Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Nvi
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Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Nvi » 16.03.2023, 16:55

Hallo und vielen Dank für das Durchlesen,

Sachverhalt:

- Meine Frau studiert und war bis zum 14.7.22 in der Familienversicherung ihres Vaters gesetzlich krankenversichert (dann Ende 25. Lebensjahr).
- Ich habe zum 01.08.22 im öffentlichen Dienst als Beamter angefangen und sie bei meiner privaten KK "mitversichert".
- Die gesetzliche KK, sowie die Uni meiner Frau wurden über den Wechsel informiert (Dazu gab es von der privaten KK ein Schreiben, dass ich weitergeleitet habe).
- Ende Oktober forderte die gesetzliche KK nachträglich Beiträge ab dem 15.07. bis einschließlich Oktober, da angeblich nach wie vor eine Versicherungspflicht besteht.
- Diesem Schreiben haben wir widersprochen, mit dem Hinweis, dass meine Frau über mich seit dem 01.08. in der privaten KV ist und erneut eine Bestätigung darüber geschickt, mit dem Hinweis, dass wir gern die Beiträge vom 15.07. - 31.07. zahlen.

Problem:

- Jetzt (Mitte März) meldet sich die gesetzliche KK und fordert ca. 800 € Beiträge nach, da wir eine Frist verpasst hätten.

Frage:

- Wo haben wir uns evtl. falsch verhalten und welches Vorgehen ist ratsam?
- Sollen wir jetzt ("nochmal") die gesetzliche KV kündigen? Sollen wir die private KV kündigen?

Ich habe zudem etwas darüber gelesen, dass meine Frau einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht hätte stellen müssen. Stimmt das? Darauf wurden wir weder von der gesetzlichen KK nach Ende der Familienversicherung, noch bei Abschluss der privaten KV hingewiesen. Es war uns schlichtweg nicht bekannt.

Vielen Dank für eure Antworten.

Czauderna
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Czauderna » 16.03.2023, 18:44

Hallo und willkommen im Forum
erst einmal zum normalen Ablauf.
Die Krankenversicherungspflicht als Student/in tritt nicht ein, solange ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Endet dieser Anspruch auf Familienversicherung, z.B.wegen Erreichen der Altersgrenze (25. Lebensjahr), dann teilt die GKV-Kasse dies de/m Hauptversicherten und auch dem/r bisher Familienversicherten mit. Gleichzeitig mit dieser Mitteilung muss eine Beratung in der Form vorgenommen werden ( in der Regel, geschieht das schriftlich, mit der Mitteilung über das Ende der Familienversicherung), dass entweder eine Anschlussversicherung bei der GKV beantragt wird oder der Nachweis eine eigene Versicherung bei einer anderen GKVKasse oder einer PKV nachgewiesen wird. Geschieht dies nicht, dann greift die sog. OAV (Obligatorische Anschlussversicherung).
Besonderheit in diesem Fall = der Krankenkasse musste bekannt sein, dass die bisher Familienversicherte Studentin war (Folgeprüfungen der Familienversicherung - in der Regel einmal pro Jahr durch Anfrage beim Hauptversicherten). Von daher musste die Krankenkasse eigentlich darauf hinweisen, dass bei einem Wechsel in die PKV vorher, innerhalb von drei Monate nach Eintreten der Krankenversicherungspflicht als Studentin ein entsprechender Befreiungsantrag bei der GKV gestellt werden muss. Geschieht das nicht, muss die Mitgliedschaft als krankenversicherungspflichtige Studentin ab dem Folgetag nahtlos bei der GKV weitergeführt werden.
So wie geschildert und ohne die Argumente der Kasse zu kennen, stellt sich jetzt folgende Situation dar.
1. Ende der Familienversicherung am 14.07.2022
2. kein Krankenversicherungsschutz vom 15.7. - 31.07.2022 ( Was nicht möglich ist)
3. (Mit)Versicherung in der PKV ab 01.08.2022, wobei nicht bekannt ist, ob die PKV vom Studentenstatus wissen musste und wenn ja, warum sie nicht den Befreiungsbescheid der GKV-Kasse sehen wollte
4. Wann wurde die GKV genau über die Versicherung in der PKV informiert?
5. erfolgte tatsächlich kein Hinweis seitens der GKV über die Notwendigkeit des Befreiungsantrages bis zum 15.10.2022
6. Ohne Befreiung und dem entsprechenden, fristgerechten Antrag gilt die Krankenversicherungspflicht

