Auslandskv.: Dauermedikation nicht zu erstatten?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Auslandskv.: Dauermedikation nicht zu erstatten?
Ich habe eine Auslandskrankenversicherung. Der ausl. Arzt hat eine Hormonersatztherapie verordnet, Versicherung hat erstattet. Arzt stirbt, ich reiche nach 1 Jahr die Belege der Pharmazie ein, dass ich weiter Hormone bekommen habe (haben muss!). Es gibt seit dem Ableben dieses Arztes keinen neuen Arzt hier (im Umkreis von 500 km). Versicherung will nun für jeden Monat ein schriftliches Rezept. Verzögerungstaktik oder könnte es sich wirklich so verhalten, dass ich nun plötzlich für jeden Monat ein Rezept einreichen muss? Vorher hat die Vers. die halbjährlichen Honorarabrechnungen ohne explizitem Rezept akzeptiert. Suche nur Rat, keine Rechtauskunft. Tausend Dank!
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