Gefangen zwischen PKV und GKV? Was tun?
Verfasst: 07.11.2023, 10:03
Moin zusammen, tolles Forum, soweit ich die Beiträge bisher gelesen habe.
Nun zu meinem Fall:
mein Sohn (*2001) studiert und hat sich von der gesetzlichen KV befreien lassen, da er schon immer über mich privat versichert war.
Er hatte im Rahmen des Studiums 2 Pflichtveranstaltungen außerhalb der Uni zu absolvieren:
1. Pflichtpraktikum 6 Monate
2. Bachelorarbeit schreiben 4,5 Monate.
Beides tat er gegen Entgelt bei Unternehmen. Dadurch wurde er pflichtversichert in der GKV, er wählte die HKK. Die PKV (Alte Oldenburger) haben wir auf kleine Anwartschaft umgestellt.
Das Pflichtpraktikum endete am 28.02.2023. Wir haben es versäumt, dies der PKV mitzuteilen. Und der Arbeitgeber war wohl auch "langsam", dies der HKK anzuzeigen.
Vom 01.05. - 15.09.2023 war die Bachelorarbeit. Dieser Arbeitgeber (ein anderer als bei 1.) meinte, man müsse keine Beiträge zur GKV abführen, es sei ja eine "universitäre Pflichtveranstaltung". Alles dies haben wir nicht hinterfragt oder irgendetwas unternommen (ja, ich weiß....).
Seit 16.09.2023, nach Abschluss der Bachelorarbeit, besteht wieder Vollversicherung über meine PKV. Inzwischen ist er im Master (dieser begann wohl schon am 01.09.23, aber er konnte auch am 16.09.23 dort noch einsteigen)
- Irgendwann schrieb die HKK, sie wollen die Bescheinigung, bei wem mein Sohn ab 01.03.2023 versichert war.
- Und die PKV will eine Bescheinigung, bei wem er bis zum 15.09.2023 versichert war....
Den gesamten Sachverhalt haben wir der PKV und der GKV mitgeteilt. Die HKK macht keine konstruktiven Vorschläge und besteht auf der Bescheinigung des Nachversicherers ab 01.03.2023 (den es derzeit ja nicht gibt).
Die PKV hatte es abgelehnt, die Vollversicherung nachträglich für die Monate März und April aufleben zu lassen (oder sogar inklusive Zeitraum der Bachelorarbeit? Aber für diesen erweiterten Zeitraum hatten wir auch nicht gefragt). Immerhin hat die PKV heute, auf erneute Nachfrage geantwortet: März und April wären doch möglich, setzen aber eine erneute Gesundheitsprüfung voraus. Alternativ: kulanterweise würde man die Anwartschaft durchlaufen lassen (so wie jetzt ja noch der aktuelle Stand war!), sofern wir nachweisen würden, dass mein Sohn die Mitgliedschaft in der HKK ab dem 01.03.2023 fortgesetzt hat.
Tja, was nun?
1. Hat mein Sohn mangels Nachfolgeversicherer Anspruch darauf, bei der HKK ab 01.03.23 fortzusetzen (ich las von "obligatorischer Anschlussversicherung...)?
2. Wie verhält es sich während der Bachelorarbeit; hätte er bei HKK oder Alte Oldenburger versichert sein müssen?
3. Gibt es eine offizielle "Auskunfts- oder Schlichtungsstelle", die so etwas zwischen allen Beteiligten regeln kann?
4. Kann die erneute Gesundheitsprüfung der PKV Auswirkung auf den nun wieder bestehenden Vollversicherungsschutz haben? Eigentlich war er kaum krank....
5. Während der Monate März bis September hatte er einige Arztbesuche, ich glaube, er zeigte dabei seine HKK-Karte vor...bisher gab es keine Rechnung.....
6. Noch etwas, was uns helfen könnte?
Vielen Dank im voraus für Eure Kommentare
cash-hamburg
Nun zu meinem Fall:
mein Sohn (*2001) studiert und hat sich von der gesetzlichen KV befreien lassen, da er schon immer über mich privat versichert war.
Er hatte im Rahmen des Studiums 2 Pflichtveranstaltungen außerhalb der Uni zu absolvieren:
1. Pflichtpraktikum 6 Monate
2. Bachelorarbeit schreiben 4,5 Monate.
Beides tat er gegen Entgelt bei Unternehmen. Dadurch wurde er pflichtversichert in der GKV, er wählte die HKK. Die PKV (Alte Oldenburger) haben wir auf kleine Anwartschaft umgestellt.
Das Pflichtpraktikum endete am 28.02.2023. Wir haben es versäumt, dies der PKV mitzuteilen. Und der Arbeitgeber war wohl auch "langsam", dies der HKK anzuzeigen.
Vom 01.05. - 15.09.2023 war die Bachelorarbeit. Dieser Arbeitgeber (ein anderer als bei 1.) meinte, man müsse keine Beiträge zur GKV abführen, es sei ja eine "universitäre Pflichtveranstaltung". Alles dies haben wir nicht hinterfragt oder irgendetwas unternommen (ja, ich weiß....).
Seit 16.09.2023, nach Abschluss der Bachelorarbeit, besteht wieder Vollversicherung über meine PKV. Inzwischen ist er im Master (dieser begann wohl schon am 01.09.23, aber er konnte auch am 16.09.23 dort noch einsteigen)
- Irgendwann schrieb die HKK, sie wollen die Bescheinigung, bei wem mein Sohn ab 01.03.2023 versichert war.
- Und die PKV will eine Bescheinigung, bei wem er bis zum 15.09.2023 versichert war....
Den gesamten Sachverhalt haben wir der PKV und der GKV mitgeteilt. Die HKK macht keine konstruktiven Vorschläge und besteht auf der Bescheinigung des Nachversicherers ab 01.03.2023 (den es derzeit ja nicht gibt).
Die PKV hatte es abgelehnt, die Vollversicherung nachträglich für die Monate März und April aufleben zu lassen (oder sogar inklusive Zeitraum der Bachelorarbeit? Aber für diesen erweiterten Zeitraum hatten wir auch nicht gefragt). Immerhin hat die PKV heute, auf erneute Nachfrage geantwortet: März und April wären doch möglich, setzen aber eine erneute Gesundheitsprüfung voraus. Alternativ: kulanterweise würde man die Anwartschaft durchlaufen lassen (so wie jetzt ja noch der aktuelle Stand war!), sofern wir nachweisen würden, dass mein Sohn die Mitgliedschaft in der HKK ab dem 01.03.2023 fortgesetzt hat.
Tja, was nun?
1. Hat mein Sohn mangels Nachfolgeversicherer Anspruch darauf, bei der HKK ab 01.03.23 fortzusetzen (ich las von "obligatorischer Anschlussversicherung...)?
2. Wie verhält es sich während der Bachelorarbeit; hätte er bei HKK oder Alte Oldenburger versichert sein müssen?
3. Gibt es eine offizielle "Auskunfts- oder Schlichtungsstelle", die so etwas zwischen allen Beteiligten regeln kann?
4. Kann die erneute Gesundheitsprüfung der PKV Auswirkung auf den nun wieder bestehenden Vollversicherungsschutz haben? Eigentlich war er kaum krank....
5. Während der Monate März bis September hatte er einige Arztbesuche, ich glaube, er zeigte dabei seine HKK-Karte vor...bisher gab es keine Rechnung.....
6. Noch etwas, was uns helfen könnte?
Vielen Dank im voraus für Eure Kommentare
cash-hamburg