Schwieriges Thema, Pflichtpraktikum beitragsfrei ?
Verfasst: 04.04.2023, 16:25
Als aktueller Student bin ich bei der TK versichert und erhalte während meines Studiums Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr(Also kein Soldat mehr), was nicht unerheblich ist. Aufgrund meines Alters von 30 Jahren bin ich seit Februar nicht mehr als Student versichert, sondern freiwillig versichert. Aufgrund der hohen Beiträge 560€, erhalte von der Bundeswehr einen Zuschuss. Der Zuschuss darf nicht von der Krankenkasse berücksichtigt werden.
Ab dem 1. März absolviere ich ein Pflichtpraktikum (Zwischenpraktikum), das von der Prüfungsordnung vorgesehen ist. Ich erhalte ein Bruttogehalt von 1500€. Meine Recherche hat ergeben, dass mein Praktikumsgehalt nicht zur Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge herangezogen werden sollte. Allerdings bin ich nicht mehr als Student versichert, sondern freiwilliges Mitglied der Krankenkasse. Gemäß der TK ist mein Praktikumsgehalt beitragsfrei, aber als freiwilliges Mitglied werden alle Einkünfte berücksichtigt. Dies würde bedeuten, dass sowohl meine Übergangsgebühren von der Bundeswehr als auch das Praktikumsgehalt in die Berechnung einfließen.
Ich habe mich auch an den Sozialdienst der Bundeswehr gewandt, der mir jedoch nicht eindeutig sagen konnte, ob das Praktikumsgehalt in die Berechnung einbezogen werden darf oder nicht.
Eine Quelle von mir war diese hier, direkt von der TK: https://www.tk.de/resource/blob/2033352/0154ec90ff871b37e4f3b1a14a4918cc/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studenten-data.pdf
Ich bin gespannt auf Ihre Meinung dazu und ob Ihr möglicherweise weitere Informationen haben, um das Problem zu klären. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Dennis
Ab dem 1. März absolviere ich ein Pflichtpraktikum (Zwischenpraktikum), das von der Prüfungsordnung vorgesehen ist. Ich erhalte ein Bruttogehalt von 1500€. Meine Recherche hat ergeben, dass mein Praktikumsgehalt nicht zur Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge herangezogen werden sollte. Allerdings bin ich nicht mehr als Student versichert, sondern freiwilliges Mitglied der Krankenkasse. Gemäß der TK ist mein Praktikumsgehalt beitragsfrei, aber als freiwilliges Mitglied werden alle Einkünfte berücksichtigt. Dies würde bedeuten, dass sowohl meine Übergangsgebühren von der Bundeswehr als auch das Praktikumsgehalt in die Berechnung einfließen.
Ich habe mich auch an den Sozialdienst der Bundeswehr gewandt, der mir jedoch nicht eindeutig sagen konnte, ob das Praktikumsgehalt in die Berechnung einbezogen werden darf oder nicht.
Eine Quelle von mir war diese hier, direkt von der TK: https://www.tk.de/resource/blob/2033352/0154ec90ff871b37e4f3b1a14a4918cc/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studenten-data.pdf
Ich bin gespannt auf Ihre Meinung dazu und ob Ihr möglicherweise weitere Informationen haben, um das Problem zu klären. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Dennis