Krankengeld 78Wochen mit 6Wochen Kur ??

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Sonne
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Krankengeld 78Wochen mit 6Wochen Kur ??

Beitragvon Sonne » 07.11.2009, 19:13

Hallo,
Habe ein großes Problem.
Am 1.2.2010 sind meine 78Wochen beendet. Dazwischen war eine 6wöchige Kur. Bin noch angestellt, da der Arbeitgeber die Kündigung zurück genommen hat ( wegen Anspruch auf Überstunden und Abfindung)
Bin aber denoch AU, was passiert dann?? Behinderung 40%, Antrag auf Verschlimmerung ist gestellt. Die Kur war nach 6 Wochen beendet( weiterin AU geschrieben), sollte bis 3Monate sein.
Wird die Kur , bezahlt von Rentenversicherung trotzdem bei der KK angerechnet??
Habe große Sorgen, was dann ist.
Danke für eine Nachricht
Gruß Sonne

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 07.11.2009, 19:38

Hm, wenn die 78 Wochen vorbei sind endet die Krankengeldzahlung , das Übergangsgeld was vonder RV gezahlt wird, wird denn der Krankenengeldzahlung zugerechnet.
Was denn ist , ggf zahlt die Agentur für Arbeit für cirka 6 Wochen Arbeitslsoengeld anstatt Krankengeld.
Aber ist nicht immer sicher das die BA denn auch zahlt.
Danach wäre denn leider auch die Zahlungen durch die Ba beendet.
Ggf fals einen Antrag auf EU Rente stellen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.11.2009, 20:23

Also in die sog. 78 Wochenfrist wird alles eingerechnet, ergo auch die Kurzeit.

Allerdings hat Vergil09owl hier etwas falsches gepostet.

Du solltest Dich vor Ablauf der 78 Wochenfrist bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Wenn Du eine kundenfreundliche Kasse hast, dann bekommst Du in der Regel auch so ein Schreiben.

Du klärst die Agentur für Arbeit auf, dass Dein Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist und weist auf die sog. Nahtlosigkeitsbestimmung im Sinne von § 125 SGB III hin. Jenes ist ganz wichtig; manchmal schickt man diese Kunden wieder nach Hause, weil die Agentur sagt, Arbeitslosgeld I kann man nur erhalten, wenn man nicht krank geschrieben ist.

Bei der Antragstellung solltest Du schon ärztliche Unterlagen in der Tasche haben und gar zuvor einen Rentenantrag gestellt haben. Der medizinische Dienst der Agentur prüft dann, ob für Dich ne Rehamassnahme sinnvoll ist, oder gar die Rente.

Bis zur Entscheidung des Rententräger über eine evtl. Rente oder eine Rehamassnahme kannst Du ALG I als sog. Nahtlosigkeitsprinzip erhalten. Dadurch bist Du dann selbstverständlich krankenversichert!

Sonne
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Beitragvon Sonne » 08.11.2009, 19:10

Oh, danke für die schnellen Antworten.
Morgen stelle ich einen Rentenantrag, auf Rat der Ärzte und Psychologen.
Da ich alleine bin, mache ich mir große Sorgen.

Man sagte mir, ich müßte mich 3 Monate vor Beendigung der 78Wochen bei der Agentur melden, sonst bekäme ich nichts.
Ist es jetzt noch früh genug ??

Ich danke schon mal, es hat mir sehr geholfen.

Als ich mich im August 2008 bei der Agentur gemeldet habe, wurde ich abgewiesen, da ich krank geschrieben war. Ich sollte wiederkommen, wenn ich arbeitsfähig bin.

Ich danke schon mal, es hat mir sehr geholfen.
LG sonne
(die Im Augenblick nur Schatten sieht)

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 08.11.2009, 19:18

Grundsätzlich mußt du, es kommt jetzt aber darauf an wie schnell dein Rentenantrag bearbeitet wird.


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