Kostenerstattung fürAzubi nach Zahnbehandlung in der Schweiz

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tagohneschatten
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Kostenerstattung fürAzubi nach Zahnbehandlung in der Schweiz

Beitragvon tagohneschatten » 31.03.2010, 14:53

Hallo,

Ich bin im Januar beruflich in der Scheiz gewesen und musste mich an der Zahnwurzel behandeln lassen, da ich plötzlich fürchterliche Schmerzen bekommen habe. die Behandlung musste ich in Bar bezahlen, da die Schweiz mal wieder ihre Extrawurst haben muss.

Nun habe ich mit meiner Krankenkasse telefoniert und mir wurde erzählt, dass die Behandlung nur bis zu einem bestimmten Betrag erstattet wird. Bin Aok versichert.
Wie hoch wird dieser Betrag sein? Ich habe etwa 400 Franken (etwa 300€ ) zahlen müssen.
Ich bin momentan Azubi und finanziell nicht gerade gut gepolster, also wäre es schon hart für mich mal eben auf 150€ zu verzichten. Für mich wäre das sehr viel Geld.

Hat mein Arbeitgeber vielleicht irgendeine Verantwortung zu tragen, wenn er mich in die Schweiz schickt und ich mich dort behandeln lassen muss?

Kann man eventuell sogar einen Härtefallantrag stellen?

Vielen Dank!

Lord Dragon
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Beitragvon Lord Dragon » 31.03.2010, 20:09

Ich glaube nicht, dass Sie 300 EUR komplett zurück bekommen. Deswegen wird ja auch Reisekrankenversicherung immer empfohlen. Kosten ca. 10 EUR im Jahr.

Krankenkasse wird Ihnen die Kosten nach BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) erstatten. Über die Höhe der Erstattung kann ich Ihnen nichts sagen, da ich dazu die Leistungen brauche, die auf der Rechnung aufgeführt sind.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 31.03.2010, 23:17

AG ?
aber ja, seine Fürsorgepflicht, also würde ich Ihn erst einmal fragen was er für seine AN gemacht hat, das wenigste, wäre die Ansage gewesen eine
Auslandsversicherung ab zuschließen. wenn nein die Rechnung weiterreichen.
Gruß

RHW
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Beitragvon RHW » 17.04.2010, 23:05

Hallo,
vielleicht es sinnvoll wegen einer möglichen Arbeitgebererstattung beim Betriebsrat/Personalrat oder bei der Gewerkschaft nachfragen. Ggf. ist zu klären, welcher bzw. ob ein Tarifvertrag gilt.
Gruß
RHW

pondi
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Beitragvon pondi » 10.05.2010, 12:26

Ich hatte auch schon mal den Fall, dass ich im Ausland behandelt werden musste, hatte aber gottseidank vor der Abreise daran gedacht, mich für den Aufenthalt versichern zu lassen. Lief dann auch alles relativ reibungslos ab und ich musste nichts zahlen, wurde alles von der Krankenversicherung übernommen. Könnte mir vorstellen, dass es jetzt im Nachhinein sehr schwer sein wird, die 300 Euro zurückzubekommen, da wird sich wahrscheinlich auch der AG wehren.


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