Gefangen zwischen PKV und GKV? Was tun?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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cash-hamburg
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Gefangen zwischen PKV und GKV? Was tun?

Beitragvon cash-hamburg » 07.11.2023, 10:03

Moin zusammen, tolles Forum, soweit ich die Beiträge bisher gelesen habe.

Nun zu meinem Fall:
mein Sohn (*2001) studiert und hat sich von der gesetzlichen KV befreien lassen, da er schon immer über mich privat versichert war.
Er hatte im Rahmen des Studiums 2 Pflichtveranstaltungen außerhalb der Uni zu absolvieren:
1. Pflichtpraktikum 6 Monate
2. Bachelorarbeit schreiben 4,5 Monate.
Beides tat er gegen Entgelt bei Unternehmen. Dadurch wurde er pflichtversichert in der GKV, er wählte die HKK. Die PKV (Alte Oldenburger) haben wir auf kleine Anwartschaft umgestellt.
Das Pflichtpraktikum endete am 28.02.2023. Wir haben es versäumt, dies der PKV mitzuteilen. Und der Arbeitgeber war wohl auch "langsam", dies der HKK anzuzeigen.
Vom 01.05. - 15.09.2023 war die Bachelorarbeit. Dieser Arbeitgeber (ein anderer als bei 1.) meinte, man müsse keine Beiträge zur GKV abführen, es sei ja eine "universitäre Pflichtveranstaltung". Alles dies haben wir nicht hinterfragt oder irgendetwas unternommen (ja, ich weiß....).
Seit 16.09.2023, nach Abschluss der Bachelorarbeit, besteht wieder Vollversicherung über meine PKV. Inzwischen ist er im Master (dieser begann wohl schon am 01.09.23, aber er konnte auch am 16.09.23 dort noch einsteigen)

- Irgendwann schrieb die HKK, sie wollen die Bescheinigung, bei wem mein Sohn ab 01.03.2023 versichert war.
- Und die PKV will eine Bescheinigung, bei wem er bis zum 15.09.2023 versichert war....

Den gesamten Sachverhalt haben wir der PKV und der GKV mitgeteilt. Die HKK macht keine konstruktiven Vorschläge und besteht auf der Bescheinigung des Nachversicherers ab 01.03.2023 (den es derzeit ja nicht gibt).
Die PKV hatte es abgelehnt, die Vollversicherung nachträglich für die Monate März und April aufleben zu lassen (oder sogar inklusive Zeitraum der Bachelorarbeit? Aber für diesen erweiterten Zeitraum hatten wir auch nicht gefragt). Immerhin hat die PKV heute, auf erneute Nachfrage geantwortet: März und April wären doch möglich, setzen aber eine erneute Gesundheitsprüfung voraus. Alternativ: kulanterweise würde man die Anwartschaft durchlaufen lassen (so wie jetzt ja noch der aktuelle Stand war!), sofern wir nachweisen würden, dass mein Sohn die Mitgliedschaft in der HKK ab dem 01.03.2023 fortgesetzt hat.
Tja, was nun?
1. Hat mein Sohn mangels Nachfolgeversicherer Anspruch darauf, bei der HKK ab 01.03.23 fortzusetzen (ich las von "obligatorischer Anschlussversicherung...)?
2. Wie verhält es sich während der Bachelorarbeit; hätte er bei HKK oder Alte Oldenburger versichert sein müssen?
3. Gibt es eine offizielle "Auskunfts- oder Schlichtungsstelle", die so etwas zwischen allen Beteiligten regeln kann?
4. Kann die erneute Gesundheitsprüfung der PKV Auswirkung auf den nun wieder bestehenden Vollversicherungsschutz haben? Eigentlich war er kaum krank....
5. Während der Monate März bis September hatte er einige Arztbesuche, ich glaube, er zeigte dabei seine HKK-Karte vor...bisher gab es keine Rechnung.....
6. Noch etwas, was uns helfen könnte?

Vielen Dank im voraus für Eure Kommentare

cash-hamburg

Czauderna
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Re: Gefangen zwischen PKV und GKV? Was tun?