Vom Grundsatz her ist die Kasse schon im Recht, es bleibt hier nur die Frage der ggf. fehlenden Beratung/Aufklärung übrig, und die kann hier nicht beurteilt werden.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon GS » 16.03.2023, 19:54

Hallo zusammen,

meine bescheidene Sicht der Dinge. Mit Ausscheiden aus der Familienversicherung trat bei fortlaufendem Studium grundsätzlich die Versicherungspflicht als Studentin in der GKV ein.

Eine alternative Versicherung in der PKV hätte diese nur dann ersetzt, wenn ein Antrag auf Befreiung von der neu eingetretenen stud. Versicherungspflicht gestellt worden wäre. War aber wohl nicht der Fall, es sei denn ich hätte es überlesen.

Die von der Kasse angeführte Frist dürfte ziemlich sicher die dreimonatige Befreiungsfrist (siehe oben) gewesen sein.

Demnach liegt die GKV richtig; die Beitragsnachforderung besteht dem Grunde nach zu Recht.

Grüße
von GS

Sorry, im letzten Absatz wird ja das Thema Befreiung noch angesprochen - hatte ich nicht gesehen. Ändert aber nichts am Sachverhalt. Und derjenige PKVler, der die nach wie vor studierende Partnerin mit in den Antrag aufgenommen hat, ohne das Thema "Befreiung" anzusprechen, hat die Sache verbockt.

Dagegen wirkt der evtl. von der Kasse unterlassene Hinweis auf die mögliche Befreiung weniger schwer.

Nvi
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Nvi » 16.03.2023, 21:32

Hallo und vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Diese haben mir schon sehr, sehr weitergeholfen.

Zu den evtl. offenen Fragen:

@Czauderna

Zu 1: korrekt
Zu 2: Uns wurde von der PKV bei Abschluss des Vertrages gesagt, dass es da eine "Übergangsfrist" gäbe, die in diesem Fall greift und wir nur Beiträge vom 15.7. bis 31.7. an die GKV zu entrichten hätten, da ja ab 01.08. die PKV greift.
Zu 3. Die PKV wusste vom Studentenstatus meiner Frau und wollte keinen Befreiungsbescheid sehen.
Zu 4. Gleich nach Abschluss des Vertrages. Brief ging am 02.08. zur Post und der Erhalt wurde von der GKV sogar bestätigt.
Zu 5. Ein Hinweis über die Notwendigkeit eines Befreiungsantrages erfolgte auf Nachfrage bei zuständigem Sachbearbeiter am Telefon und zwar nach dem 15.10.
Zu 6. Danke für die Einschätzung

@GS

Danke für deine Einschätzung. Wir wurden über diese Notwendigkeit nicht aufgeklärt. Weder von der GKV, noch von PKV. Ansonsten war mir gar nicht bewusst, dass die PKV hier etwas "verbockt" haben könnte, aber du hast natürlich recht: Wir hätten über die Befreiung seitens der PKV bei Vertragsabschluss hingewiesen werden müssen.


Was wäre, ohne Gewähr natürlich, ein logischer nächster Schritt für uns? Scheinbar kann meine Frau ja nicht (mehr) in der PKV versichert sein, nachdem die dreimonatige Frist abgelaufen ist, oder? Also Betrag nachzahlen und die PKV meiner Frau, mit Hinblick auf die unzureichende Beratung, versuchen rückabzuwickeln? (Beiträge zurückfordern etc.)

