Beitragsbemessungsgrundlage

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Pasghetti
Beiträge: 2
Registriert: 14.01.2020, 12:32

Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragvon Pasghetti » 14.01.2020, 20:19

Hallo zusammen,

erst einmal hallo. Ich bin Julian und Student. Ich habe mich hier angemeldet, da einige Neuerungen für mich eingetreten sind, die noch so ein bisschen unklar sind. Daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt :) .

Ich bin letztes Jahr 30 geworden, womit mein studentischer Krankenkassenbeitrag von knapp 100€ weggefallen ist. Danach lag mein Beitrag bei ca. 150€ (inkl. PV; bin bei der AOK Rheinland/Hamburg).
Nun habe ich Anfang des Jahres einen Brief bekommen, wo von einer Beitragsbemessungsgrundlage die Rede ist. Das ist das erste Mal, dass ich davon gehört habe und so richtig verstehe ich es auch noch nicht. Laut meinem Schreiben liegt die Bemessungsgrundlage bei 1061,67€, wonach mein neuer KV-Beitrag auf 195,35 € anwächst. Das ist für mich ein echter Hammer, da ich nun fast das doppelte an KV zahlen muss, als vor meinem 30. Lebensjahr.

Zur weiteren Info: Ich arbeite nebenher 20 Stunden/Woche und verdiene 757,00€ netto. Im Grunde habe ich meine Kapazitäten damit schon ziemlich erreicht (Miete, Lebenshaltungskosten, usw.). Kann mir vielleicht jemand erklären, was es mit der Bemessungsgrundlage auf sich hat? Wenn ich auf der Arbeit nach einer Gehaltserhöhung fragen würde, würde sich dann auch mein Krankenkassenbeitrag erhöhen oder bleibt der bis zum Verdienst von 1061,67€ stabil? Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich günstiger wegkomme? - Bei einem Krankenkassenwechsel würde ich nur ca. 8€ sparen.

Da ich noch knapp 2 Jahre studieren muss, habe ich finanziell ziemliche Sorgen, da ich die letzten Meter stressfrei rumkriegen möchte. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und Antworten geben [-o< .

Vielen Dank!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragvon Czauderna » 14.01.2020, 22:04

Hallo und willkommen im Forum,
also, das mit der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1061,67 € stimmt schon - diese Grenze gilt für alle freiwillig Versicherten.
Als Student warst du pflichtversichert und auch da gibt es einen einheitlichen Beitrag bei allen Kassen, zzgl. der individuellen Zusatzbeiträge).
Du schreibst aber, dass du neben deinem Studium arbeitest und 757,00 € netto verdienst. Du solltest dich mal mit deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber zusammensetzen und herausfinden wie du als Arbeitnehmer betrachtet werden könntest, der krankenversicherungspflichtig ist . Das könnte für dich von Vorteil sein. Grundsätzlich gilt, dass bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden und weniger das Studium überwiegt und man als Student betrachtet wird, sind es es mehr , überwiegt das Erscheinungsbild Arbeitnehmer und es wäre umgekehrt.
Mein Rat - Kasse und Arbeitgeber kontaktieren.
Gruss
Czauderna

Pasghetti
Beiträge: 2
Registriert: 14.01.2020, 12:32

Re: Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragvon Pasghetti » 15.01.2020, 11:00

Hallo Czauderna,

danke für deine Rückmeldung!
Okay, ich werde deinen Rat befolgen. Von Arbeitgeberseite verstehe ich es absolut. Aber was ist auf der Seite der Krankenkasse möglich? Ich meine, es ist ja schon ein festgelegter Satz. Ganz davon abgesehen, darf ich als Student nicht mehr als 20 Stunden arbeiten (die vorlesungsfreie Zeit ausgenomme n). Dementsprechend wird meine Studententätigkeit als meine "Haupttätigkeit" betrachtet.

Ich bin gerade dabei, meine Krankenkasse zu wechseln. Wenn dies durch ist, werde ich auf jeden Fall da auch nochmal anrufen und fragen, was da möglich ist.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragvon Czauderna » 15.01.2020, 11:53

Hallo,
wer sagt, dass du als Student nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten darfst ?.
Die UNI oder die Krankenkasse ?
Ich vermute, das es so ist, wenn du mehr als 20 Stunden arbeitest, bist du, wie ich es auch geschrieben habe für die Krankenkasse kein Student mehr, sondern ganz normaler Arbeitnehmer, also Krankenversicherungspflichtig und beitragspflichtig entsprechende deinem Bruttolohn. Dein Arbeitgeber müsste dann natürlich auch mehr zahlen an Arbeitgeberanteilen. Deshalb auch mein Rat.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast