Hallo Forum,
folgende Situation, Patientin der AOK, Durchblutungsstörung beide Unterschenkel, bevorstehende Amputation. Pflegeantrag gestellt,
MDK hat bereits 2 Termine gemacht, musste jedesmal abgesagt werden wegen Krankenhausaufenthalt.
Die Dame (70) möchte auf keinen Fall in ein Pflegeheim, Ihre Wohnung ist aber nicht für einen Rollstuhl geeignet, gibt es Möglichkeiten um eine Stationäre Pflege zu verhindern ,diese Behindertengerecht umzubauen auf Kosten der Pflege oder Krankenversicherung?
Ich bin um Rat gefragt worden und musste passen, hat jemand ne Idee?
Danke
Gruß
Pflegebedürftig
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Pflegebedürftig
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Forum,
folgende Situation, Patientin der AOK, Durchblutungsstörung beide Unterschenkel, bevorstehende Amputation. Pflegeantrag gestellt,
MDK hat bereits 2 Termine gemacht, musste jedesmal abgesagt werden wegen Krankenhausaufenthalt.
Die Dame (70) möchte auf keinen Fall in ein Pflegeheim, Ihre Wohnung ist aber nicht für einen Rollstuhl geeignet, gibt es Möglichkeiten um eine Stationäre Pflege zu verhindern ,diese Behindertengerecht umzubauen auf Kosten der Pflege oder Krankenversicherung?
Ich bin um Rat gefragt worden und musste passen, hat jemand ne Idee?
Danke
Gruß
Hallo,
ja selbstverständlich geht das. Voraussetzung dafür ist aber dass eine Anerkennung als Pflegefall vorliegt und dies geschieht grundsätzlich erst nach Vorlage des entsprechenden MDK-Gutachtens. Wenn der MDK in seiner Erstbegutachtung bereits dazu Stellung nimmt, kann die Pflegekasse da direkt entscheiden. Die Kosten werden in der Regel aber nicht voll von der Kasse übernommen - der maximale Zuschuss beträgt meines Wissens nach 2.500,00 € pro Massnahme.
Also, der MDK muss kommen und dem sollte schon bekannt sein dass ein Antrag auf Wohnumfeldverbesserungen bei der PFlegekasse auch bereits gestellt wurde. Hilfreich wäre wenn dem MDK auch konkret die Ubaumassnahmen aufgezeigt werden anlässlich der BEgutachtung.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
es gibt in allen (? oder einigen?) Bundesländern eine Eilbegutachtung:
Der Sozialdienst des Krankenhauses faxt alle Unterlagen direkt an den MDK. Im günstigten Fall bestätigt die Pflegekasse, dass ab Krankenhausentlassng mindestens Pflegestufe 1 vorliegt.
Die Zeit des Umbaus lässt sich ggf. mit einer Kurzzeitpflege überbrücken.
Bevor mit dem Umbau begonnen wird, sollte man ein schriftliches OK der Pflegekasse haben (sonst gibt es bei der Erstattung wahrscheinlich Probleme).
Sonst kann es ggf. helfen, den MDK und die Pflegekasse mit verschiedenen Telefonnummern zu versorgen (und frühzeitig über geplante KHS-Entlassungen zu informieren).
In vielen Bundesländern gibt es auch Wohnberatungsstellen, die in solchen Konstellationen viel Erfahrung haben:
http://www.wohnungsanpassung-bag.de/
Gruß
RHW
es gibt in allen (? oder einigen?) Bundesländern eine Eilbegutachtung:
Der Sozialdienst des Krankenhauses faxt alle Unterlagen direkt an den MDK. Im günstigten Fall bestätigt die Pflegekasse, dass ab Krankenhausentlassng mindestens Pflegestufe 1 vorliegt.
Die Zeit des Umbaus lässt sich ggf. mit einer Kurzzeitpflege überbrücken.
Bevor mit dem Umbau begonnen wird, sollte man ein schriftliches OK der Pflegekasse haben (sonst gibt es bei der Erstattung wahrscheinlich Probleme).
Sonst kann es ggf. helfen, den MDK und die Pflegekasse mit verschiedenen Telefonnummern zu versorgen (und frühzeitig über geplante KHS-Entlassungen zu informieren).
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Gruß
RHW
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DKV-Service-Center hat geschrieben:Danke,
sauge ich alles auf,
Stand der Dinge: Möglicherweise erfolgt eine Begutachtung im Krankenhaus, das wäre allerdings die absolute Ausnahme.
Gruß
Hallo,
das ist ja alles korrekt aber es ging doch um den behindertengerechten Umbau der Wohnung - wie will und soll das der MDK im Krankenhaus beurteilen ???
Gruss
Czauderna
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