

Czauderna
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Re: Familienversicherung - Wiederaufnahme Selbstständigkeit

Beitragvon Czauderna » 18.12.2017, 12:42

Hallo,
hier handelt es sich, so, wie geschildert, um zwei Sachverhalte. Zum Einen die Familienversicherung - diese endet, wenn die Einkommensgrenze regelmäßig (2 aufeinander folgende Monate) überschritten wird. In der Regel wird das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit schon auf das Jahr verteilt - Ausnahme - wenn nachweislich belegt wird oder erklärt wird, dass die selbständige Tätigkeit erst im Laufe eines Kalenderjahres begonnen wurde. Ob die Kasse das mit der "Unterbrechung" so akzeptiert, das kann ich nicht sagen. Wenn das Arbeitseinkommen erst in 2018 eingeht, dann sehe ich auch, dass die Familienversicherung erst zukünftig endet, allerdings nur meine Meinung.
Das Andere ist die Frage - Pflichtversichert als Student oder hauptberuflich Selbständig - hier muss die Kasse prüfen - so, wie geschildert würde ich die Studentische Pflichtversicherung vorrangig sehen,aber ich bin nicht deine Kasse.
Gruss
Czauderna


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