Idealvorstellung für uns wäre, dass wir die Zeit vom 15.7. - 31.7. nachzahlen (was uns auch klar war) und die GKV sieht von weiteren Forderungen ab, aber der Sachbearbeiter sagte, dass "könne man nicht machen, falls ne Prüfung kommt und das auffällt, wäre das schlecht" ....

Gruss

GS
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon GS » 16.03.2023, 23:01

hallo Nvi,

nachdem die Befreiungsfrist verstrichen ist, steht die Versicherungspflicht in der GKV bis auf Weiteres fest und kann auch nicht mehr verhandelt - besser. außer Kraft gesetzt - werden. Der Sachbearbeiter wollte es wohl nicht so klipp und klar benennen wie er es hätte machen müssen - ist aber auch ok. Wer will schon ein Unmensch sein?

Meiner Meinung nach hat die PKV-Seite hier einen entscheidenden Beratungsfehler begangen, indem sie nicht auf die Erfordernis des fristgerecht zu stellenden Befreiungsantrags (zu stellen bei einer GKV-Kasse) unzweideutig hingewiesen hat.

Mit der Bescheinigung der Kasse zur durchlaufenden GKV-Versicherungspflicht über den Beginn des PKV-Vertrags hinaus bis heute wird die PKV ihren Fehler einsehen (das hat sie sicher inzwischen schon getan, sind ja auch keine Unmenschen) und auf Euren Antrag hin die betreffenden Doppelbeiträge zurückerstatten.

Möglicheerweise findet man einen Mittelweg und die PKV macht ein Angebot auf Wechsel in adäquate Zusatzversicherungen, selbstverständlich ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Czauderna » 16.03.2023, 23:36

Hallo,
die Aussage der PKV. dass es eine "Übergangsfrist" geben würde, die ist schlicht und ergreifend einfach nur falsch.
Einen nachgehenden Leistungsanspruch gibt es bei Ende der Familienversicherung nicht. Selbst wenn deine Ehefrau keine Studentin gewesen wäre, hätte das so, wie die PKV meinte, auch nicht geklappt - weil nämlich dann sofort eine eigene Mitgliedschaft nahtlos als freiwillig Versicherte begonnen hätte und die wäre dann nur durch eine Kündigung unter Einhaltung einer Bindefrist von 12 Monaten möglich gewesen.
Ab dem 15.07. musste eine Krankenversicherung bestehen - das konnte nicht die PKV sein und deshalb musste es die GKV sein.
Ich sehe hier, dass sich beide, PKV als auch GKV hinsichtlich ihrer Aufklärung/Beratungspflichten nicht korrekt verhalten haben, aber die PKV schon einen Punktevorsprung vor der GKV hat.
Es müsste jetzt so sein, dass die PKV-Versicherung storniert wird und deine Ehefrau in der GKV als pflichtversicherte Studentin verbleibt
und den Pflichtbeitrag als Studentin ab dem 15.07.2022 nachzahlen muss.
Natürlich wäre hier auch wegen der fehlenden und/oder falschen Auskunft und Beratung auch der Rechtsweg möglich, aber wie der ausgehen würde, kann ich mir zwar denken, aber man kann sich da nicht sicher sein.
Gruss
Czauderna

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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Nvi » 22.03.2023, 16:25

Würde gern ein Update geben:

Die PKV hat sich in Person des Versicherungsmaklers, der damals mit mir und meiner Frau den Vertrag über die KV abgeschlossen hat, gemeldet:

Es wird eine Rückabwicklung des seit 01.08.2022 bestehenden Vertrages, aus Kulanzgründen, angeboten. Gleichzeitig wird eine Anwartschaft, rückwirkend zum 01.08.2022, angeboten. Es soll jedoch nur die private KV, nicht die private Pflegeversicherung rückabgewickelt werden.
Dazu soll ich ein formloses Schreiben an die KV mit o.g. Inhalt senden und um Rückabwicklung bitten.

