Hallo,
ich war ca. 60 Wochen mit einer Krankheit arbeitunfähig. Nun arbeite ich seit ein paar Wochen wieder, erhalte wieder meinen normales Gehalt und beziehe natürlich keine Krankengeld mehr. Leider sind meine Probleme wieder so groß, das ich mich arbeitsunfähig melden muß.
Meine Frage:
Verschiebt sich jetzt der Aussteuerzeitpunkt der KK um die Wochen in der ich gearbeitet habe oder muß ein bestimmter Zeitraum erfüllt sein.
Gruß
Opa Hoppenstedt
Krankengeld, x Wochen Arbeitsversuch dann wieder Krank
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