Verlängerung studentische Krankenversicherung über 30 wegen Krankheit

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Verlängerung studentische Krankenversicherung über 30 wegen Krankheit

Beitragvon Student_One » 07.10.2021, 16:28

Hallo liebe Mitglieder,

es geht um die Verlängerung der studentischen Krankenversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus, wegen Erkrankung.
Folgende Situation liegt vor:

Ein Student muss aufgrund starker gesundheitlicher Probleme im Alter von 29 Jahren (Geburtstag im Juni) 3 Urlaubssemester wegen Krankheit nehmen. Diese sind das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021. Im Wintersemester 2021/2022 möchte er den Versuch unternehmen die Abschlussarbeit (es fehlt nur noch die Masterarbeit) zu schreiben, um das Studium noch erfolgreich zu beenden.

Für die Krankheitssemester musste er Hilfe vom Amt in Anspruch nehmen.

In der Mitte des Sommersemesters 2020, also des 1. Krankheitssemesters ist er 30 geworden und möchte gerne dieses Semester wegen Krankheit nun angerechnet bekommen, um für das Wintersemester 2021/2022 noch den studentischen Krankenversicherungstarif der GKV zu bekommen.

Die Krankenkasse bestätigt, dass der Student ein Semester in der studentischen Krankenversicherung wegen Krankheit verlängert bekommt. Allerdings rechnet die Kasse dieses eine Semester direkt auf das Wintersemester 2020/2021 an (also das erste Semester nach dem Erreichen des 30. Lebensjahres).

Dies bringt dem Studenten leider in diesem Fall überhaupt nichts, da die gesundheitlichen Einschränkung erst jetzt im Wintersemester 2021/2022 einen Versuch des Wiedereinstieges im Studium zulassen. Der Logik nach müsste doch die Anrechnung auf das Semester erfolgen, in dem der Student wieder gesundheitlich am Studium teilnehmen kann und nicht auf ein längst vergangenes Semester, in dem es nicht möglich war die Masterarbeit zu schreiben.

Wenn anerkannt wird, dass die Krankheit zu einer Verlängerung geführt hat, dann kann der bewilligte Anrechnungszeitraum für Betroffene doch nur sinnvoll sein, NACHDEM die Krankheit vorbei ist bzw. eine Wiederaufnahme zulässt. Sonst hat man von einer anerkannten Verlängerung wegen Erkrankung doch gar keinen Nutzen.

Ein Widerspruch gegen diese Anrechnung ist vorgesehen.

Hat jemand dazu Überlegungen, Anregungen oder Tipps? Ich wäre sehr dankbar.

Freundliche Grüße

Czauderna
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Re: Verlängerung studentische Krankenversicherung über 30 wegen Krankheit

Beitragvon Czauderna » 07.10.2021, 19:18

Hallo und willkommen im Forum
ich selbst war 48 Jahre bei einer GKV-Kasse beschäftigt und auch mit der Versicherung von Studenten befasst. Einer Verlängerung aufgrund des Alters war auch damals schon möglich, aber auch nur direkt im Anschluss an das eigentliche Ende, es durfte keine Unterbrechung des Studiums erfolgen. Ich denke, das hat sich nicht geändert in den letzten Jahren.
Ich kenne es aber auch noch so, dass, wenn die studentische Pflichtversicherung (KVdS) beispielsweise mit dem Wintersemester endete wegen Erreichen der Altersgrenze, dass es einige Kassen gab, die für die Dauer eines Semesters zwar die Pflichtversicherung nicht mehr durchführten, aber dafür einen reduzierten Beitrag erhoben, der in etwa genauso hoch war wie der Pflichtbeitrag.
Mein Rat - die Kasse mal gezielt darauf ansprechen - in deinem Fall wäre das ein Semester als Verlängerung im direkten Anschluss und danach die o.g. sechs Monate.
Ansonsten wird sich sicher noch der eine oder die andere Experte/in zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

Student_One
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Re: Verlängerung studentische Krankenversicherung über 30 wegen Krankheit

Beitragvon Student_One » 10.10.2021, 22:34

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antwort!

Der "Examenstarif/Übergangstarif" den du beschreibst wurde leider Anfang letzten Jahres gesetzlich abgeschafft, so das dieser leider keine Option mehr ist. Mit der Krankenkasse habe ich schon telefoniert, bisher ist dabei nichts rausgekommen. Es wurde immerhin anerkannt das eine Verlängerung aufgrund von Erkrankung gewehrt wird, nur leider für das WS 2020/2021 und nicht für das jetzige WS 2021/2022, was meiner Meinung nach so keinen Sinn ergibt.

Ich verstehe das normalerweise direkt im Anschluss an das 30. Lebensjahr Verlängerungen gewehrt werden. Jedoch wenn jemand von einer Erkrankung betroffen ist (und diese auch von der Krankenkasse als Verlängerungsgrund anerkannt wird), kann man als Betroffener doch nicht wissen, ab wann man wieder in der Lage sein wird das Studium fortzusetzen.

Dann bräuchte man Erkrankung als Verlängerunsgrund gar nicht aufführen.

Freundliche Grüße


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