Kostenerstattung Haushaltshilfe

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rascalino
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Kostenerstattung Haushaltshilfe

Beitragvon rascalino » 14.02.2008, 16:24

Ich habe Probleme mit der Kostenerstattung bzw Zusage für eine Haushaltshilfe. Ich habe mir kurz vor Weihnachten 07 einen Trümmerbruch im rechten Handgelenk zugezogen, der operativ versorgt wurde. Krankenhausarzt und Hausarzt haben eine Haushaltshilfe verordnet von 8 St täglich. Ich bin Rechtshänder und habe zwei Kinder von 6 und 9 Jahren, die in die Schule gefahren werden müssen, da keine Busverbindung und 1 std Fussweg, Autofahren verboten.

Obwohl vorab telefonisch zugesagt wurde, verweigern die Krankenkasse sowie Medizinischer Dienst seit seit 8 Wochen die Zusage der Kostenübernahme bzw. haben jetzt 2 mal abgelehnt, da mein Mann in seiner Feizeit den Haushalt versorgen könne :-s und die Kinder mithelfen können. Mein Mann ist aber täglich 10-14 Stunden ausser Haus, manchmal länger. Familie wohnt zu weit weg, um zu helfen und ist gesundheitlich angeschlagen.

Ich habe jetzt eine gute Bekannte, die ich als Haushaltshilfe engagiert habe, die ich aber bisher aus eigener Tasche bezahlen muss. Ausnutzen möchte ich sie auch nicht. Ich kann aber auch nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Ohne sie käme ich aber überhaupt nicht zurecht.

Meine Frage: Wohin kann ich mich wenden, damit ich von der GKV die Haushaltshilfe erstattet bekomme, was der Arzt mir sogar mit Gutachten bescheinigt hat.
Ein Brief an die Geschäftsleitung dieser GKV führte nur dazu, dass der Vorgang wieder an die Sachbearbeiterin zurückgegeben wurde, Folge: 2. Ablehnung.

Ich weiss mir jetzt einfach keinen Rat mehr.
](*,)

Wer kann schnellstenshelfen?

Danke
Rascalino

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.02.2008, 23:37

Na ja, warum hat die KV bislang die Haushaltshilfe abgelehnt. Gibt es hierfür ne Begründung?

Aber schauen wir uns doch erst einmal die einschlägige Rechtsnorm an:


38 SGB V Haushaltshilfe

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.


(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.



(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.



Sorry, rascalino, mit dieser Vorschrift ist in den letzten Jahren schon viel Volkssport betrieben worden. Unter Volkssport meine ich, dass in der Wirklichkeit nie eine echte Haushaltshilfe tätig war und einfach nur versucht wurde ein wenig Kohle von der Krankenkasse zu bekommen.

Aber es könnte bei Dir ja anders sein.

Zunächst ist einmal zu klären, wann Dein Haushalt überhaupt weitergeführt werden muss. Für die Zeit, wo die Kinder in der Schule sind, muss nichts weitergeführt werden.

Es geht also einzig und allein darum, wie der Haushalt weitergeführt werden muss und nicht darum, wie die Kinder von der Schule vielleicht abgeholt werden könnten. Dann aber kommt auch der liebe Ehegatte ins Spiel, der auch nach Feierabend einen kleinen Beitrag leisten könnte.

Sorry, noch einmal, man muss die Vorschrift genau lesen. Die Krankenkassen zahlen nicht alles!!

rascalino
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Beitragvon rascalino » 23.02.2008, 11:14

Hallo Rossi,

vielen Dank für die Ausführungen. Wirklich weitergeholfen haben sie mir leider nicht. Da sieht man man wieder, wie Gesetze von irgendwelchen *...* an der Realität vorbei gemacht werden. Warum muß ein Haushalt nur weitergeführt werden, wenn die Kinder im Haus sind? Dann gibt es wichtigere Dinge mit den Kindern zu erledigen, Essen, Hausaufgaben, Termine z.B. Jede rationell denkende Hausfrau erledigt den Großteil der Arbeiten wie waschen, bügeln, putzen, kochen, einkaufen, uvm. dann, wenn die Kinder in der Schule sind.

Ich habe in meinen Ausführungen alles relvanten Informationen mitgeteilt, die für eine Beurteilung wichtig sind. Wenn mein Mann nach einem 14-Stunden Arbeitstag nach Hause kommt, soll er in den restlichen 10 Stunden des Tages auch noch den Haushalt erledigen? Erholungsschlaf wird dabei leider völlig ausser Acht gelassen, denn dass ist ja völlig nebensächlich. Burn-out-Syndrom läßt grüssen. (Vorsicht Ironie)

Inzwischen hat sich meine GKV sich aber "großzügigerweise" bereiterklärt, mir eine Haushaltshilfe von 4 Std täglich zu bewilligen. Immerhin etwas, damit komme ich so gerade über die Runden, ohne dass mein Haus aussieht wie bei Flodders. Und dabei wird dann auch nur das Nötigste erledigt.
Aber ich will ja jetzt nicht undankbar sein. Die Streiterei mit der KV hat sich ja gelohnt. -fr- 44

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Beitragvon Rossi » 25.02.2008, 21:10

Also, wenn Du mich fragst, dürfte die Entscheidung der KV täglich 4 Stunden eine Haushaltshilfe zu gewähren in Ordnung sein.

Wie gesagt, es geht hier - nach dem Wortlaut des Gesetzes - um die Weiterführung des Haushaltes und nicht um die Erziehung der Kinder. Die Erziehung der Kinder fällt unter Umständen in dem Bereich der Jugendhilfe (SGB VIII).


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