Guten Abend,
ich habe 2 Fragen und hoffe auf Hilfe.
Ich war bis Oktober 2007 ca 11 Wochen krank geschrieben und bekam Krankengeld. Zu dieser Zeit war ich als Angestellte tätig.
Inzwischen absolviere ich eine Ausbildung und erhalte eine geringe Vergütung.
Leider bin ich nun wieder krank geschrieben und wahrscheinlich wird es wieder länger dauern. Wie aber würde sich dann das Krankengeld berechnen? Nach meiner Vergütung? Nach meinen damaligen Job oder ein "Gemisch" aus allem?
Userin
Wie berechnet sich Krankengeldzahlung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Na ja, wäre schön, wenn man das Krankengeld nach der Novemberverütung abrechnen würde, richtig.
Aber die Berechnung des Krankengeldes ist in § 47 SGB V geregelt.
Hiernach ist grundsätzlich der letzte abgerechnete Monat vor der AU massgebend. Will heissen, Krankengeld ab dem 15.02.2008; es gilt die Januarabrechnung. Ist die Januarabrechnung nur anteilig, dann mindestens die letzten 4 Wochen.
Aber die Berechnung des Krankengeldes ist in § 47 SGB V geregelt.
Hiernach ist grundsätzlich der letzte abgerechnete Monat vor der AU massgebend. Will heissen, Krankengeld ab dem 15.02.2008; es gilt die Januarabrechnung. Ist die Januarabrechnung nur anteilig, dann mindestens die letzten 4 Wochen.
Ist das Entgelt für deine Ausbildung jeden Monat gleichbleibend?
Wann macht denn dein Ausbildungsbetrieb die Lohn / Gehaltsabrechnungen?
Tut er das an diesem Tag für den laufenden Monat oder für den Vormonat?
Grundsätzlich errechnet sich das Krankengeld aus dem Monatlichen Arbeitsentgelt plus eventueller Einmalzahlungen. Aus dem Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt wird jeweils ein kalendertäglicher Betrag errechnet. Die Einmalzahlungen werden kummuliert dem kalendertäglichen Brutto- bzw. Nettobetrag hinzuaddiert. Vom Regelentgelt Brutto werden 70%, vom Regelentgelt Netto werden 90% gerechnet. Der niedrigere Betrag ist dann das tägliche Bruttokrankengeld, aus dem dann noch Beiträge zur Renten und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung abgezogen werden.
In der Krankenversicherung ist man während des Bezugs von Krankengeld Beitragsfrei.
Wann macht denn dein Ausbildungsbetrieb die Lohn / Gehaltsabrechnungen?
Tut er das an diesem Tag für den laufenden Monat oder für den Vormonat?
Grundsätzlich errechnet sich das Krankengeld aus dem Monatlichen Arbeitsentgelt plus eventueller Einmalzahlungen. Aus dem Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt wird jeweils ein kalendertäglicher Betrag errechnet. Die Einmalzahlungen werden kummuliert dem kalendertäglichen Brutto- bzw. Nettobetrag hinzuaddiert. Vom Regelentgelt Brutto werden 70%, vom Regelentgelt Netto werden 90% gerechnet. Der niedrigere Betrag ist dann das tägliche Bruttokrankengeld, aus dem dann noch Beiträge zur Renten und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung abgezogen werden.
In der Krankenversicherung ist man während des Bezugs von Krankengeld Beitragsfrei.
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