Anspruch auf Haushaltshilfe?
Ich bin 57 Jare alt, chronisch krank (Blutererkrankung), 100% schwerbehindert (aG und Begleitperson erforderlich), alleine im eigenen Haushalt lebend.
Als Folgeerkrankung der Hämophilie (Blutererkrankung) leide ich an schwerer Arthrose in beiden Sprunggelenken. Die beiden Kniee sind bereits mit TEPs versorgt (Totalendoprothese).
Gehen und Stehen bereiten mir große Schmerzen und schädigen die Sprunggelenke weiter.
Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 (SGB V) o. ä.?
Danke für Ihre Hilfe
tomcruel
Haushaltshilfe bei chronischer Erkrankung und Schwerbehinder
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
grds. besteht Anspruch auf Haushaltshilfe nur bei Notwendigkeit einer stationären Behandlung und wenn im Haushalt ein unter 12-jähriges Kind lebt. Beides liegt hier offensichtlich nicht vor.
Einige KK haben darüber hinaus auch Satzungeregelungen. Allerdings greifen die i.d.R. nur bei einer aktuen Krankheit und gelten häufig nur für einige Wochen.
Hier könnte aber ein Antrag auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung sinnvoll sein oder auch ein Antrag auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beim Sozialamt ( § 70 SGB XII)
MfG
ratte1
grds. besteht Anspruch auf Haushaltshilfe nur bei Notwendigkeit einer stationären Behandlung und wenn im Haushalt ein unter 12-jähriges Kind lebt. Beides liegt hier offensichtlich nicht vor.
Einige KK haben darüber hinaus auch Satzungeregelungen. Allerdings greifen die i.d.R. nur bei einer aktuen Krankheit und gelten häufig nur für einige Wochen.
Hier könnte aber ein Antrag auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung sinnvoll sein oder auch ein Antrag auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beim Sozialamt ( § 70 SGB XII)
MfG
ratte1
Die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen (ALG, Hartz IV, etc) liegen bei mir nicht vor.
Mit meinem Antrag über die Pflegeversicherung bin ich vor dem Sozialgericht nicht durchgekommen. Ich habe keine Chance auf die Einstufung in eine Pflegestufe.
Was ich habe sind Schmerzen und die Tatsache, dass durch Gehen und Stehen mein Gesundheitszustand schlimmer wird.
Die ergänzenden Satzungsbedingungen meiner KK (TKK) geben auch wenig her; das lasse ich gerade noch prüfen.
Mit meinem Antrag über die Pflegeversicherung bin ich vor dem Sozialgericht nicht durchgekommen. Ich habe keine Chance auf die Einstufung in eine Pflegestufe.
Was ich habe sind Schmerzen und die Tatsache, dass durch Gehen und Stehen mein Gesundheitszustand schlimmer wird.
Die ergänzenden Satzungsbedingungen meiner KK (TKK) geben auch wenig her; das lasse ich gerade noch prüfen.
tomcruel hat geschrieben:Die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen (ALG, Hartz IV, etc) liegen bei mir nicht vor.
Mit meinem Antrag über die Pflegeversicherung bin ich vor dem Sozialgericht nicht durchgekommen. Ich habe keine Chance auf die Einstufung in eine Pflegestufe.
Was ich habe sind Schmerzen und die Tatsache, dass durch Gehen und Stehen mein Gesundheitszustand schlimmer wird.
Die ergänzenden Satzungsbedingungen meiner KK (TKK) geben auch wenig her; das lasse ich gerade noch prüfen.
Hallo,
ich sehe auch keine Möglichkeit für die Bewilligung von Haushaltshilfe.
Das sieht das Gesetz einfach nicht vor und die Satzungsregelungen dazu können von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Mir ist aber keine Kasse bekannt, die in einem solchen Fall leisten würde.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Das persönliche Budget ist defakto lediglich eine Umwandlung der Sachleistung in eine Geldleistung. Das setzt natürlich einen grundsätzlichen Anspruch voraus. So wie bisher die Rechtslage dagelegt wurde, besteht aber der Anspruch nicht und damit auch keine Berücksichtigung beim Budget.Vergil09owl hat geschrieben:hm wie sieht das denn aus mit dem persönlichen Budget und einer Unterstützung durch das Sozialamt oder dem Versorgungsamt?
Also bietet hier leider m.E. auch das persönliche Budget keine Lösung.
MfG
ratte1
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
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