Die PKV holt sich dann, laut Aussage des Maklers, von der GKV die an uns erstatteten Rechnungsbeiträge zurück. Kann das stimmen? Ich habe alle Rechnungen ja bezahlt und dann 30 % des Betrages von der PKV erstattet bekommen. Hier ist auch nichts mehr offen.
Was ist mit der Beihilfe? Ich habe da seit August noch nichts eingereicht und theoretisch sind da noch ca. 500 € offen. Erstattet mir die GKV diese dann? Bei der Beihilfe könnte ich das ja nicht mehr einreichen, wenn die PKV rückabgewickelt wird.

Ich bin mit der angebotenen "Lösung" nur bedingt einverstanden. Für die private PV und KV zahlt meine Frau ca. 77 € monatlich, davon entfallen 33 € auf die PV und 44 € auf die KV. Also bisher ca. 655 €, wovon nur 375 € erstattet werden sollen.
Die gesetzliche KV kostet uns ca. 130 € monatlich, ebenfalls rückwirkend ab Mitte Juli gerechnet, ca. 1100 €

Die Differenz i.H.v. 725 €, sowie die zu erwartenden Mehrkosten, etwa 50 € monatlich mehr, für die restliche Studienzeit meiner Frau (ca. 6 Semester, also 3 Jahre, also 1800 €), sind für uns als Familie mit Baby (Ich im Referendariat, sie Studentin) nicht ohne Weiteres zu stemmen.


Aufgrund der von mir hier dargelegten Informationen würde ich gern um weitere Meinung/Rat zum weiteren Vorgehen bitten.
So wie es sich mir erschließt, zahlen wir in jedem Fall drauf, bzw. bleiben evtl. sogar auf Kosten sitzen. Ist der Rechtsweg komplett aussichtslos? Die falsche/fehlende Auskunft und Beratung geht aus dem Beratungsprotokoll sicherlich hervor.

Gruss

Czauderna
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Czauderna » 22.03.2023, 19:13

Hallo,
ob der Rechtsweg erfolgreich sein wird gegen die GKV bzw.PKV oder gegen beide, das kann ich nicht beurteilen. Was ich aber sicher weiß ist, dass dir die GKV, wenn überhaupt von den bisher mit der PKV abgerechneten Leistungen, welche du ja an die PKV zurückzahlen musst, nur die Sätze erstattet, die bei gleicher Behandlung als "Kassenpatient" auch übernommen worden wären (abzgl. eine Verwaltungskostenpauschale).
Du wirst, so sehe ich momentan deine Lage, auf Kosten sitzen bleiben, welche durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind.
Was die Zukunft betrifft, solltest du deinen Beihilfeanspruch als gesetzlich Krankenversicherter sofort abklären mit der Beihilfestelle.

Gruss
Czauderna

Fried
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Fried » 23.03.2023, 07:47

Nvi hat geschrieben:- Meine Frau studiert und war bis zum 14.7.22 in der Familienversicherung ihres Vaters gesetzlich krankenversichert (dann Ende 25. Lebensjahr).
- Ich habe zum 01.08.22 im öffentlichen Dienst als Beamter angefangen und sie bei meiner privaten KK "mitversichert".

Wie warst du bis zum 31.07.2022 versichert? Bestand die Möglichkeit einer (gesetzlichen) Familienversicherung deiner Frau über dich? Falls ja, hätte deine Frau keine Probleme mit dem Wechsel in die PKV ab dem 01.08.2022.

Läuft der Widerspruch noch? Ggf. kann deine Frau innerhalb des Widerspruchsverfahrens die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen, sofern sie vorher keine Informationen zu der eintretenden Versicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeit erhalten hat. Sie müsste dann vom 15.07.2022 bis 31.07.2022 eine eigene PKV nachweisen. Eventuell bekommt ihr da noch etwas mit der privaten Versicherung vereinbart.

