Hallo,
Ich habe eine frage, die ich mir auch bei einem ausführlichem Googeln nicht beantworten konnte.
Ich habe 1 Jahr Funktionssport verschreiben bekommen.
Ich bin auch immer regelmäßig hingegangen und tuhe es immernoch. Das ganze geht noch bis Feburar 2011.
Nun eine frage. Sollte der Funktionssport auf den ich ja nach § 43 SGB V und § 44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX anspruch habe nicht zum erfolg geführt haben oder nur minimal, kann die Krankenkasse dann das Geld für die gesamte laufzeit wieder zurrückfordern?
Würde mich über eure erfahrungen bzw antworten freuen.
Mit freundlichem Gruß!
Robin
Anspruch auf Funktionssport / Rehatibilitätssport
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Anspruch auf Funktionssport / Rehatibilitätssport
xxSonicxx hat geschrieben:Hallo,
Ich habe eine frage, die ich mir auch bei einem ausführlichem Googeln nicht beantworten konnte.
Ich habe 1 Jahr Funktionssport verschreiben bekommen.
Ich bin auch immer regelmäßig hingegangen und tuhe es immernoch. Das ganze geht noch bis Feburar 2011.
Nun eine frage. Sollte der Funktionssport auf den ich ja nach § 43 SGB V und § 44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX anspruch habe nicht zum erfolg geführt haben oder nur minimal, kann die Krankenkasse dann das Geld für die gesamte laufzeit wieder zurrückfordern?
Würde mich über eure erfahrungen bzw antworten freuen.
Mit freundlichem Gruß!
Robin
Hallo,
nein, kann sie nicht und ich frage mich auch, warum sollte sie das tun ?
Das würde doch auch bedeuten dass alle anderen medizinischen Leistungen, die nicht den gewünschten Erfolg hatten letztendllich vom Patienten oder vom behandler zu bezahlen wären.
Nein, rechtlich einwandfri bewilligte und erbrachte Leistungen können nicht zurückgefordert werden, nur wenn z.B. diese Leistungen "Erschlichen" oder mit vorsätzlich falschen Angaben erbracht wurden, dann natürlich.
Gruss
Czauderna
Hallo,
vielen dank für deine Info.
Bekarm die tage ein schreiben das ich angeblich die kapazität der Bezahlten leistung nicht ausschöpfen würde. Habe allerdings schon kontakt mit der KK aufgenommen, zumal ich jedes mal wenn cih dort bin unterschreiben muss mit Datum und dies von dem Therapiezentrum beobachtet wird, ob ich auch wirklich unterschreibe weil die ja auch auf ihr geld "scharf" sind.
MFG
Robin
vielen dank für deine Info.
Bekarm die tage ein schreiben das ich angeblich die kapazität der Bezahlten leistung nicht ausschöpfen würde. Habe allerdings schon kontakt mit der KK aufgenommen, zumal ich jedes mal wenn cih dort bin unterschreiben muss mit Datum und dies von dem Therapiezentrum beobachtet wird, ob ich auch wirklich unterschreibe weil die ja auch auf ihr geld "scharf" sind.
MFG
Robin
Hallo,
vielleicht war es nur ein netter Hinweis der Kasse.
Bei einem Verlängerungsantrag nach Februar 2011 kann es schwierig werden (insbes. wenn die bewilligten Leistungen nicht ausgeschöpft wurden).
Ziel des Rehasports/Funktionstrainings ist es, dass man die erlernten Übungen nach Ablauf des Bewilligungszeitraum selbständig (auch ohne Verein) machen kann.
Gruß
RHW
vielleicht war es nur ein netter Hinweis der Kasse.
Bei einem Verlängerungsantrag nach Februar 2011 kann es schwierig werden (insbes. wenn die bewilligten Leistungen nicht ausgeschöpft wurden).
Ziel des Rehasports/Funktionstrainings ist es, dass man die erlernten Übungen nach Ablauf des Bewilligungszeitraum selbständig (auch ohne Verein) machen kann.
Gruß
RHW
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste