Ich bin seit genau einem Jahr krank geschrieben,mein Arbeitsverhältnis besteht nach wie vor.
Meine Diagnose vom Arzt lautet Depression nach Trauma und Erschöpfungszustand.
Vor ca 4 Wochen musste ich zum MDK der mich doch glatt wieder arbeiten schicken wollte. Ich legte umgehend einen Widerspruch ein, mit einem beigefügten Attest meiner Psychologin darin stand das sie mich noch nicht für arbeitsfähig hält.Der MDK entschied nach Aktenlage und lehnt den Widerpruch erneut ab.
Nun hat mein Hausarzt ein Zweitgutachten beantragt. Ich werde immer von meinem Hausarzt krank geschrieben(füllt mir den Zahlschein aus für die KK).
Meine Frage lautet muss die Krankenkasse weiterhin Krankengeld zahlen,während der Widerspruch läuft oder nicht,wenn nicht wo bekomm ich mein Geld her,vom Jobcenter?
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten
Mataia
Muss Krankenkasse weiterhin zahlen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
vom Abeitsamt wird nur dann gezahlt wenn bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis der Krankengeldanspruch erschöpft ist (Aussteuerung),
ansonsten gibt es nur folgende Alternativen :
die Arbeit wieder aufnehmen oder bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
In der Regel sind aber solche Fälle alle gleich - die Krankenkasse versucht die Versicherten dazu zu bewegen die Arbeit wieder aufzunehmen ohne dass die "Formalitäten" eingehalten werden.
Meist erfolgt die Mitteilung über das Ende der Krankengeldzahlung telefonisch
und wenn schriftlich dann nicht als Bescheid sondern eben als Brief.
Meist liegen auch keine richtigen Gutachten vor sondern "nur" Stellungnahmen des MDK.
Schon allein die schriftliche Anforderung eines Rechtsmittelfähigen Bescheides und die Forderung nach Einsichtnahme in das "Gutachten" veranlassen die Kasse zum Überdenken ihrer Entscheidung - dies noch verstärkt wenn eine
fachärztliche Begründung der weiterhin vorliegenen Arvbeitsunfähigkeit
beigefügt wird.
Gruß
Czauderna
vom Abeitsamt wird nur dann gezahlt wenn bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis der Krankengeldanspruch erschöpft ist (Aussteuerung),
ansonsten gibt es nur folgende Alternativen :
die Arbeit wieder aufnehmen oder bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
In der Regel sind aber solche Fälle alle gleich - die Krankenkasse versucht die Versicherten dazu zu bewegen die Arbeit wieder aufzunehmen ohne dass die "Formalitäten" eingehalten werden.
Meist erfolgt die Mitteilung über das Ende der Krankengeldzahlung telefonisch
und wenn schriftlich dann nicht als Bescheid sondern eben als Brief.
Meist liegen auch keine richtigen Gutachten vor sondern "nur" Stellungnahmen des MDK.
Schon allein die schriftliche Anforderung eines Rechtsmittelfähigen Bescheides und die Forderung nach Einsichtnahme in das "Gutachten" veranlassen die Kasse zum Überdenken ihrer Entscheidung - dies noch verstärkt wenn eine
fachärztliche Begründung der weiterhin vorliegenen Arvbeitsunfähigkeit
beigefügt wird.
Gruß
Czauderna
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