Viele Grüße

Fried

Nvi
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Nvi » 23.03.2023, 09:46

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ob der Rechtsweg erfolgreich sein wird gegen die GKV bzw.PKV oder gegen beide, das kann ich nicht beurteilen. Was ich aber sicher weiß ist, dass dir die GKV, wenn überhaupt von den bisher mit der PKV abgerechneten Leistungen, welche du ja an die PKV zurückzahlen musst, nur die Sätze erstattet, die bei gleicher Behandlung als "Kassenpatient" auch übernommen worden wären (abzgl. eine Verwaltungskostenpauschale).
Du wirst, so sehe ich momentan deine Lage, auf Kosten sitzen bleiben, welche durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind.
Was die Zukunft betrifft, solltest du deinen Beihilfeanspruch als gesetzlich Krankenversicherter sofort abklären mit der Beihilfestelle.

Gruss
Czauderna



Ich denke, dass die Beihilfe überhaupt nichts zahlt, sobald die private KV rückabgewickelt wird, oder? Fordert die PKV die erstatteten Rechnungsbeiträge für die Einreichungen von mir zurück oder holt sie sich die von der GKV wieder?

Den Restbetrag (welchen eigtl. die Beihilfe übernommen hätte) muss doch dann die GKV übernehmen...

Nvi
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Nvi » 23.03.2023, 09:59

Fried hat geschrieben:
Nvi hat geschrieben:- Meine Frau studiert und war bis zum 14.7.22 in der Familienversicherung ihres Vaters gesetzlich krankenversichert (dann Ende 25. Lebensjahr).
- Ich habe zum 01.08.22 im öffentlichen Dienst als Beamter angefangen und sie bei meiner privaten KK "mitversichert".

Wie warst du bis zum 31.07.2022 versichert? Bestand die Möglichkeit einer (gesetzlichen) Familienversicherung deiner Frau über dich? Falls ja, hätte deine Frau keine Probleme mit dem Wechsel in die PKV ab dem 01.08.2022.

Läuft der Widerspruch noch? Ggf. kann deine Frau innerhalb des Widerspruchsverfahrens die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen, sofern sie vorher keine Informationen zu der eintretenden Versicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeit erhalten hat. Sie müsste dann vom 15.07.2022 bis 31.07.2022 eine eigene PKV nachweisen. Eventuell bekommt ihr da noch etwas mit der privaten Versicherung vereinbart.

Viele Grüße

Fried


Ich war bis zum 31.07.2022 gesetzlich krankenversichert und da meine Frau keine Einnahmen hat, wäre das theoretisch möglich oder? Es geht hier dann um den Zeitraum 15.07.2022 - 31.07.2022.

Dann bleibt aber trotzdem das Problem, dass kein Antrag auf Befreiung gestellt wurde..

Czauderna
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Czauderna » 23.03.2023, 10:08

Nvi hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ob der Rechtsweg erfolgreich sein wird gegen die GKV bzw.PKV oder gegen beide, das kann ich nicht beurteilen. Was ich aber sicher weiß ist, dass dir die GKV, wenn überhaupt von den bisher mit der PKV abgerechneten Leistungen, welche du ja an die PKV zurückzahlen musst, nur die Sätze erstattet, die bei gleicher Behandlung als "Kassenpatient" auch übernommen worden wären (abzgl. eine Verwaltungskostenpauschale).
Du wirst, so sehe ich momentan deine Lage, auf Kosten sitzen bleiben, welche durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind.
Was die Zukunft betrifft, solltest du deinen Beihilfeanspruch als gesetzlich Krankenversicherter sofort abklären mit der Beihilfestelle.

Gruss
Czauderna



Ich denke, dass die Beihilfe überhaupt nichts zahlt, sobald die private KV rückabgewickelt wird, oder? Fordert die PKV die erstatteten Rechnungsbeiträge für die Einreichungen von mir zurück oder holt sie sich die von der GKV wieder?

Den Restbetrag (welchen eigtl. die Beihilfe übernommen hätte) muss doch dann die GKV übernehmen...


