Leidiges Thema, Krankengeldberechnung...........

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Et Bärchen
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Leidiges Thema, Krankengeldberechnung...........

Beitragvon Et Bärchen » 17.04.2008, 19:56

:( Hallo,
habe mir in den Forum verschiedene Beiträge zur Krankengeldberechnung angeschaut, die ich leider nicht nachvollziehen kann.
Hier mein Anliegen:
Seit dem 24.09.07 Krankheit, Krankengeldbezug seit dem 05.11.2007
vier verschiedene (nach Einspruch) Krankengeldberechnungen.
Die letzte sieht wie folgt aus:
2116,00 Euro brutto, netto 1609,12 Euro
184 Stunden bei wöchentlicher Arbeitszeit 40 Stunden
Einmalzahlung 1021,00 Euro
aus diesen Zahlen erhalte ich ein tägliches Nettokrankengeld von 38,88 Euro.
Ich habe eine Direktversicherung abgeschlossen, monatlich 100,00 Euro
Diese hat die KK mit 1200,00 Euro im Regelentgelt (1200,00 : 360 = 3,33 Euro tgl.) als sogenannte Entgeltumwandlung, abgezogen.
Die Summe habe ich aber nicht vom Arbeitgeber zu meinem Lohn dazu bekommen, sondern aus meinem eigenem Lohn finanziert.
Machte durch den steuerlichen Vorteil im Monat 39,00 Euro aus.
Also meine Lohnabrechnung sieht tatsächlich so aus:
2116,00 brutto - 100,00 = 2016,00 steuerpflichtiges brutto, netto 1648,00 Euro.
Von welchen Zahlen muß die große Gesundheitskasse ausgehen?
Wer kann mir hierraus eine richtige K-Geldberechnung machen,
oder wo kann ich die K-Berechnung prüfen lassen?
In der Hoffnung auf viele Antworten,
Grüße aus Köln

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.04.2008, 23:26

Hm, eins ist schon mal klar, die Berechnung des Krankengeldes erfolgt natürlich nur unter Abzug der Entgeltumwandlung. Dieses ist für mich zumindest logisch, da Du auf die 100,00 Euro auch keine Beiträge für die KV entrichtet hast.

Ansonsten ist die Berechnung des Krankengeldes schon ne dolle Sache. Man sollte sich in diesem Zusammenhang mal die gesetzlichen Bestimmungen des § 47 SGB V reinpfeifen. Hier ist es genau geregelt. Aber wie war das nocheinmal; warum einfach regeln, wenn es umständlicher geht.

Was ich im Ansatz überhaupt nicht verstehe und auch mit den Grundsätzen der Solidargemeinschaft zu vereinbaren ist, dass das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt hier nicht berücksichtigt wird. Ich kann mich noch gut erinnern, als damals die Agentur für Arbeit bei der Berechnung des ALG I auch nicht die Sonderzahlungen berücksichtigt hat. Man wollte schliesslich sparen. Aber dann hat man festgestellt, dass es verfassungswidrig ist, so vorzugehen. Es kann nämlich nicht sein, dass ich für Sonderzahlungen Beiträge für die Sozialversicherung zahlen muss, aber im Bedarfsfall hiervon nicht profitieren kann. Seit ca. 8 Jahren zählen die Sonderzahlungen dazu.

Aber die Verfassungswidrigkeit wirst Du im Widespruchsverfahren kaum feststellen können.

Es gibt auch Krankengeldrechner im Internet.

Versuche es mal damit: http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/Formulare/Krankengeldrechner/Formular.html

Et Bärchen
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Krankengeldberechnung

Beitragvon Et Bärchen » 18.04.2008, 19:34

:) Hallo Rossi,
vielen Dank für die Antwort.
Bei TK online war ich auch schon, aber der kann das mit der Einmalzahlung auch nicht rechnen. Bei anderen Online-Rechner war ich auch schon, sogar die werfen unterschiedliche Ergebnise raus.
Wenn die das schon selbst nicht können, wie soll man das als Laie über- oder nachprüfen können.
Wenn einer das mit den genauen Zahlen von mir kann, soll er sich mal melden. -help-
Et Bärchen

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Beitragvon Rossi » 18.04.2008, 19:41

Sorry, glaube ich nicht, dass Du hier jemanden finden wirst, der Dir 100 % tig richtig das Krankengeld ausrechnen kann.

Allein, wenn ich mir den lyrischen Erguss des Gesetzestextes durchlese, bekomme ich schon Pimpanellen.

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Beitragvon Et Bärchen » 18.04.2008, 19:46

:)
Vielleicht hat ja mal ein Sachbearbeiter/in einer KK Zeit, hier mal nachzulesen -hi- um mal was zu lernen.

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Beitragvon Rossi » 18.04.2008, 20:08

Öhm ein Sachbearbeiter einer KV, der zu Fuß das Krankengeld ausrechnen kann!?!?

Die KV´s haben doch dafür Programme, vielfach kennen sich die SB´s auch bis ins kleinste Dateil nicht damit aus.

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Beitragvon chnipama » 27.04.2008, 00:49

Hallo zusammen,

die Ansätze sind hier völlig falsch. Zum einen trifft der Arbeitgeber Auskünfte zum Verdienst und zum anderen ist das Steuerbrutto nicht immer identisch mit dem sozialversicherungspflichtien brutto. Aus dem bescheid zur Krankengeldberechnung muss hervorgehen, wie das Krankengeld berechnet wurde. Wenn Du Zweifel anden Zahlen hast, so musst Du Dich zuerst an Deinen Arbetgeber wenden, da er die Angaben zum Gehalt machst. Über die Richtigkeit der KG-Höhe brauchst Du Dir bei der maschinllen Berehnung keine Sorgen machen.

gruß
chnipama


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