Übergangszeit Familienversicherung
Verfasst: 17.02.2020, 13:17
Hallo,
ich hatte bevor ich meinen Master angefangen habe eine Übergangszeit von 5 Monaten. In dieser Zeit habe ich weder gearbeitet, noch war an einer Uni eingeschrieben. Allerdings hatte ich bereits die Zulassung zum Masterstudium.
Da ich zu dem Zeitpunkt bereits über 23 Jahre alt war, fordert meine Krankenkasse jetzt rückwirkend, dass ich mich für diesen Zeitraum freiwillig versichere, da die Familienversicherung dann nicht mehr greift.
Ich habe gelesen, dass man normaler Weise eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen haben kann. Mir ist klar, dass ich diese überschritten habe, habe mich jedoch gefragt, ob ich nun wirklich die vollen 5 Monate nachzahlen muss, oder ob diese regulären 4 Monate Übergangszeit nicht trotzdem anteilig als Übergangszeit angerechnet werden könnte, so dass ich mich theoretisch nur für einen Monat freiwillig versichern müsste.
Endet die Familienversicherung bei Übergangszeiten die länger als 4 Monate sind immer ab dem ersten Tag nach Beendigung der ersten Ausbildung?
LG
ich hatte bevor ich meinen Master angefangen habe eine Übergangszeit von 5 Monaten. In dieser Zeit habe ich weder gearbeitet, noch war an einer Uni eingeschrieben. Allerdings hatte ich bereits die Zulassung zum Masterstudium.
Da ich zu dem Zeitpunkt bereits über 23 Jahre alt war, fordert meine Krankenkasse jetzt rückwirkend, dass ich mich für diesen Zeitraum freiwillig versichere, da die Familienversicherung dann nicht mehr greift.
Ich habe gelesen, dass man normaler Weise eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen haben kann. Mir ist klar, dass ich diese überschritten habe, habe mich jedoch gefragt, ob ich nun wirklich die vollen 5 Monate nachzahlen muss, oder ob diese regulären 4 Monate Übergangszeit nicht trotzdem anteilig als Übergangszeit angerechnet werden könnte, so dass ich mich theoretisch nur für einen Monat freiwillig versichern müsste.
Endet die Familienversicherung bei Übergangszeiten die länger als 4 Monate sind immer ab dem ersten Tag nach Beendigung der ersten Ausbildung?
LG