Beitragvon Czauderna » 07.11.2023, 11:19

Hallo und willkommen im Forum
ja, eine verzwickte Sache.
Ich versuche es mal aus der Sicht der GKV-Kasse zu beschreiben und zu beurteilen.
Sohn ist bei der PKV als Student versichert und hat sich deshalb für die Dauer dieses Studiums von der Krankenversicherungspflicht der Studenten befreien lassen. Er nimmt eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer auf, für die es keine Befreiung gibt. Deshalb meldet ihn der Arbeitgeber bei der von ihm gewählten GKV-Kasse an und später auch wieder ab.
Er befindet sich immer noch im Erststudium (eingeschrieben bei einer UNI/Fachhochschule). Aufgrund der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist eine Versicherung als Student (freiwillig) auch im Rahmen der OAV (obligatorischen Anschlussversicherung) nicht möglich. Die GKV Kasse muss ihn eigentlich an die PKV verweisen und diese müsste ihn (meiner Auffassung nach) auch rückwirkend wieder in den Studententarif setzen.
Mein Rat - ich würde die GKV anschreiben und darauf hinweisen, dass die PKV aufgrund der Befreiung (Befreiungsbescheid der GKV würde ich beifügen)
ab dem 16.09. 2023 die dortige Versicherung, welche wegen der Beschäftigung ruhte, wieder hat aufleben lassen, was nun bedeuten würde, dass
für die Zeit vom 01.03. - 15.09.2023 keine Krankenversicherung bestanden hat. Demzufolge würde meiner Ansicht nach die obligatorische Abschlussversicherung greifen als Student. Dies wiederum würde aber wohl nicht gehen, da eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student eine Mitgliedschaft in der GKV-Kasse ausschließen würde. Außerdem würde ich noch anmerken (wenn es zutreffen würde), dass ich die GKV Kasse vom 01.03.2023 - 15.09.2023 nicht in Anspruch genommen habe. Damit ich mich weiter mit meiner PKV wegen des strittigen Zeitraums auseinandersetzen kann, würde ich die GKV Kasse bitten, mir einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen, in dem begründet wird, warum ich aufgrund der Befreiung von der KVdS für die Zeit vom 01.03.2023 - 15.09.2023 nicht in der GKV im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung als Student versichert sein kann und die GKV mich deshalb an die PKV verweist.
Wenn ich einen solchen Bescheid erhalten hätte, wäre die Sache erledigt.
Wenn ich allerdings die Kasse seit dem 01.03.2023 in Anspruch genommen hätte, dann könnte die Sache ggf. anders aussehen und auch ausgehen, denn dann würde ggf. die GKV-Kasse die Anschlussversicherung unter Nichtbeachtung der Befreiung als OAV weiterführen, was mindestens ca. 200,00 € mtl. an Beitrag ausmachen würde - dann wäre es an der Zeit für einen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin.

Gruss
Czauderna

cash-hamburg
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Re: Gefangen zwischen PKV und GKV? Was tun?

Beitragvon cash-hamburg » 12.11.2023, 13:04

Vielen lieben Dank, Czauderna.
Tja, tatsächlich verzwickt.

Als erstes spricht mein Sohn mit dem Arbeitgeber während der Zeit der Bachelorarbeit, warum keine KV-Beiträge abgeführt wurden.
Gehalt war > 1.500€ p.M.
Dann wissen wir, ob wir uns bei der PKV um den Zeitraum März und April oder um den längeren Zeitraum 01.03. - 15.09. kümmern müssen. Seit 16.09. besteht die Vollversicherung ja ohnehin wieder.

Die Alte Oldenburger besteht nun auf einer erneuten Gesundheitsprüfung, weil die Umstellung der kleinen Anwartschaft auf Vollversicherung nicht zeitnah gemeldet wurde....Ich bin skeptisch, ob sie dies für Beitragserhöhungen oder Risikoausschlüsse nutzen wollen...

Mein Sohn hatte zwar nicht in den Monaten März/ April, aber in den Monaten danach ärztliche Leistungen in Anspruch genommen und über die HKK abrechnen lassen. Bisher gab es keine Beschwerde....


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