Kostenübernahme für Attest bzw. Gutachten

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casi4711
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Kostenübernahme für Attest bzw. Gutachten

Beitragvon casi4711 » 13.02.2008, 10:52

Hallo allerseits,

ich hatte vor einiger zeit einen Treppensturzunfall erlitten, bei dem mir der Nervus Vagus durchtrennt wurde. Inzwischen steht durch ein entsprechendes Treppengutachten auch schon fest, dass die Treppe in mehreren Punkten lebensgefährlich war und nicht hätte verbaut werden dürfen, da zu steil und zu schmall etc. Ein Prozeßtermin bzgl Schmerzensgeld ist bis dato noch nicht anberaumt. Als letztes fehlt es mir noch an einem abschliessenden ärztlichen Attest, welcher den Zukunftsschaden nähre beleuchtet. Meine Stimme ist aufgrund zahlreicher logopädischer Behandlungen zum Glück wieder hergestellt, durch die zurückbleibende Abdeckung der Luftröhre durch die Lähmung des linken Stimmbandes werde ich aber weiterhin massive physische Einschränkungen hinnehmen müssen. Während ich vor 2 Jahren noch ohne Probleme 1000m in ca 3 min gelaufen bin habe ich jetzt bereits Probleme 3 Treppen zu steigen.

Leider hatte sich mein Arzt in dieser Hinsicht bislang nicht sehr kooperativ gezeigt, auf Anfrage meines Anwaltes beim Arzt kam dort lediglich eine Zeile als Antwort zurück, mit der kein Gericht etwas anfangen können dürfte.

Meine Frage: Übernimmt die Krankenkasse Kosten für ein medizinisches Attest bzw. ein Gutachten? Immerhin habe ich auch der Krankenkasse unaufgefordert das Gutachten des Treppengutachters zur Verfügung gestellt, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Weiss jemand mehr, danke i.V.

Chris

Frank
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Beitragvon Frank » 13.02.2008, 11:17

Hallo Chris,

wir können und dürfen hier im Forum keine Rechtsberatung durchführen.

Als Versicherungsfachmann unterstelle ich mal, dass dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Treppenbauers, Planers oder des Besitzer der Treppe ist. Wenn also ein Verschulden hier festgestellt wird, müsste ja deren Haftpflichtversicherung diesen Schaden incl. Behandlungskosten, Gutachterkosten übernehmen. Dies wird aber ja ein Gericht feststellen.

Die Krankenkasse wird dann vermutlich auch versuchen, die Kosten für die Behandlung einzufordern. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es kein Arbeitsunfall war, da sonst die Berufsgenossenschaft zuständig wäre.

Es ist also die Frage, wer bei Gutachterkosten in Vorleistung gehen soll. Da die Krankenkasse natürlich ein Interesse hat, geleistete Behandlungskosten zurückfordern zu können, solltest du dich unbedingt an deine Krankenkasse wenden.

Gruß
Frank

casi4711
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re

Beitragvon casi4711 » 15.02.2008, 11:53

Danke noch mal für die prompte Antwort, habe daraufhin jetzt 2 verschiedene Geschäfsstellen der AOK Rheinland aufgesucht. Leider bekam ich in beiden Fällen zu hören, dass würden sie nicht dürfen, nur wenn das Gutachten von Ihnen angefordert werden würde. Tja eigentlich schon schade, da bemüht man sich selber um Mithilfe und zudem habe ich mit meinen 37 Jahren, abgesehen von dieser Sache die Karankenkasse so gut wie nie in Anspruch genommen, von evtl Zahnarztbesuchen ma ausgenommen, und dann lässt einen die gute AOK so im Regen stehen..


viele Grüße noch

Chris

casi4711
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Beitragvon casi4711 » 20.03.2008, 14:21

also ich hatte mir vor 2 Wochen mal jemanden aus der chefetage bei der AOK vorgenommen, der wollte sich drum kümmern. Heute hat er mir erklärt, da würde man wohl keine Vorschrift finden die darauf zutreffen würde, also geht es leider nicht. Na schöne Krankenkasse...

Frank
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Beitragvon Frank » 20.03.2008, 14:23

Na ja, man kann auch mal ohne Vorschrift das Richtige tun. Ist meine Meinung.


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