GKV Sonderkündigungsrecht studentische Versicherung über 30 + Beitragsberechnung mit Werkstudentenjob

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

saurefruchte
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2023, 18:59

GKV Sonderkündigungsrecht studentische Versicherung über 30 + Beitragsberechnung mit Werkstudentenjob

Beitragvon saurefruchte » 28.06.2023, 19:16

Hallo zusammen!

Ich werde demnächst 30 und studiere dann noch zwei Semester. Nun habe ich von meiner GKV die Benachrichtigung bekommen, dass ich mich ab dann freiwillig versichern muss - großartiges Oxymoron :D Ich versuche aktuell, die studentische Versicherung zu verlängern, aber bezweifle, dass das Erfolg haben wird.

Ich habe gelesen, dass ich dann ein Sonderkündigungsrecht habe, stimmt das? Weiß jemand, wie die Frist dafür aussieht? Gilt diese Frist erst, nachdem mich die GKV über das Sonderkündigungsrecht informiert hat? Das hat sie nämlich in dem Schreiben nicht genannt, nur dass ich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kann. Ich überlege, dann in die PKV zu wechseln, weil die Beiträge da für mich deutlich günstiger sein werden.

Kann mir außerdem jemand sagen, wie es ansonsten in der freiwilligen GKV mit der Berechnung des Beitrags bei einem Werkstudentenjob aussieht? Ich verdiene damit mehr, als dort als Mindestbemessungsgrundlage genannt wird, aber als Werkstudent bin ich ja eigentlich größtenteils von solchen Abgaben befreit.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: GKV Sonderkündigungsrecht studentische Versicherung über 30 + Beitragsberechnung mit Werkstudentenjob

Beitragvon Czauderna » 28.06.2023, 20:42

Hallo und willkommen im Forum,
es ist so - wenn die studentische Pflichtversicherung endet, dann endet vom Grundsatz her auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse.
Da es aber in Deutschland Pflicht ist krankenversichert zu sein, fragt die bisherige Krankenkasse beim Versicherten nach, wie denn sein Krankenversicherungsschutz ab dem nächsten Tag nach Ende der Versicherungspflicht aussehen soll. Wenn der Betreffende keine Angaben macht, dann wird die bisherige Pflichtversicherung per Gesetz als freiwillige Versicherung fortgesetzt. Die obligatorische Anschlussversicherung entfällt, wenn der Betreffende einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz, z.B. PKV oder Familienversicherung nachweisen kann.
Konkret auf deine Frage - du kannst ohne Kündigung zum Ende der studentischen Pflichtversicherung in die PKV wechseln, musst aber dann die sich nahtlos anschließende PKV-Versicherung deiner bisherigen Kasse nachweisen, d.h. du musst nichts kündigen.
Was deine Frage bzgl. des Beitrages betrifft, so zählt bei einer freiwilligen Versicherung dein Bruttoentgelt als beitragspflichtiges Einkommen.
Gruss
Czauderna

saurefruchte
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2023, 18:59

Re: GKV Sonderkündigungsrecht studentische Versicherung über 30 + Beitragsberechnung mit Werkstudentenjob

Beitragvon saurefruchte » 29.06.2023, 18:38

Dankeschön für die schnelle Antwort!

Werde ich dann als normaler Arbeitnehmer behandelt und verliere mein Werkstudentenprivileg? Ich bin ja hauptberuflich trotzdem Student und nicht Arbeitnehmer oder selbstständig/Freiberufler. Zahle ich dann alles alleine oder wird mein Arbeitgeber daran beteiligt?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: GKV Sonderkündigungsrecht studentische Versicherung über 30 + Beitragsberechnung mit Werkstudentenjob

Beitragvon Czauderna » 29.06.2023, 20:25

saurefruchte hat geschrieben:Dankeschön für die schnelle Antwort!

Werde ich dann als normaler Arbeitnehmer behandelt und verliere mein Werkstudentenprivileg? Ich bin ja hauptberuflich trotzdem Student und nicht Arbeitnehmer oder selbstständig/Freiberufler. Zahle ich dann alles alleine oder wird mein Arbeitgeber daran beteiligt?


Hallo,
das kann dir verbindlich nur dein Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse sagen. Ich meine, es wäre schon besser, wenn du als "normaler" Arbeitnehmer eingestuft würdest, denn dann wärest du nicht nur krankenversichert (mit Krankengeldanspruch), sondern auch Renten- und Arbeitslosen versichert und hättest damit auch Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Wenn du als Werkstudent freiwillig versichert bist, dann musst du den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nach deinem Bruttoeinkommen und ggf. anderen laufenden Einkünften, selbst in voller Höhe tragen. In die PKV kannst allerdings als Arbeitnehmer nicht.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste