Härtefallregelung, wie rechnet sich das?

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KnickKnack
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Härtefallregelung, wie rechnet sich das?

Beitragvon KnickKnack » 06.12.2009, 15:46

Hallo erstmal,

hab euer Forum heute durch Zufall gefunden, weil bei mir eine Zahnbehandlung ansteht, die ich mir aber eigentlich gar nicht leisten kann.
War gestern Abend beim Notzahnarzt, weil meine Brücke im Oberkiefer lose war und befestigt werden mußte. Dabei stellte sich raus, dass die Zähne darunter inzwischen komplett kaputt sind.
Als ich sagte, dass ich für eine Behandlung kein Geld hätte, murmelte der was von "Härtefall", also hab ich heute mal Freund google bemüht.

Wenn ich das richtig sehe, liegt die Einkommensgrenze bei 1008 Euro brutto/Monat bei Alleinstehenden, bei 1386 Euro mit einem Angehörigen.

Aber.... was heißt in diesem Fall "Angehöriger"?

Ich bin geschieden und zahle monatlich 295 Euro Unterhalt (tituliert) und beziehe derzeit Krankengeld in Höhe von 1200 Euro/Monat. Daran wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern (bin seit 2007 krankgeschrieben, kämpfe mit der DRV um eine Umschulung, Klage läuft derzeit, wird aber wohl frühestens in einem halben Jahr entschieden werden).

Liegt die Grenze für mich nun bei 1008 Euro/Monat oder bei 1386 Euro/Monat.
Gilt meine Unterhaltsverpflichtung als "Angehöriger" oder nicht?

Wenn dazu jemand was weiß, wäre ich für jede Info dankbar.

LG
KnickKnack

P.S. Unabhängig davon werde ich morgen bei meiner KK anrufen, aber vorher schon eine "Diskussionsgrundlage" zu haben wäre ja nicht schlecht :wink:

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Beitragvon Czauderna » 06.12.2009, 16:29

Hallo,
nein, deine Unterhaltsverpflichtung gilt nicht als Verpflichtung - geschieden heisst bei der Krankenkasse "alleinstehend" .
Was den Härtefall betrifft, so gibt es den nur beim Zahnersatz und dabei ist es sehr wichtig zu wissen - selbst wenn die Härtefall-Regelung zutrifft zahlt die Kasse dann nur maximal den doppelten Kassenzuschuß.
Genaueres in Euro und Cent kann dir die Kasse erst dann sagen wenn du den Heil- und Kosten-Plan des Zahnarztes zusammen mit einen Einkommensnachweissen der Kasse vorlegst.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon KnickKnack » 06.12.2009, 17:47

Hallo,

danke erstmal für deine Antwort.
Ich beziehe derzeit 1200 Euro/Monat Krankengeld und bin zu allem Unglück auch noch in der Privatinsolvenz (durch die Scheidung war das leider nicht zu vermeiden).
Selbst in der Inso bewirkt die Unterhalsverpflichtung eine Erhöhung der Pfändungsgrenze - bei der KK zählt das aber nicht?
Durch die Inso bekomme ich logischerweise auch keinen Kleinkredit, das geht also auch nicht.

Alleinstehend ist ja richtig, nur eben habe ich ein Kind - und werde dafür quasi auch noch "bestraft"?

Demnach gehen die davon aus, dass ich die 1200 Euro/Monat zur Verfügung habe, auch wenn es eigentlich nur 905 Euro sind?

Tja, dann habe ich ein echtes Problem, denn ich kann die Rechnung definitiv nicht bezahlen (ja, es wird ein Zahnersatz sein) - und da es sich um die Frontzähne handelt....
Da kann man sich im Grunde nur noch erschießen.

Gruß

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.12.2009, 19:24

Hallo,
nun warte es doch erst einmal ab.
lass die vom ZA. einen Heil- und Kostenplan- erstellen und geh damit zur Kasse.
Die Kasse sagt dir dann was da auf dich zukommt an Eigenbelastung und nennt dir ggf. auch einen Zahnarzt der die gleiche Sache für dich zum 0 Tarif macht, d.h. mit dem doppelten Zuschuss der Kasse wäre die Angelegenheit erledigt. (Manche Kassen tun dies)
Gruß
Czauderna

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Beitragvon KnickKnack » 09.12.2009, 12:58

Aloha,

Anruf bei der Kasse hat ergeben, dass ich nicht unter die Härtefallregelung falle und damit im Grunde nicht zum ZA kann, weil ich das eben nicht bezahlen kann.

Aber wenigstens hat mir die Dame am Tele noch eine Internetadresse von einem Labor genannt, die wesentlich preiswerter sind. Ist nur die Frage ob mein ZA mit denen auch zusammenarbeitet.


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