Familienversicherung - Wiederaufnahme Selbstständigkeit
Verfasst: 18.12.2017, 12:14
Guten Tag allerseits,
kann mir jemand sagen, wie sich eine Wiederaufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit für die Familienversicherung auswirkt, wenn das Einkommen über die 450€-Grenze steigt? Es geht um folgenden Fall:
Person A ist Student und verdient nebenberuflich als Selbstständiger bzw. Freiberufler dazu. Das Einkommen liegt dabei durchschnittlich unter der Familienversicherungs-Grenze. Das geht 1-2 Jahre lang so, bis sich Person A entscheidet, sich lieber als Minijobber etwas dazuzuverdienen. Die letzten Einnahmen aus der Selbstständigkeit gehen bei Person A im Januar 2017 auf das Konto ein (<400€). Ab Februar 2017 arbeitet Person A dann nur noch als Minijobber.
Als Person A im Oktober 2017 erfährt, dass sie kein Bafög mehr bekommt, entscheidet sie sich, zusätzlich zum Minijob wieder als Freelancer zu arbeiten (so, dass insgesamt die Arbeitszeit unter 20h/Woche bleibt). Die Akquise geht Ende Oktober 2017 los und im Dezember gibt es dann tatsächlich Aufträge. Somit hat Person A die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten.
Muss sich Person A nun sofort (für Dezember 2017) studentisch versichern? Besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse für das gesamte Jahr ein Durchschnittseinkommen berechnet und die Familienversicherung für ganz 2017 aufhebt? Gibt es dabei irgendeinen Zusammenhang zwischen der Art der Tätigkeit, bevor die Selbstständigkeit aufgegeben wurde (hauptsächlich Texterstellung, Testkäufe) und nach der Wiederaufnahme (Entwicklungs- /Programmierarbeiten)? Wenn es negative Folgen gibt, kann Person A sie verhindern, indem sie dafür sorgt, dass das Geld erst 2018 bei ihr eingeht?
kann mir jemand sagen, wie sich eine Wiederaufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit für die Familienversicherung auswirkt, wenn das Einkommen über die 450€-Grenze steigt? Es geht um folgenden Fall:
Person A ist Student und verdient nebenberuflich als Selbstständiger bzw. Freiberufler dazu. Das Einkommen liegt dabei durchschnittlich unter der Familienversicherungs-Grenze. Das geht 1-2 Jahre lang so, bis sich Person A entscheidet, sich lieber als Minijobber etwas dazuzuverdienen. Die letzten Einnahmen aus der Selbstständigkeit gehen bei Person A im Januar 2017 auf das Konto ein (<400€). Ab Februar 2017 arbeitet Person A dann nur noch als Minijobber.
Als Person A im Oktober 2017 erfährt, dass sie kein Bafög mehr bekommt, entscheidet sie sich, zusätzlich zum Minijob wieder als Freelancer zu arbeiten (so, dass insgesamt die Arbeitszeit unter 20h/Woche bleibt). Die Akquise geht Ende Oktober 2017 los und im Dezember gibt es dann tatsächlich Aufträge. Somit hat Person A die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten.
Muss sich Person A nun sofort (für Dezember 2017) studentisch versichern? Besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse für das gesamte Jahr ein Durchschnittseinkommen berechnet und die Familienversicherung für ganz 2017 aufhebt? Gibt es dabei irgendeinen Zusammenhang zwischen der Art der Tätigkeit, bevor die Selbstständigkeit aufgegeben wurde (hauptsächlich Texterstellung, Testkäufe) und nach der Wiederaufnahme (Entwicklungs- /Programmierarbeiten)? Wenn es negative Folgen gibt, kann Person A sie verhindern, indem sie dafür sorgt, dass das Geld erst 2018 bei ihr eingeht?