Auswirkungen von Altschulden auf das Studium
Verfasst: 05.07.2025, 15:44
Moin Leute,
Ich komme direkt zum Punkt:
Ich fange zum kommenden Wintersemester mit meinem Studium an.
Aktuell bin ich beim Jobcenter und auch über dieses krankenversichert.
Davor war ich in der freiwilligen KV und habe dort Beitragsschulden angehäuft.
Dadurch ruhen grundsätzlich die Leistungen und es besteht nur noch die Notversorgung, was aktuell zwar aufgrund der Hilfebedürftigkeit (Bürgergeld) ausgesetzt ist, aber mit Beginn der studentischen Pflichtversicherung vermutlich wieder einsetzt.
Nun wurde die M10 zwar schon ordnungsgemäß an die Uni übertragen und die Immatrikulation ist bereits erfolgt, schließlich bin aktuell mit vollem Umfang über das Jobcenter versichert, könnte das jedoch ab Beginn der studentischen Krankenversicherung zum Problem werden?
Der Versicherungsschutz bleibt ja grundsätzlich und unabhängig von dem Leistungsumfang bestehen, also auch wenn sie ruhen.
Und wie sieht es mit einer M12 aus, wird diese auch aufgrund von alten Beitragsschulden und den ruhenden Leistungen ausgelöst, also welchen, die nicht aus dem studentischen Versicherungsverhältnis stammen?
Um das noch vorwegzunehmen: Ich befinde mich aktuell in Klärung mit der Krankenkasse bzgl. der Beitragsschulden, ich möchte mich nur für den Fall informieren, dass wir uns nicht oder nicht direkt einigen können.
Danke schon einmal im Voraus.
Ich komme direkt zum Punkt:
Ich fange zum kommenden Wintersemester mit meinem Studium an.
Aktuell bin ich beim Jobcenter und auch über dieses krankenversichert.
Davor war ich in der freiwilligen KV und habe dort Beitragsschulden angehäuft.
Dadurch ruhen grundsätzlich die Leistungen und es besteht nur noch die Notversorgung, was aktuell zwar aufgrund der Hilfebedürftigkeit (Bürgergeld) ausgesetzt ist, aber mit Beginn der studentischen Pflichtversicherung vermutlich wieder einsetzt.
Nun wurde die M10 zwar schon ordnungsgemäß an die Uni übertragen und die Immatrikulation ist bereits erfolgt, schließlich bin aktuell mit vollem Umfang über das Jobcenter versichert, könnte das jedoch ab Beginn der studentischen Krankenversicherung zum Problem werden?
Der Versicherungsschutz bleibt ja grundsätzlich und unabhängig von dem Leistungsumfang bestehen, also auch wenn sie ruhen.
Und wie sieht es mit einer M12 aus, wird diese auch aufgrund von alten Beitragsschulden und den ruhenden Leistungen ausgelöst, also welchen, die nicht aus dem studentischen Versicherungsverhältnis stammen?
Um das noch vorwegzunehmen: Ich befinde mich aktuell in Klärung mit der Krankenkasse bzgl. der Beitragsschulden, ich möchte mich nur für den Fall informieren, dass wir uns nicht oder nicht direkt einigen können.
Danke schon einmal im Voraus.