Hallo,
die PKV holt sich von der GKV nichts wieder, das läuft alles über dich. Bei der GKV ist es so, wie ich es oben beschrieben habe - wenn überhaupt gibt es maximal die Sätze, die bei gleicher Behandlung über Krankenversichertenkarte auch hätte gezahlt werden müssen. Und weil du als Privatpatient behandelt wurdest, können diese Erstattungsbeträge die Kassensätze und damit Restbeträge nicht erreichen.
Gruss
Czauderna

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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Fried » 23.03.2023, 13:27

Nvi hat geschrieben:
Ich war bis zum 31.07.2022 gesetzlich krankenversichert und da meine Frau keine Einnahmen hat, wäre das theoretisch möglich oder? Es geht hier dann um den Zeitraum 15.07.2022 - 31.07.2022.

Dann bleibt aber trotzdem das Problem, dass kein Antrag auf Befreiung gestellt wurde..


Warst du bei der gleichen Krankenkasse versichert? Falls ja, würde ich diesbezüglich im Widerspruchsverfahren darauf hinwirken, dass die Familienversicherung für die Zeit bis 31.07.2022 noch beantragt wird. Versicherungspflicht würde dann zum 01.08.2022 entstehen. Zu diesem Datum wurde die PKV Bescheinigung eingereicht, was man in diesem Zusammenhang als "Befreiungsantrag" deuten kann, insbesondere wenn der Eingang der PKV Bescheinigung bestätigt und nichts weiter unternommen wurde (Stichwort fehlende oder mangelhafte Beratung).

Falls du bei einer anderen Krankenkasse versichert warst: Die Familienversicherung kann definitiv auch rückwirkend beantragt werden. Wenn du die PKV-Bescheinigung ab 01.08.2022 zusammen mit dem Antrag auf Familienversicherung und einem Befreiungsantrag einreichst, besteht ggf. die Möglichkeit, dass das doch noch mit der PKV klappt. Den Sachverhalt solltest du kurz telefonisch bei deiner alten Krankenkasse abklären.

Viele Grüße

Fried

Nvi
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Nvi » 24.03.2023, 23:29

Vielen Dank für eure Antworten.

Auch an Fried für die Idee. Das werde ich bei meiner alten Krankenkasse erfragen. Wir waren leider nicht bei der gleichen KK versichert, dennoch fürchte ich, dass auch hier die dreimonatige Frist verstrichen ist.

Ich war bei der AOK Nordost und meine Frau (über die Familienversicherung ihres Vaters) bei der AOK Nordwest.

Czauderna
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Re: Haben wir, ohne Absicht, eine Doppelversicherung? PKV+GKV

Beitragvon Czauderna » 25.03.2023, 08:08

Nvi hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten.

Auch an Fried für die Idee. Das werde ich bei meiner alten Krankenkasse erfragen. Wir waren leider nicht bei der gleichen KK versichert, dennoch fürchte ich, dass auch hier die dreimonatige Frist verstrichen ist.

Ich war bei der AOK Nordost und meine Frau (über die Familienversicherung ihres Vaters) bei der AOK Nordwest.


Hallo,
die Idee ist an sich nicht so schlecht, zumindest, was die Zeit vom 15.7. - 31.07. betrifft, denn für diese Zeit kann tatsächlich auch rückwirkend die Familienversicherung greifen und das ganz ohne Rechtsweg, muss eben nur bei der alten Kasse vom Ehemann beantragt werden.
Aber was die Befreiung betrifft, da kann es schon so sein, dass die Kasse eben nicht das Schreiben seinerzeit als gleichzeitigen Befreiungsantrag sieht, zumal sie, also die Kasse des Ehemanns, nicht die des Vaters, offenbar bis jetzt noch keine Ahnung über das Existieren einer Ehefrau hat.
Ich habe aber zum Thema Fristen noch das hier gefunden - https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sommer-sgbv-8-befreiung-von-der-versicherungspflicht-231-antragsfrist-abs2_idesk_PI42323_HI2591704.html
Gruss
Czauderna


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