Schwieriges Thema, Pflichtpraktikum beitragsfrei ?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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dennis112
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Schwieriges Thema, Pflichtpraktikum beitragsfrei ?

Beitragvon dennis112 » 04.04.2023, 16:25

Als aktueller Student bin ich bei der TK versichert und erhalte während meines Studiums Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr(Also kein Soldat mehr), was nicht unerheblich ist. Aufgrund meines Alters von 30 Jahren bin ich seit Februar nicht mehr als Student versichert, sondern freiwillig versichert. Aufgrund der hohen Beiträge 560€, erhalte von der Bundeswehr einen Zuschuss. Der Zuschuss darf nicht von der Krankenkasse berücksichtigt werden.

Ab dem 1. März absolviere ich ein Pflichtpraktikum (Zwischenpraktikum), das von der Prüfungsordnung vorgesehen ist. Ich erhalte ein Bruttogehalt von 1500€. Meine Recherche hat ergeben, dass mein Praktikumsgehalt nicht zur Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge herangezogen werden sollte. Allerdings bin ich nicht mehr als Student versichert, sondern freiwilliges Mitglied der Krankenkasse. Gemäß der TK ist mein Praktikumsgehalt beitragsfrei, aber als freiwilliges Mitglied werden alle Einkünfte berücksichtigt. Dies würde bedeuten, dass sowohl meine Übergangsgebühren von der Bundeswehr als auch das Praktikumsgehalt in die Berechnung einfließen.

Ich habe mich auch an den Sozialdienst der Bundeswehr gewandt, der mir jedoch nicht eindeutig sagen konnte, ob das Praktikumsgehalt in die Berechnung einbezogen werden darf oder nicht.

Eine Quelle von mir war diese hier, direkt von der TK: https://www.tk.de/resource/blob/2033352/0154ec90ff871b37e4f3b1a14a4918cc/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studenten-data.pdf

Ich bin gespannt auf Ihre Meinung dazu und ob Ihr möglicherweise weitere Informationen haben, um das Problem zu klären. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Liebe Grüße

Dennis

Czauderna
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Re: Schwieriges Thema, Pflichtpraktikum beitragsfrei ?

Beitragvon Czauderna » 04.04.2023, 16:52

Hallo und willkommen im Forum
dazu wird sich sicher der eine oder die andere aktive Experte/in zu Wort melden.
Ich bin der Auffassung, dass diese 1500,00 € im Rahmen der freiwilligen Versicherung nicht als Einkommen zählt und deshalb auch nicht beitragspflichtig ist - hier der Link - https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp
Wenn du dir den Einnahmekatalog anschaust, gleich auf der ersten Seite unter Allgemeines steht da, dass Einkünfte, die aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift beitragsfrei sind, auch nicht als Einkommen in der freiwilligen Versicherung gewertet werden.
Da es sich bei dir um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handelt, besteht keine Sozialversicherungspflicht für dieses Einkommen, unabhängig von der Höhe und bleibt deshalb beitragsfrei, was damit auch für die freiwillige Versicherung gilt, meine ich.
Gruss
Czauderna

dennis112
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Re: Schwieriges Thema, Pflichtpraktikum beitragsfrei ?

Beitragvon dennis112 » 04.04.2023, 17:57

Der Sozialdienst der Bundeswehr hat mir das mit dem Dokument von der GKV genauso geschildert, allerdings nicht so gut wie du es erläutert hast :D Insbesondere der Punkt, dass

"Die Einnahme unterliegt aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht der Beitragspflicht"

sagt bereits alles, wie ich jetzt auch sagen würde. Ich bin gespannt, was die anderen dazu sagen werden, aber auf jeden Fall vielen Dank, Czauderna!


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