Versicherungsleistungen auch nach Kündigung möglich???

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Videoman79
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Versicherungsleistungen auch nach Kündigung möglich???

Beitragvon Videoman79 » 17.03.2008, 15:25

Hallo,

ich bin seit 1.3.2008 Mitarbeiter in einer Schweizer Firma. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich in Deutschland gearbeitet und war dort auch krankenversichert bei der IKK.

Am 3.2.2008 habe ich mir beim Skifahren einen Kreuzbandriss zugezogen. Dieser wurde behandelt und die Kosten wurden durch die deutsche Krankenversicherung übernommen. Das Kreuzband wurde jedoch nicht wieder rekonstruiert. Stattdessen wurden physiotherapeutische Massnahmen eingeleitet, um die Oberschenkenmuskulatur zu stärken.

Nun zu meiner Frage:

Wer ist für evtl. weitere anfallende Behandlungen, wie zum Beispiel eine Kreuzband-Operation oder weitere Physiotherapie-Behandlungen, Kostenträger?

Gemäss Schweizer Gesetz, ist auch für die Nachbehandlungen der Versicherungsträger zuständig, bei welchem Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses versichert waren...

Hänge ich jetzt in der Luft??? :? :? :?

vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

chnipama
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Beitragvon chnipama » 28.04.2008, 19:40

Hallo,

m. E. bist Du seit dem 01.03.08 wo auch immer versichert. Wenn Du nicht mehr bei der IKK bist, hast Du dort die Leistungen zu Unrecht in Anspruch genommen. Diese werden wohl zurückgefordert werden. Anders sieht es bei Ausstrahlungsbeschäftigungen aus. Da gibt es dann wieder Fragen wo sitzt der AG, wo wird die Beschäftigung ausgeübt usw.


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